…die erklären sollte, dass ein positiver Jahresabschluss mit der Anzahl der Fehlstunden nicht möglich sei. Gemäß § 19 Abs. 5 StudFG 1992 bewirkt das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur die Verlängerung der Anspruchdauer, ohne von der Verpflichtung zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges im Sinne der §§ 20…
…des Kleingartens § 14. (1) Die Übertragung der Rechte aus einem Unterpachtvertrag an einem Kleingarten auf eine andere Person bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Generalpächters. (2) Weigert sich der Generalpächter ohne wichtigen Grund, der Übertragung des Kleingartens an den Ehegatten, an den Lebensgefährten…
…zugleich auch als Ausspruch der Kündigung dieses freien Dienstverhältnisses, sofern nicht ausdrücklich im Abberufungsbeschluss eine andere Beendigung genannt wird. (4) Die Auflösung aus wichtigem Grund ist in jedem Fall für beide Vertragsteile möglich. Ein wichtiger Grund, der in jedem Fall zur Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt…
…467,33 rechtskräftig verhängt. Das Ansuchen der Bf. vom 8.6.2015, um Aufschub des Vollzuges der verhängten Freiheitsstrafe wurde mit Bescheid der MA6 vom 9.6.2015 mangels Vorliegens wichtiger Gründe im Sinne des § 54a VStG abgewiesen. Dagegen richtet sich die gegenständliche Beschwerde. Die…
…aus, Kosten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung als steuerlich anzuerkennende Werbungskosten zu qualifizieren. Wenn der Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 30. Mai 2005 weiters ausführt, ein wichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Ungarn, sei in dem Umstand zu sehen, dass der Bw…
…Erkenntnis vom 24.6.2010, Gz. 2006/15/0343) zusätzlich bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe vor Erzielung eines Gesamtgewinnes erzielte Verluste steuerlich an. Auch in einem derartigen Fall läge eine Einkunftsquelle vor. Bezogen auf den gegenständlichen Fall sei diesbezüglich auszuführen, dass der Plan des Beschwerdeführers…
…sondern beziehe sich das Kündigungsrecht des Bestandgebers auf alle Kündigungsgründe des § 30 MRG (und darüber hinaus auf wichtige Gründe). Die Anfragebeantwortung vom 10.8.2005 fuße auf der ständigen Judikatur des VwGH (90/15/0034), die in der neueren Judikatur des VwGH (Ra 2017/16…
…Eine etwaige Zustimmung des Verpächters kann jederzeit widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wird dem Pächter aufgrund des Franchise-Vertrages die Zustimmung zur Übertragung der Rechte aus dem Franchise-Vertrag auf einen Dritten erteilt, so wird der Verpächter die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung des Pachtgegenstandes…
…§ 30 und 31 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) bestimmen Folgendes: "§ 30 (1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung…
…dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. § 30 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) bestimmt Folgendes: "§ 30 (1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit…
…kann. Dies darf jedoch durch den Vorstand immer nur im Einvernehmen mit dem Stiftungsprüfer, dem Familien-Beirat und nach Anhörung entsprechender Expertenmeinungen erfolgen. Verkäufe aus dem Stiftungsvermögen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn wichtige Gründe vorhanden sind; so z. B., wenn die Erträge der Stiftung…
…Ein wichtiger Grund für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass die Ehegattin im Ausland nachhaltig Einkünfte von nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt. Da die Berufungswerber unbestrittenermaßen in Polen keine Einkünfte erzielt, ist ihr der Nachzug nach Österreich aus diesem Grund zumutbar. Wirtschaftliche Gründe…
…Eine etwaige Zustimmung des Verpächters kann jederzeit widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wird dem Pächter aufgrund des Franchise-Vertrages die Zustimmung zur Übertragung der Rechte aus dem Franchise-Vertrag auf einen Dritten erteilt, so wird der Verpächter die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung des Pachtgegenstandes…
…auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Mieter verzichtete auf die Dauer von 5 Jahren auf die Kündigung, die Bf. als Vermieterin verpflichtete sich, nur im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe iSd § 30 Abs. 2 MR zu kündigen (Punkt II. des Mietvertrages). Bemerkt wird, dass die Bf…
…eine maximale Vertragsdauer von 16 Jahren ergeben kann. Der Generalmieter ist nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt, die Bf. kann den Vertrag nur im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe im Sinne des § 30 Abs. 2 MRG kündigen. Dies ergibt sich aus Punkt 5 des vorliegenden…
… 30 Abs 2 MRG vorgesehenen Kündigungsgründen zu kündigen. Zusätzlich seien in Punkt 11.2. des Mietvertrages weitere sieben Gründe zu wichtigen Umständen im Sinne des § 30 Abs 2 Z 13 MRG angeführt, und sonstige gesetzliche Kündigungsgründe stünden ebenfalls zu. Begründend wurde auf die Rechtsprechung des…
…aus Gründen einer hochwassersicheren Lagerung über dem Niveau der neuen Produktionshalle errichtet wurde, ein 33 Quadratmeter großer Lager- und Wartungsraum mit eigenem Hauseingang geschaffen und mit dem notwendigen Inventar wie zum Beispiel einer Werkbank bestückt. Verpflichtende Errichtung dieses Lager-und Wartungsraumes war ein wichtiger Grund…
…Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zu einem Quartalsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Jedenfalls gelten auch als wichtiger Grund: Berufsunfähigkeit, altersbedingte Pension…
…habe er häufig im Betrieb des Vaters in X. anwesend sein müssen; daher sei 2005 und 2006 ein geringer Studienerfolg zu verzeichnen gewesen. Dies könne als wichtiger Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG für die Verzögerung des Studiums angesehen werden. Weiters…
…Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit Bescheid festzustellen, dass das Unternehmen, hinsichtlich dessen ein Verdacht nach Abs. 2 vorliegt, als Scheinunternehmen gilt, oder das Verfahren einzustellen Die Feststellung als Scheinunternehmen gilt als wichtiger Grund im Sinne des § 102 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961. […] Bei…