…die erklären sollte, dass ein positiver Jahresabschluss mit der Anzahl der Fehlstunden nicht möglich sei. Gemäß § 19 Abs. 5 StudFG 1992 bewirkt das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur die Verlängerung der Anspruchdauer, ohne von der Verpflichtung zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges im Sinne der §§ 20…
…aus, Kosten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung als steuerlich anzuerkennende Werbungskosten zu qualifizieren. Wenn der Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 30. Mai 2005 weiters ausführt, ein wichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Ungarn, sei in dem Umstand zu sehen, dass der Bw…
…kann. Dies darf jedoch durch den Vorstand immer nur im Einvernehmen mit dem Stiftungsprüfer, dem Familien-Beirat und nach Anhörung entsprechender Expertenmeinungen erfolgen. Verkäufe aus dem Stiftungsvermögen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn wichtige Gründe vorhanden sind; so z. B., wenn die Erträge der Stiftung…
…Ein wichtiger Grund für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass die Ehegattin im Ausland nachhaltig Einkünfte von nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt. Da die Berufungswerber unbestrittenermaßen in Polen keine Einkünfte erzielt, ist ihr der Nachzug nach Österreich aus diesem Grund zumutbar. Wirtschaftliche Gründe…
…aus Gründen einer hochwassersicheren Lagerung über dem Niveau der neuen Produktionshalle errichtet wurde, ein 33 Quadratmeter großer Lager- und Wartungsraum mit eigenem Hauseingang geschaffen und mit dem notwendigen Inventar wie zum Beispiel einer Werkbank bestückt. Verpflichtende Errichtung dieses Lager-und Wartungsraumes war ein wichtiger Grund…
…Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zu einem Quartalsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Jedenfalls gelten auch als wichtiger Grund: Berufsunfähigkeit, altersbedingte Pension…
…habe er häufig im Betrieb des Vaters in X. anwesend sein müssen; daher sei 2005 und 2006 ein geringer Studienerfolg zu verzeichnen gewesen. Dies könne als wichtiger Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG für die Verzögerung des Studiums angesehen werden. Weiters…
…Das Dienstverhältnis wurde mit 30. September 1996 wegen des Vorliegens wichtiger Gründe vom Arbeitgeber gelöst (fristlose Entlassung). Neben diesen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielte er noch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (Schreibbüro) sowie aus Vermietung und Verpachtung. Im Rahmen einer unter anderem den Streitraum umfassenden Prüfung…
…betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, gelöst werden. Wird das Arbeitsverhältnis nach § 25 Abs. 1 KO gelöst…
…betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, gelöst werden. Wird das Arbeitsverhältnis nach § 25 Abs. 1 KO gelöst…
…dem "Dreifachen des Jahreswertes" anzusetzen. Eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung kann nicht vorliegen, wenn die vertragliche Aufnahme einer mietrechtlich zwingenden Kündigungsbeschränkung der Vermieterin auf wichtige Gründe eine 18-fache Jahresbemessung der Bestandsvertragsgebühr auslöst, während die bloße mietgesetzliche Kündigungsbeschränkung (ohne vertragliche Klarstellung) ceteris paribus bloß eine Bemessung…
…dem "Dreifachen des Jahreswertes" anzusetzen. Eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung kann nicht vorliegen, wenn die vertragliche Aufnahme einer mietrechtlich zwingenden Kündigungsbeschränkung der Vermieterin auf wichtige Gründe eine 18-fache Jahresbemessung der Bestandsvertragsgebühr auslöst, während die bloße mietgesetzliche Kündigungsbeschränkung (ohne vertragliche Klarstellung) ceteris paribus bloß eine Bemessung…
…Kündigungsentschädigung geltend gemacht werden. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, gelöst werden. Wird das Arbeitsverhältnis nach § 25 Abs. 1 KO gelöst…
…betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, gelöst werden. Wird das Arbeitsverhältnis nach § 25 Abs. 1 KO gelöst…
…Entnahmen. Zu den Folgen des Zahlungsverzuges ist im § 30 Abs. 1 Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt, dass ein Vermieter nur aus wichtigen Gründen einen Mietvertrag kündigen kann. Als wichtiger Grund nach § 30 Abs. 2 MRG ist insbesondere anzusehen, wenn der Mieter trotz einer nach dem Eintritt der…
…da die Bw. kurz vor dem Abschluss ihres Studiums gestanden sei. Darüber hinaus sei die Pflegebedürftigkeit ihrer Mutter ein wichtiger Grund für die Beibehaltung des Wohnsitzes in Graz gewesen. Die Verlegung des Familienwohnsitzes sei unzumutbar gewesen, da die Tätigkeit in Wien einem Berufsabschluss gedient habe…
…Willen des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Unbestritten ist, so der Gerichtshof weiter, dass auch die notwendige Pflege der Eltern als wichtiger Grund im Sinne des § 19 Abs 2 Z 3 StudFG, welcher auf unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse Bezug nimmt, anzusehen ist. Damit steht aber…
…die Berufung wurde erwogen: Befangenheit: Gemäß § 76 Abs 1 lit c BAO haben sich Organe der Abgabenbehörden der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen…
…dass es zunächst unverständlich sei, weshalb im vorliegenden Fall die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des gegenständlichen Zurückweisungsbescheides mittels RSa-Briefes erfolgt sei. Nur bei Vorliegen besonders wichtiger Gründe sei gemäß § 102 BAO die Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers zu bewirken. Durch das Verhalten des…
…Urlaubsersatzleistung), gesichert. Durch die Konkurseröffnung (nunmehr: Insolvenzeröffnung) werden Arbeitsverhältnisse nicht beendet. Nach der Insolvenzeröffnung bestehen aber, neben den arbeitsrechtlichen Auflösungsmöglichkeiten, besondere insolvenzspezifische Beendigungsarten. Die Insolvenzeröffnung gilt als wichtiger Grund für den vorzeitigen Austritt eines Arbeitnehmers [§ 25 Konkursordnung (KO); ab 1. Juli 2010 (BGBl. I Nr…