…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 wurde insoweit von der Erklärung abgewichen als das Pendlerpauschale mit der Begründung nicht gewährt wurde, dass Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Unter gewissen Voraussetzungen würde zusätzlich ein Anspruch auf das Pendlerpauschale bestehen…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…in Polen; 2. - Am Familienwohnsitz leben minderjährige (zwei) Kinder; 3. - Aufgrund seiner Beschäftigungsverhältnisse ist von ständig wechselnden Arbeitsstätten auszugehen; 4. - Immobilienpreise, die einen Verkauf des Hauses in Polen und den Ankauf oder die Anmietung einer Wohnung in Wien aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zumutbar erscheinen lassen;…
…dies damit, dass sich seine nicht berufstätige Ehefrau in Bosnien der Erziehung der beiden minderjährigen Kinder widmen würde, weshalb eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei und es daher auch einer Bestätigung des Arbeitgebers über ständig wechselnde Arbeitsstätten des Bw. nicht mehr bedürfe. Es werde…
…der Verwaltungspraxis (LStR 2002, Rz 345) und Rechtsprechung (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059) ist bei einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar. Dies ist insbesondere dann…
…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…latent drohende Möglichkeit handeln (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Bf. bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…keine Anwendung, wenn die Erfordernisse des Unternehmens im Hinblick auf besondere Umstände, wie die Schwierigkeit, andere geeignete Verkehrsmittel zu benutzen, und wechselnde Arbeitsstätten, es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer von Arbeitgeber übernommen wird, da dann diese Leistung nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wird. Der…
…bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. 5.9.9.4 Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes Rz 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder…
…in der Slowakei lebende Kind reichen laut Finanzamt als alleinige Kriterien für die Unzumutbarkeit nicht aus. Da der Beschwerdeführer bereits seit 2011 in Österreich beschäftigt ist und keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vorliegt, geht die Behörde von einer privaten Veranlassung der Wohnsitzbeibehaltung aus. Gegen die Beschwerdevorentscheidung…
…nicht alleinstehend, sondern in einer Partnerschaft mit Frau ***AB*** zu leben. Es würden folgende Gründe für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vorliegen: Ständig wechselnde Arbeitsstätte (Auslandsaufenthalte für den Dienstgeber ***Arbeitgeber2***, zu dem der Beschwerdeführer seit 15.4.2019 in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehe); pflegebedürftige…
…verwiesen. Im Einkommensteuerbescheid für 2017 vom 5. Juni 2019 findet sich folgende Begründung: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort wäre beispielsweise in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständig wechselnder Arbeitsstätte - wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf…
…außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständigen wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen…
…dass für das Kalenderjahr 2007 eine letztmalige Anerkennung möglich wäre, da eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nach fünfjähriger Beibehaltung (hier: 2003 bis 2007) jedenfalls nicht mehr vorliegen kann. Weitere Sachverhaltsfeststellungen hat das Finanzamt nicht vorgenommen. Laut vorgelegtem Mietvertrag und Meldebescheinigung handelt es sich um eine eigene…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Tatsache, dass Bf ab August 2018 bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist, sei kein Hinweis auf ständig wechselnde Arbeitsstätten, weil kein Nachweis vorliege, dass die Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber von vornherein nur auf dreieinhalb Jahre…