…auf ihren vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe verzichtet. Der Kindesvater bezieht die Familienbeihilfe für die mj. Tochter S ab dem Zeitpunkt der Geburt. Da die Familienbeihilfe auf Grund der Regelung des § 7 FLAG nur einer Person gewährt werden kann und die Kindesmutter auf ihren Anspruch verzichtet…
…berufliche Tätigkeit ausübe und Sie selbst nicht erwerbstätig seien. Durch den Schulbesuch von n1 in l1 sei von einem ständigen Aufenthalt des Kindes in l1 auszugehen und damit bestehe ein vorrangiger Anspruch auf familienbezogene Leistungen in l1. Da n1 seit September 2009 die Schule in…
…verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, trifft die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen jenen Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für das Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Da die Kindesmutter in Ungarn eine berufliche Tätigkeit ausübt und das Kind in Ungarn lebt, ist lt. EU-Verordnung Ungarn vorrangig zur…
…leiblichen Vater/zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leiblichen Eltern zugrunde zu legen. Da die EU-Rechtsprechung vor dem nationalen…
…leibliches Kind im Verhältnis zu seinem leiblichen Vater/ zu seiner leiblichen Mutter zu werten. Bei der Beurteilung der Frage, nach welchen Rechtsvorschriften ein vorrangiger/nachrangiger Anspruch auf die Familienleistungen eines Landes für dieses Kind besteht, sind der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Lt…
…mit der Kindesmutter erfolgte. Dass die Pflegeelterneigenschaft auch einer Einzelperson zu teil werden kann, ist aus § 186a nF zu schließen, weil darin ausdrücklich auf einen Pflegeelternteil Bezug genommen wird. Zu beachten ist jedoch, ob in der Tschechischen Republik jemand für das Kind Anspruch auf die…
…Rechtliche Würdigung Damit ist der Rechtsfall bereits entschieden: Kann nämlich davon ausgegangen werden, dass eine Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt des Vaters bestanden hat, so verdrängt dessen vorrangiger Familienbeihilfenanspruch einen allenfalls bestehenden subsidiären Anspruch der Bw. aufgrund ihrer Unterhaltsleistung. Was die Verfahrensrüge der Bw. anlangt…
…überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so kann nach § 2a Abs. 2 FLAG der Elternteil, der unter näher bestimmten Voraussetzungen einen vorrangigen Anspruch hat, zu Gunsten…
…Neuberechnung der Differenzzahlung, weil der Bezug der Familienbeihilfe aufgrund eines Fehlers der zuständigen Behörde zustande gekommen sei. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies auf den vorrangigen Anspruch der Kindesmutter in deren Wohnsitzstaat. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist gegenständlich, ob und in…
…ihr die Familienbeihilfe zu. Die in der Berufung angeführte Vereinbarung mit der Kindesmutter in Bezug auf die Tragung der Unterhaltskosten für den Sohn durch den Bw. bzw. ihr Verzicht auf die Familienbeihilfe änderten nichts am vorrangigen Anspruch der Kindesmutter infolge der Haushaltszugehörigkeit. Ein Familienbeihilfenanspruch wegen…
…für den Monat Februar 2001 wieder zurück. Die Rückforderung wurde damit begründet, dass die Kindesmutter gemäß § 10 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 für den Monat Februar noch vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe hätte, weil die Haushaltszugehörigkeit des Sohnes S. zur Mutter erst Mitte Februar 2001…
…Führenden vorrangig, den den Unterhalt überwiegend Leistenden ersatzweise und schließlich unter bestimmten Voraussetzungen das Kind selbst als Anspruchsberechtigten zu normieren. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn wie etwa im Beschwerdefall in Folge des Wegzuges der Mutter, zu deren Haushalt die Kinder gehören, der Anspruch…
…Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist." Hieraus ergibt sich, dass entgegen der Rechtsansicht der Bw. nicht sie selbst, sondern der Kindesvater einen vorrangigen Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe hat; unstrittig ist nämlich, dass der Kindesvater den Kindern überwiegend Unterhalt leistet, wohingegen im Urteil des EuGH "Slanina" der…
…Artikeln inhaltlich entspricht. Hieraus ergibt sich, dass entgegen der Rechtsansicht der Bw. nicht sie selbst, sondern der Kindesvater einen vorrangigen Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe hat; unstrittig ist nämlich, dass der Kindesvater den Kindern überwiegend Unterhalt leistet, wohingegen im Urteil des EuGH 26.11.2009…
…Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Gemäß § 2a Abs. 2 FLAG kann in den Fällen des Abs. 1 der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen…
…Kindern lebe und somit die vorrangige Anspruchsvoraussetzung der Haushaltszugehörigkeit ab Dezember 2003 beim Bw. nicht mehr vorliege. Mit Eingabe vom 13. August 2004 führte der Vertreter des Bw. aus, dass es selbstverständlich richtig sei, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Anspruch auf Familienbeihilfe beim haushaltsführenden…
…Mutter den Haushalt überwiegend führe. Es könne der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch habe, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im Fall des Bw. sei weder der Nachweis der überwiegenden Haushaltsführung erbracht worden noch liege ein Verzicht der Kindesmutter, die die Familienbeihilfe selbst beantragt habe, vor…
…Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 grundsätzlich ein Beihilfenanspruch bestehen würde - Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 2a Abs. 2 FLAG 1967 kann zwar ein Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, zu Gunsten des anderen Elternteiles auf die Familienbeihilfe verzichten. Dies jedoch nur…
…C K veranlasst. Seit 1.2.2008 sind die Kindesmutter und das Kind nicht mehr am Wohnsitz des Berufungswerbers gemeldet, sondern in G. Ungeachtet dessen gab der Berufungswerber im Zuge einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe am 13.5.2008 die Aufgabe des gemeinsamen Haushaltes…