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UFSI RV/0915-I/10Vorliegen einer wertgleichen Realteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2011

…980,50 € festgesetzt mit der Begründung, gegenständlicher Erwerb stelle einen Tausch und keine Schenkung dar. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung bestreitet die Steuervorschreibung mit dem Argument, das gegenständliche Rechtsgeschäft betreffe die wertgleiche Realteilung des Grundstücks Nr. 671/1 und sei gemäß § 3 Abs…

BFG RV/7300026/2012Verdeckte Gewinnausschüttung 1. Begünstigung der Gesellschafter bei Grundstückstausch oder annähernde Wertgleichheit der Liegenschaften? 2. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. 3. Bandbreite und Unsicherheitsfaktoren einer Schätzung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2016

…Wert von jeweils € 750.000,00 für jede Liegenschaft angesetzt worden – dieser Wertansatz sei nach reiflicher Überlegung und in der vollen Überzeugung der handelnden Personen erfolgt, dass die Liegenschaften unter Betrachtung der Marktsituation und des Erhaltungszustandes annähernd wertgleich seien, dies auf Basis des Gesellschafterbeschlusses…

UFSW RV/1220-W/07-Kein Vorliegen des Befreiungstatbestandes gemäß § 3 Abs.1 Z 5 GrEStG -Bemessung der Grunderwerbsteuer bei vertraglich vereinbarter Wertgleichheit der Tauschgrundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2010

…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…

UFSL RV/0571-L/10Durch den Tausch eintretende Wertänderung ist zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…

UFSL RV/0572-L/10Durch den Tausch eintretende Wertänderung ist zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…A) HHP und seine Gattin tauschen das Teilstück 1 ihrer Liegenschaft 5 im Ausmaß von 995 m² und ClP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft 1 im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…

UFSL RV/0570-L/10Durch den Tausch eintretende Wertänderung ist zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…von 995 m² und CP tauscht das Teilstück 2 seiner Liegenschaft im Ausmaß von 865 m². In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten. Der gegenständliche Grundstückstausch erfolgt lediglich zu Zwecken einer besseren und vereinfachten Nutzung der jeweiligen Liegenschaften…

UmgrStR 2002 Rz 1751–17666.5.5. Nichtverhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…einen Wert von 550 (50% des bei der spaltenden verbleibenden Verkehrswertes von 1.100) und erhält von B dessen Anteile im Ausmaß von 45% und im Wert von 450. Da der Anteilstausch nicht wertgleich erfolgt, steht dem A eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100 zu…

BFG RV/3100363/2019Grundstückstausch: Ermittlung des gemeinen Wertes der hingegebenen Tauschliegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2019

…den Tauschpartner vermietet; diese Mietverträge werden nach Abschluss des Tauschvertrages aufgelöst (unter Vertragspunkt V.). Die Vertragsparteien erklärten, dass "hinsichtlich der Tauschobjekte Wertgleichheit besteht und wechselseitig keine Aufzahlungen zu leisten sind" (Punkt III.). Der Besitzübergang erfolgte zu dem der Vertragsunterfertigung folgenden Monatsersten (Punkt IV.). Unter Vertragspunkt…

BFG RV/7102676/2015Trotz Fehlens eines förmlichen Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungs-Grundsatzgesetz 1951 oder eines förmlichen behördlichen Baulandumlegungsverfahrens konnte für den vorliegenden Grundstückstausch die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 zur Anwendung gelangen, da die Tauschvorgänge durch behördliche Maßnahmen ausgelöst wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2019

…Tauschvertrag wurde festgehalten, dass beide Liegenschaften zwar flächenmäßig nicht gleich groß wären, allerdings bezüglich Ausformung und nach erfolgter Abtretung in das öffentliche Gut wertgleich wären. Es wurde ein gemeiner Wert für die Liegenschaften in der Höhe von EUR 46.170,00 festgestellt. Die Option des…

UFSL RV/0573-L/10Durch den Tausch eintretende Wertänderung ist zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HGU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…

UFSL RV/0574-L/10Durch den Tausch eintretende Werterhöhungen sind zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…durch den Tausch A neu gebildetes Grundstück 1 im Gesamtausmaß von 1.808 m² gegen das aus der Liegenschaft 2 (von HU und seiner Gattin EU) ebenfalls neu gebildete Grundstück 9. In Folge annähernd gleicher Größe und Lage sind beide Tauschgrundstücke als wertgleich zu betrachten…

