…Es sei der Telefonanschluss auf die B umgemeldet worden. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Neugründung eines Betriebes würden somit vorliegen: - es sei durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet worden - der Betriebsinhaber habe sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend…
…der Vorsteuern von einer derartigen Trennung nicht ausgeht, zu anders lautenden Bescheiden führen hätte können. Die Unterlassung dieser Ermittlungshandlung ist aber schon deshalb als wesentlich zu beurteilen, weil zur besagten Sachverhaltsproblematik keine andere Auskunftsperson zur Verfügung stand bzw. steht und diese Frage zentrale Feststellungen der…
…in einem Kaufvertrag in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor…
…Lehrern an der Schule I erarbeitet. Es kann damit von einer Schulausbildung nach den österreichischen schulgesetzlichen Bestimmungen, welche als ein wesentliches Kriterium einer Schulausbildung den gemeinsamen Unterricht (Sozialphase) vorsieht, nicht gesprochen werden. Ein Vergleich der in den österreichischen allgemeinbildenenden bzw. berufsbildenden höheren Schulen und der…
…wurde ausgeführt, der Berufungsführer habe den im Vorhalteverfahren geäußerten Verdacht nicht entkräftet und es müsse in freier Beweiswürdigung daher davon ausgegangen werden, dass er wesentlich Beteiligter im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 gewesen sei und damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen habe. Eine…
…gemacht worden. Bedingt durch den anhaltenden Preisverfall am Wohnungsmarkt sowie durch die Lage des Objektes in einer Wohngegend mit hohem Ausländeranteil hätten bis dato auch keine befriedigenden Mieteinnahmen erzielt werden können. Die unbefriedigende Situation sei im Laufe des Jahres 2000 wesentlich dadurch verbessert worden, indem…
…blieb. Ebenso berechtigt ist das Berufungsvorbringen dahingehend, dass der Bw. die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge eigenständig in Form von (nicht strafbefreienden) Selbstanzeigen offengelegt und er somit wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu der gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Bemessung der…
…existieren und agieren. Auch die Qualifizierung der Tätigkeit als gewerblich im Sinne des § 23 EStG ist mE zweifelsfrei gegeben, da einerseits die Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit (Gewinnerzielungsabsicht) ein wesentliches Kriterium für die Gesellschaftsgründung war bzw. ist. Ebenso ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unstrittig…
…nicht widersprochen wurde, dass Leistungen der Bw. im Wesentlichen nur gegenüber ihren Gesellschaftern erbracht und diesen die Maschinenselbstkosten (siehe Vermerk vom 28. Juni 2006) weiterverrechnet wurden (siehe auch Bericht vom 17. November 2008). Abgesehen von zwei "Maschinenringarbeiten" im November 2005 mit Einnahmen von 210,00…
…einer adäquaten Geldstrafe nicht entgegen. Die vom Erstsenat ausgesprochenen Sanktionen entsprächen nicht der persönlichen Schuld und dem Unrechtsgehalt der Tat. Eine Berufung des Beschuldigten liegt nicht vor. Im Rahmen der durchgeführten Berufungsverhandlung brachte der Beschuldigte im Ergebnis im Wesentlichen vor, auf Grund einer Krebserkrankung habe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates…
…In der beigelegten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurden diese wie folgt berechnet: | Einnahmen | | Gehalt Jänner bis Dezember 2000 als wesentlich Beteiligte an der Firma Sch. | 1,481.700,00 S | Sachbezug | 9.500,00 S | | 1,491.200…
…beziehen sich freilich auf das Jahr 2009. Die handschriftlichen Aufzeichnungen des Prüfers zur den näheren Umständen der Prostitutionsausübung sind ebenfalls wenig aufschlussreich, da sie - soweit lesbar - im Wesentlichen Fragen und keine Feststellungen enthalten. Aktenkundig sind Kopien von Fragebögen bei beschränkter Steuerpflicht (Verf. 17) einzelner Prostituierter…
"Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1, § 275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des JH, geb. X, Adresse, vertreten durch Dr. Reinhard Schwarzkogler, Rechtsanwalt, 4650 Lambach, Marktplatz 2, vom 1) 13. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. Juni 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
…BAO könne nach Entstehen des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit eine Sicherstellung erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Dass im vorliegenden Fall der Abgabenanspruch auf die sicherzustellenden Abgaben bereits entstanden sei, ergebe sich aus den Bestimmungen…
…Die Geschäftsführerfunktion eines Alleingesellschafters sei dem Unternehmerbegriff und nicht dem Dienstnehmerbegriff zuzuordnen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer trage das Unternehmerrisiko, seine Bezüge würden wesentlich von seiner Tüchtigkeit, seinem Fleiß und seiner Geschicklichkeit abhängen. Er könne Aufträge annehmen oder ablehnen und daher seine Einnahmen als Geschäftsführer maßgeblich beeinflussen…
…Die Geschäftsführerfunktion eines Alleingesellschafters sei dem Unternehmerbegriff und nicht dem Dienstnehmerbegriff zuzuordnen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer trage das Unternehmerrisiko, seine Bezüge würden wesentlich von seiner Tüchtigkeit, seinem Fleiß und seiner Geschicklichkeit abhängen. Er könne Aufträge annehmen oder ablehnen und daher seine Einnahmen als Geschäftsführer maßgeblich beeinflussen…
…erwogen: Die eingangs wiedergegebenen Prüfungsfeststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und blieben im übrigen unwidersprochen. Diese können daher als unstrittig dem gegenständlichen Berufungsverfahren zu Grunde gelegt werden. Für die Geschäftsführerbezüge bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung (mehr als 25%) ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 41 Abs…
…März 2005. Die Bw. bringt hier für ihren Standpunkt vor, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter bei fehlender Weisungsbindung und Eingliederung in den Organismus des Betriebes ohne Berücksichtigung von Unternehmerrisiko, unregelmäßiger Bezugsauszahlung, freier Zeiteinteilung und sonstiger bislang relevanter Abgrenzungsmerkmale der…