…980,50 € festgesetzt mit der Begründung, gegenständlicher Erwerb stelle einen Tausch und keine Schenkung dar. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung bestreitet die Steuervorschreibung mit dem Argument, das gegenständliche Rechtsgeschäft betreffe die wertgleiche Realteilung des Grundstücks Nr. 671/1 und sei gemäß § 3 Abs…
…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…
…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…von 995 m² und CP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten. Der gegenständliche Grundstückstausch erfolgt lediglich zu Zwecken einer besseren und vereinfachten Nutzung der jeweiligen Liegenschaften…
…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HGU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…
…Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene Quadratmeterpreis als durchaus gerechtfertigt. A…
…5.000 S ausgegangen wurde. Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene…
…vor, dass die beiden Wohnungen Nr. 7 und Nr. 13 gleich groß seien, übereinander lägen und somit als wertgleich angesehen werden müssten. Die Anschaffungskosten für die Wohnung Nr. 13 hätten im Jahre 1956 € 20.951,04 betragen. Da die Anschaffung dieser Wohnung Nr. 13…
…auf zu heben. Die Berufung begehrt eine analoge Anwendung der Rechtsprechung zum Anerbengesetz, wobei dort der Hoferbe mehr erhält als ihm nach der Erbquote zusteht und die anderen Miterben (nicht wertgleich) entschädigen muss. Dies lässt sich mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichen. Seit der Reform…
…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…Da im Vertrag die Tauschliegenschaft als flächengleich und wertgleich angesehen wurden (es gibt weder eine Ausgleichszahlung noch freigebige Zuwendung) und es sich um ein Rechtsgeschäft betreffend Bauland handelt kann nicht der für Zwecke der Einheitsbewertung vom Finanzamt herangezogene Bodenwert aus dem Jahre 1973/1974 als…
…Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung; Z 2), künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung; Z 3 ) oder der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung leistet und…
…gemäß § 7 Z 3 GrEStG im Betrage von € 2.957,50 festgesetzt. Dabei wurde als Bemessungsgrundlage der Verkehrswert der von ihr getauschten Grundflächen, unter Berücksichtigung der im Tauschvertrag festgestellten Wertgleichheit der Tauschgrundstücke und der Rundungsvorschrift des § 204 BAO, mit € 84.500,00 angesetzt…
…gemäß § 7 Z 3 GrEStG im Betrage von € 2.957,50 festgesetzt. Dabei wurde als Bemessungsgrundlage der Verkehrswert der von ihm getauschten Grundflächen, unter Berücksichtigung der im Tauschvertrag festgestellten Wertgleichheit der Tauschgrundstücke und der Rundungsvorschrift des § 204 BAO, mit € 84.500,00 angesetzt…
…nämlich die der Einschränkung der Teilungsmasse auf Vermögen im Sinne des § 12 Abs 2 und der Steuerneutralität der Neugestaltung der Anteilsverhältnisse bei Vorliegen wertgleicher Anteilsveränderungen, auch für Spaltungen nach dem Spaltungsgesetz Bedeutung haben. Um der im Bericht des Justizausschusses zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1993 (NR: GP XVIII…
…Mai 2007 auf Anfrage der Berufungsbehörde bekannt gegeben, dass die genannten Grundstücke vor der Teilung eine wirtschaftliche Einheit gebildet haben. An der Wertgleichheit der aufgeteilten Grundstücke bestehen nach ho. Ansicht im Hinblick auf das vorgelegte Gutachten keine Bedenken, weshalb ein Mehrerwerb nicht vorliegt und die…