…Aufwendungen in Abgrenzung zu freiwilligen Aufwendungen nicht vor, wenn die Aufwendungen sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat oder vom Steuerpflichtigen vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden (VwGH 25.1.2000, 97/14/0071). Der Unabhängige…
…0018; Katastrophenschäden, Unfälle). Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vom StPfl vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der StPfl. aus freien Stücken entschlossen hat (VwGH 18. 2…
…ihm zum Ansatz gebrachten Privatanteile im Ausmaß von nur 20 bzw. 25% bei weitem nicht den tatsächlichen Dimensionen entsprochen haben, was er ja durch seine nachträgliche abgabenrechtliche Berufung auch bestätigt hat. Der Beschuldigte hat sich in diesem Zusammenhang demzufolge ohne jeden Zweifel grob fahrlässig verhalten…
…VwGH 19.3.1998, 95/15/0024; VwGH 26.9.2000, 99/13/0158). Nicht abzugsfähig sind daher Kosten für den Prozess über Schadenersatzansprüche, wenn der Schaden vom Steuerpflichtigen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verschuldet wurde (vgl. VwGH 10.4.1981, 13/2327/80; VwGH 25…
…der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten (also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig) einen Schaden verursacht". Dagegen wurde innerhalb offener Frist Berufung mit folgender Begründung erhoben: "Die geltend gemachten Schadenersatzleistungen seien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden…
…Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie -vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist -sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Ihr Entschluss zur Scheidung war von Ihnen gewählt, damit ist die…
…dem Exekutionsgericht, eine Ausfertigung davon dem betreibenden Gläubiger zu übersenden. (3) Hat der Drittschuldner seine Pflichten nach Abs. 1 schuldhaft nicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig erfüllt, so ist dem Drittschuldner trotz Obsiegens im Drittschuldnerprozess (§ 308) der Ersatz der Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. …
…8.2. Haftung: AB*** haftet nur für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. AB*** haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Ferner haftet AB*** nicht, wenn es aus Gründen, die in der Sphäre des Spielveranstalters bzw. dessen Annahmestellen liegen, nicht…
…0018; Katastrophenschäden, Unfälle). Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vom StPfl vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der StPfl. aus freien Stücken entschlossen hat (VwGH 18. 2…
…zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen müssen. Da sie dennoch in weiterer Folge keine geeigneten Vorkehrungen im Rahmen der Büroorganisation getroffen hat, hat sie ihre Sorgfaltspflicht derart verletzt, dass ihr grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Die Bw. stellt auch nicht dar, aus welchen Gründen es ihr objektiv…
…dann nicht vor, wenn die Aufwendungen sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat oder vom Steuerpflichtigen vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden (VwGH 25.1.2000, 97/14/0071). Der unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall…
…Schäden, die im Rahmen dieser Serviceleistung entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht wurden. Im Übrigen haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere dann, wenn die zum Einsatz gebrachten Computer fehlerhaft arbeiten. Soweit ein Schaden für Spielteilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde, ist…
…gewesen, im Schuldenregulierungsverfahren das Zollamt als Gläubiger anzugeben. Dieser Pflicht sei sie vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen. Das Zollamt beachte die öffentlichen Bekanntmachungen der Schuldnenregulierungsverfahren in der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz durch tägliche Abfrage und Kontrolle in Bezug auf die anhängigen Vollstreckungsfälle. Im…
…59, 2124/57). Zwangsläufigkeit liegt damit nicht vor, wenn die Verhältnisse, die die Aufwendungen bedingen, vom Steuerpflichtigen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, bzw. sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (VwGH, 1.7.70, 699…
…abgabenrechtlichen Pflichten stattgefunden hat. Wäre es also daran gelegen, dass Dr. B diesen Pflichten lediglich eine zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt hätte, sodass er gleichsam grob fahrlässig nicht erkannt hätte, durch seine Untätigkeit diese zu verletzen, weil er irgendwie der Meinung gewesen wäre, dass nicht er…
…des Privatanschlusses des Geschäftsführers hätten sich auch auf ein "Normalmaß" reduziert und seien in die Buchhaltung natürlich auch nicht mehr aufgenommen worden. Es seien daher Kosten weder vorsätzlich noch fahrlässig angesetzt, sondern lediglich die tatsächlich durch die GmbH verursachten Kostenanteile an diese weiter gegeben worden…
…Haftung 11.1. Allgemeines Alle Konsorten des Konsortiums (AN) haften gegenüber dem AG solidarisch. Für Personenschäden und für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der AN unbegrenzt. Für Sachschäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet der AN bis € 5.087.098 (ATS 70 Mio.) pro…
…Die Firma Bw haftet weiters für Sach- und Personenschäden, welche Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Sammelstelle entstehen, sofern die Firma Bw diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und für Personenschäden, die ihren Bediensteten durch die vertraglich vereinbarte Tätigkeit entstehen. ........ Dauer Der Vertrag…
…Bw. und AS für schuldig erkannt, gemeinsam als geschäftsführender Gesellschafter (HH) bzw. als geschäftsführender leitender Angestellter (AS) der Firma H&F KG 1) von März 1999 bis spätestens Mitte 2000 grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit der KG dadurch herbeigeführt zu haben, dass sie kridaträchtig handelten, indem…
…aber dieser Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Abgabepflichtigen zurückzuführen sei, könne nach herrschender Lehre und Rechtsprechung der entstandene Unfallschaden nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Zum angeführten fremden, dunkelgrünen Stück, vermutlich von einem Frontspoiler, führte der Prüfer aus, in der Sachverhaltsdarstellung bzw…