…980,50 € festgesetzt mit der Begründung, gegenständlicher Erwerb stelle einen Tausch und keine Schenkung dar. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung bestreitet die Steuervorschreibung mit dem Argument, das gegenständliche Rechtsgeschäft betreffe die wertgleiche Realteilung des Grundstücks Nr. 671/1 und sei gemäß § 3 Abs…
…Wert von jeweils € 750.000,00 für jede Liegenschaft angesetzt worden – dieser Wertansatz sei nach reiflicher Überlegung und in der vollen Überzeugung der handelnden Personen erfolgt, dass die Liegenschaften unter Betrachtung der Marktsituation und des Erhaltungszustandes annähernd wertgleich seien, dies auf Basis des Gesellschafterbeschlusses…
…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…
…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…von 995 m² und CP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten. Der gegenständliche Grundstückstausch erfolgt lediglich zu Zwecken einer besseren und vereinfachten Nutzung der jeweiligen Liegenschaften…
…einen Wert von 550 (50% des bei der spaltenden verbleibenden Verkehrswertes von 1.100) und erhält von B dessen Anteile im Ausmaß von 45% und im Wert von 450. Da der Anteilstausch nicht wertgleich erfolgt, steht dem A eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100 zu…
…den Tauschpartner vermietet; diese Mietverträge werden nach Abschluss des Tauschvertrages aufgelöst (unter Vertragspunkt V.). Die Vertragsparteien erklärten, dass "hinsichtlich der Tauschobjekte Wertgleichheit besteht und wechselseitig keine Aufzahlungen zu leisten sind" (Punkt III.). Der Besitzübergang erfolgte zu dem der Vertragsunterfertigung folgenden Monatsersten (Punkt IV.). Unter Vertragspunkt…
…Tauschvertrag wurde festgehalten, dass beide Liegenschaften zwar flächenmäßig nicht gleich groß wären, allerdings bezüglich Ausformung und nach erfolgter Abtretung in das öffentliche Gut wertgleich wären. Es wurde ein gemeiner Wert für die Liegenschaften in der Höhe von EUR 46.170,00 festgestellt. Die Option des…
…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HGU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…
…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…
…Im Vertrag wurde unter Punkt III. vereinbart, dass hinsichtlich der Tauschobjekt e "Wertgleichheit besteht und wechselseitig keine Aufzahlungen zu leisten sind". Unter Punkt VII. wurden die Verkehrswerte der Tauschobjekte für "Gebührenzwecke" mit (jeweils) ***9***,- Euro beziffert. Von diesem Wert ausgehend, wurde die Grunderwerbsteuer am 4…
…oder zu anderen Konditionen als die ursprüngliche Übertragung erfolge, sei nach Meinung des Beschwerdeführers irrelevant, zumal der Gesetzgeber keine Wertgleichheit der Übertragungshandlungen verlangen würde. Mit Vorhalt vom 8.4.2015 wurde der Beschwerdeführer ersucht, bekannt zu geben, aus welchen Gründen die seinerzeitige Schenkung rückgängig gemacht…
…gesehen, die im Freiland befindlichen Gst3 und Gst4 dem Bruder mit dem Schenkungsvertrag am 17.2.2014 zu übertragen. Gegen die Annahme eines Tauschgeschäftes spreche, dass mangels Aufzahlung keine Wertgleichheit vorliege, sowie insbesondere, dass zwischen beiden Rechtsgeschäften ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liege…
…gesehen, die im Freiland befindlichen Gst3 und Gst4 dem Bf mit dem Schenkungsvertrag am 17.2.2014 zu übertragen. Gegen die Annahme eines Tauschgeschäftes spreche, dass mangels Aufzahlung keine Wertgleichheit vorliege, sowie insbesondere, dass zwischen beiden Rechtsgeschäften ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liege…
…S.30), aus der hervorgeht, dass durch die Ausgleichszahlungen von D1 von je 36.850 € Wertgleichheit hergestellt worden sei. Für diesen Vorgang sei Grunderwerbsteuer abgeführt worden sei. Es sei 1/3 von GSt 111 durch Realteilung und Ausgleichszahlung (Anteil D1 ) von der Bemessungsgrundlage der…
…Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene Quadratmeterpreis als durchaus gerechtfertigt. A…
…5.000 S ausgegangen wurde. Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene…
…An der A-GmbH soll A Alleingesellschafter werden, an der B-GmbH soll A mit 16,67% und die Y-GmbH mit 83,33% beteiligt sein. Da eine wertgleiche Spaltung erfolgt ist, kommt eine Zuzahlung nicht in Betracht. Die Anschaffungskosten des A an der A…