…bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 44 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über ... das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung…
…bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 44 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über ... das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung…
…und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen wurden, übernommen und hiermit das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit.a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Bf. vom 21. Juni 2007 (Postaufgabe), in welcher…
… 46 Abs. 2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgelegt ist, mit diesem, für andere Monopolgegenstände nach dem Kleinverkaufspreis der…
…die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu verletzen ...und hiermit ... zu b) das Finanzvergehen der versuchten vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG sowie des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach…
…Einnahme zu verschaffen (= gewerbsmäßige Begehung); sowie 2) in Tateinheit zu 1) vorsätzlich diese dort angeführten Gegenstände des Tabakmonopols im Kleinverkaufspreis von € 11.037,52, hinsichtlich welcher durch VSXE bzw. namentlich Unbekannte ein Eingriff in das Tabakmonopolrecht nach § 44 Abs.1 lit.b FinStrG…
…38 Abs. 1 lit. a FinStrG, in Tateinheit mit dem Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Alkoholmonopols, des Salzmonopols oder des Tabakmonopols nach dem § 44 Abs.1 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach dem § 11 zweiter Fall für schuldig befunden und zu einer…
…teils versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig. Er habe a) im Zeitraum Oktober 2002 bis April 2004 im Bereich des Zollamtes Wien anlässlich seiner Einreisen aus Tschechien nach Österreich über das Grenzzollamt Kleinhaugsdorf eingangsabgabepflichtige…
… 35 Abs. 1 lit.a) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs.1 lit.b) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. April 2005 gegen das Erkenntnis des (von ADir. Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…des vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol begangen. Bei der Strafbemessung habe sich als mildernd die teilweise Schadensgutmachung ausgewirkt, als erschwerend sei dagegen der Umstand zu werten gewesen, dass auf Grund der Vorverurteilungen bereits die Voraussetzungen für die Strafschärfung bei Rückfall vorlägen. Die auf die in…
…das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen zu haben. Auf Grund der von Polizeiorganen der Polizeiinspektion Haid am 11.3.2010 mit dem Bf aufgenommenen Niederschrift zu GZ. B5/53282/2009 sei, so das…
…a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handelns mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…eines anderen Vorteil vorsätzlich Monopolgegenstände (gem. § 17 Abs. 4 FinstrG u.a. Gegenstände des Tabakmonopols) einem monopolrechtlichen Einfuhr- oder Ausfuhrverbot zuwider ein- oder ausführt. Gemäß § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände…
…wegen des Finanzvergehens des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 35 Abs. 1 lit. a, 44 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24. Juli 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien…
…1999 die og. Zigaretten gemeinsam mit PW vorschriftswidrig aus Tschechien in das Zollgebiet der Republik Österreich verbracht und somit den objektiven Tatbestand des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs…
…die Zollämter Berg und Kittsee vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden, gekauft, und es habe der Zweitbesch. B. im Zeitraum Sommer 1999 bis Ende des Jahres 1999 die vorbezeichneten 12.000 Stück Zigaretten der Marke Marlboro [auf welche Eingangsabgaben in Höhe von ATS 26…
…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen RKC, Angestellte, geb. 1234, EN, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem…
…des Finanzvergehens des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 35 Abs. 1 lit a und 44 Abs.1 lit b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 28. Oktober 2006 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg vom 5…
…Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in die Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist gemäß lit. c leg.cit. beim vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem…
…a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…