…zurückgewiesen werden. Informativ wird festgehalten, dass eine Anwendung von § 274 BAO im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommt und die weiteren Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2000 bis 2002 jeweils vom 11. November 2005 mit der vorliegenden Berufung nicht angefochten wurden…
…Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Körperschaftsteuerbescheide 2000 und 2001 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu…
…Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2005 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu…
…Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2003 bis 2006 Einkommensteuernachforderungen vorgeschrieben. Mit weiteren Bescheiden vom 18. September 2008 setzte das Finanzamt gemäß § 205 BAO Anspruchszinsen für die Jahre 2003 bis 2006 fest. In der Berufung vom 13. März 2009 bekämpfte der Bw…
…Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2002 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu…
…neuen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21…
…Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen (hier angefochtenen) Zinsenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Derartige weitere Anspruchszinsenbescheide mit Gutschriften sind am 19. Dezember 2008 aufgrund der teilweise stattgebenden Berufungsentscheidung betreffend Einkommensteuer 2003…
…wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002-2005 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (vgl.Ritz, …
…aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002-2003 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (vgl.Ritz, §…
…aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall die strittigen Einkommensteuerbescheide 2001-2003 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (vgl.Ritz, §…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Dr. Maria-Luise Wohlmayr, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2003 nach…
…wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002-2005 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (vgl.Ritz…
…Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheides gebundenen (Gutschrifts-) Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten daher die ebenfalls angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide 2004, 2005 und 2006 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide erfolgt hingegen nicht (vgl. Ritz, § 205…
…Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheides gebundenen (Gutschrifts-) Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten daher die ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide erfolgt hingegen nicht (vgl. Ritz a. a…
…Ihre Höhe wird durch einen weiteren Zinsenbescheid (z.B. als Folge einer Änderung des Veranlagungsbescheides) nicht berührt (vgl. auch dazu die bereits zitierten erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage). Die nachsichtsgegenständlichen Anspruchszinsen erfuhren daher durch die in weiterer Folge ergangenen Zinsenbescheide vom 13.12.2004 keine Änderung…
…Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsbescheid Rechnung getragen wird. Vorliegend wurden die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 aufgehoben, die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2007 abgeändert, sodass nunmehr weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen haben. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (Ritz, a.a.O., …
…und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2002 wurden abgeändert, sodass nunmehr weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen haben. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (Ritz, a.a.O.…
…oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall die strittigen Bescheide in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (vgl.Ritz, …
…und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 wurden abgeändert, sodass nunmehr weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen haben. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (Ritz, a.a.O.…
…(in weiterer Folge: Bw.) in einer Höhe von € 1.017,31 festgesetzt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 28. November 2011, die sich auch gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 und den Umsatzsteuerbescheid 2009 richtet, wird die dem Anspruchszinsenbescheid zugrunde gelegte Einkommensteuerveranlagung 2009 als unrichtig…