UFSW RV/1221-W/07- Kein Vorliegen des Befreiungstatbestandes gemäß § 3 Abs.1 Z 5 GrEStG - Bemessung der Grunderwerbsteuer bei vertraglich vereinbarter Gleichwertigkeit der Tauschgrundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2010

…der durch die baubehördliche Genehmigung des Teilungsplanes erfolgt, als wertgleich betrachtet. Keine der Vertragsparteien hat der anderen eine Aufzahlung zu leisten. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Jänner 2007 wurde gegenüber der Bw. für diesen Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer mit €…

BFG RV/3100368/2019Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die GrESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2024

…Im Vertrag wurde unter Punkt III. vereinbart, dass hinsichtlich der Tauschobjekt e "Wertgleichheit besteht und wechselseitig keine Aufzahlungen zu leisten sind". Unter Punkt VII. wurden die Verkehrswerte der Tauschobjekte für "Gebührenzwecke" mit (jeweils) ***9***,- Euro beziffert. Von diesem Wert ausgehend, wurde die Grunderwerbsteuer am 4…

BFG RV/7102207/2015Anwendbarkeit des § 17 GrEStG bei Abschluss eines Schenkungsvertrages und nachfolgenden Kaufvertrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2018

…oder zu anderen Konditionen als die ursprüngliche Übertragung erfolge, sei nach Meinung des Beschwerdeführers irrelevant, zumal der Gesetzgeber keine Wertgleichheit der Übertragungshandlungen verlangen würde. Mit Vorhalt vom 8.4.2015 wurde der Beschwerdeführer ersucht, bekannt zu geben, aus welchen Gründen die seinerzeitige Schenkung rückgängig gemacht…

BFG RV/3100572/2015Grundstückstausch oder Schenkung: zwischen den Verträgen liegt - bei einem Zeitrahmen von mehr als einem Jahr - kein enger zeitlicher Zusammenhang vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2015

…gesehen, die im Freiland befindlichen Gst3 und Gst4 dem Bruder mit dem Schenkungsvertrag am 17.2.2014 zu übertragen. Gegen die Annahme eines Tauschgeschäftes spreche, dass mangels Aufzahlung keine Wertgleichheit vorliege, sowie insbesondere, dass zwischen beiden Rechtsgeschäften ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liege…

BFG RV/3100571/2015Tausch oder Schenkung von Grundstücken: Mangels engem zeitlichen Zusammenhang (Zeitrahmen mehr als ein Jahr) liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015

…gesehen, die im Freiland befindlichen Gst3 und Gst4 dem Bf mit dem Schenkungsvertrag am 17.2.2014 zu übertragen. Gegen die Annahme eines Tauschgeschäftes spreche, dass mangels Aufzahlung keine Wertgleichheit vorliege, sowie insbesondere, dass zwischen beiden Rechtsgeschäften ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liege…

BFG RV/3100530/2013Vorliegen von Anschaffungsvorgängen bei einer Realteilung mit Spitzenausgleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2015

…S.30), aus der hervorgeht, dass durch die Ausgleichszahlungen von D1 von je 36.850 € Wertgleichheit hergestellt worden sei. Für diesen Vorgang sei Grunderwerbsteuer abgeführt worden sei. Es sei 1/3 von GSt 111 durch Realteilung und Ausgleichszahlung (Anteil D1 ) von der Bemessungsgrundlage der…

UFSI RV/0136-I/03Wert des in Tausch gegebenen Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene Quadratmeterpreis als durchaus gerechtfertigt. A…

UFSI RV/0135-I/03Wert des in Tausch gegebenen Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2004

…5.000 S ausgegangen wurde. Begründend wurde ausgeführt, auf Grund des Umstand, dass der Grundstückstausch ohne Aufzahlung erfolgte sei gehe das Finanzamt von der Wertgleichheit der getauschten Grundstücksflächen aus. Da die Tauschgrundstücke teilweise als Freiland, teilweise als Sonderfläche Hotel gewidmet seien, erscheine der nunmehr herangezogene…

UmgrStR 2002 Rz 1728–17386.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…An der A-GmbH soll A Alleingesellschafter werden, an der B-GmbH soll A mit 16,67% und die Y-GmbH mit 83,33% beteiligt sein. Da eine wertgleiche Spaltung erfolgt ist, kommt eine Zuzahlung nicht in Betracht. Die Anschaffungskosten des A an der A…