…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 wurde insoweit von der Erklärung abgewichen als das Pendlerpauschale mit der Begründung nicht gewährt wurde, dass Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Unter gewissen Voraussetzungen würde zusätzlich ein Anspruch auf das Pendlerpauschale bestehen…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…dies damit, dass sich seine nicht berufstätige Ehefrau in Bosnien der Erziehung der beiden minderjährigen Kinder widmen würde, weshalb eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei und es daher auch einer Bestätigung des Arbeitgebers über ständig wechselnde Arbeitsstätten des Bw. nicht mehr bedürfe. Es werde…
…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…dass für das Kalenderjahr 2007 eine letztmalige Anerkennung möglich wäre, da eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nach fünfjähriger Beibehaltung (hier: 2003 bis 2007) jedenfalls nicht mehr vorliegen kann. Weitere Sachverhaltsfeststellungen hat das Finanzamt nicht vorgenommen. Laut vorgelegtem Mietvertrag und Meldebescheinigung handelt es sich um eine eigene…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…angelegt ist, bzw. ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalls wegen Nichterfüllung nämlicher Tatbestandsvoraussetzungen lediglich von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gesprochen werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in nachstehend dargelegten Sachverhaltskonstellationen unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei…
…95) sah der Gerichthof in der Tatsache, dass nur der Arbeitgeber ein geeignetes Verkehrsmittel (die verschiedenen Baustellen waren häufig nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) bieten konnte oder dass es sich nicht um feste, sondern um wechselnde Arbeitsstätten handelte, solche besonderen Umstände, die einen Arbeitgeber zwingen…
…€ 2.200,-- jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (zB Bauarbeiter…
…betrugen weniger als € 2.200 oder ein Zehntel der Einkünfte des Bw. und waren somit für die Begründung eines beruflich veranlassten Doppelhaushaltes zu gering. Relevante private Umstände der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (z.B. ständig wechselnde Arbeitsstätte, befristete Tätigkeit in Österreich, fremdenrechtliche Hindernisse…
…Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…
…durchgehend in Z gehabt. Der Berufungswerber wurde lediglich auf Baustellen entsendet. Es liegt daher keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vor. Die vom Berufungswerber geltend gemachten Kosten für doppelte Haushaltsführung von gesamt 5.072,00 € stellen keine Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 dar, da dem Bw…
…bzw. Fahrten zum Heimatwohnsitz führen können. Solche Gründe könnten beispielweise sein: Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte, eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche, aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern. Liegen keine Gründe für eine dauernde Beibehaltung des (Familien)Wohnsitzes vor, können…
…durchgehend in Z gehabt. Der Berufungswerber wurde lediglich auf Baustellen entsendet. Es liegt daher keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vor. Die vom Berufungswerber geltend gemachten Kosten für doppelte Haushaltsführung von gesamt 5.072,00 € stellen keine Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 dar, da dem Bw…
…des Berufungswerbers eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorliegen können. Dies wäre z.B. der Fall, wenn eine ständig wechselnde Arbeitsstätte vorgelegen sei. Diese Tatsache wurde aber vom Berufungswerber nicht dargestellt und behauptet. Wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis…
…Für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechende Gründe können beispielsweise sein: Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte oder eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch zum Beispiel "besondere Pflegenotwendigkeiten…
…Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG erzielt) oder b) die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne (ständig wechselnde Arbeitsstätte; Gewissheit, dass die Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet sei…
…heißt es im Leitsatz weiter, wenn die Erfordernisse des Unternehmens im Hinblick auf besondere Umstände, wie die Schwierigkeit, andere geeignete Verkehrsmittel zu benützen, und wechselnde Arbeitsstätten, es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommen wird, da dann diese Leistung nicht zu unternehmensfremden Zwecken…