…aktenkundigen Vordruck E 411 keine berufliche Tätigkeit ausgeübt und sich nicht in gleichgestellten Verhältnissen befunden hat, sodass er in der Slowakei keinen Anspruch auf Familienleistungen hat, ist Österreich verpflichtet, die zustehenden Familienleistungen zu erbringen. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher als rechtswidrig, weshalb der Berufung…
…1408/71 und 574/72 derjenige Staat zur Zahlung der Familienleistungen verpflichtet sei, in dem ein Elternteil selbständig oder nicht selbständig erwerbstätig sei und zwar auch dann, wenn die Familie ständig in einem anderen Vertragsstaat lebe. Zur Zahlung der Familienleistung sei jener Staat vorrangig verpflichtet…
…dafür sogar den Nachteil, das Grundstück möglicherweise zu einem geringen Preis an H für landwirtschaftliche Zwecke zu verpachten, in Kauf genommen hätte. Die Behörde sei, so werde noch einmal betont, vorrangig verpflichtet, vor allem gewöhnliche Umstände, die Erfahrung des täglichen Lebens, die Usancen des allgemeinen…
…Beschäftigungslandprinzips - derjenige Staat zur Zahlung der Familienleistungen verpflichtet, in dem ein Elternteil (selbständig oder nicht selbständig) erwerbstätig ist, und zwar auch dann, wenn die Familie ständig im einem anderen Vertragsstaat lebt. Arbeiten aber beide Elternteile in verschiedenen Staaten, ist zur Leistung der Staat vorrangig verpflichtet…
…die vom Finanzamt und Bezirksgericht angenommene ipso iure Verrechnung rechtsunwirksam sei. Daher sei die Fa. B. AG vorrangig verpflichtet ihm die gesamte Monatsmiete samt Umsatzsteuer gemäß § 15 Abs. 3 MRG jeweils am Monatsersten im vorhinein zu leisten und erst nachher berechtigt den angeblich erlittenen Schaden…
…Kunden, die auf Grund einer bestehenden Abnahmeverpflichtung verpflichtet sind bestimmte Mengen an Kaffee abzunehmen. Die Tätigkeit des Berufungswerber besteht daher bei Altkunden - ca. 25% seiner Kunden - und bei den zur Abnahme von bestimmten Mengen verpflichteten Kunden vorrangig in einer Zustelltätigkeit der Waren und nicht darin…
…dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Unterschiedsbetrages (Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Wird in einem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…574/72 derjenige Staat zur Zahlung der Familienleistungen verpflichtet sei, in dem ein Elternteil selbständig oder nichtselbständig erwerbstätig sei und zwar auch dann, wenn die Familie ständig in einem anderen Vertragsstaat lebe. Arbeiten beide Elternteile in verschiedenen Staaten, sei der Staat vorrangig zur Leistung verpflichtet…
…ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig muss grundsätzlich jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren, in dem ein leiblicher Elternteil erwerbstätig ist. Sind beide leiblichen Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, ist das Wohnland der Kinder vorrangig zuständig…
…Gemeinschaft zu- und abwandern, zur Anwendung kommen. Diesem Regelungswerk zufolge sei, wenn jemand in verschiedenen Staaten arbeite, zu Familienleistungen vorrangig der Staat verpflichtet, in dem sich der Familienwohnsitz befinde. Sind die Leistungen des Staates, der sowohl Beschäftigungsland als auch Wohnsitzland sei, geringer als die Leistungen…
…1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art.10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen…
…Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art.10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen…
…als ob Leistungen in dem ersten Mitgliedstaat gewährt würden." Der Familienangehörige D. wohnt in Deutschland. Demnach trifft Deutschland die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen. Der Anspruch in Österreich ruht bis zu dem in den Rechtsvorschriften in Deutschland vorgesehenen Betrag. Maßgeblich ist der tatsächliche Anspruch…
…72 derjenige Staat zur Zahlung der Familienleistungen verpflichtet sei, in dem ein Elternteil selbständig oder nicht selbständig erwerbstätig sei und zwar auch dann, wenn die Familie ständig in einem anderen Vertragsstaat lebe. Arbeiten beide Elternteile in verschiedenen Staaten, sei der Staat vorrangig zur Leistung verpflichtet…
…für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet sei. Vorrangig müsse grundsätzlich jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde. Seien die Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, treffe die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistungen…
…dort gegebenenfalls eine Anspruch auf Gewährung des Unterschiedsbetrages (Artikel 68 der Verordnung [EG] Nr. 883/2004). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedstaat dennoch jene Leistungen die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…anderen Mitgliedsstaat höher, bestehe dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 68 der VO EG Nr. 883/2004). Werde in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet sei, kein Antrag gestellt, so könne der andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen, die bei…
…1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so kann der Andere Mitgliedstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…ein und denselben Familienangehörigen vorrangig Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig müsse grundsätzlich jener Mitgliedsstaat die Familienleistung gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit (auch Gewerbeberechtigung) ausgeübt werde. Sind die Eltern in verschiedenen Mitgliedsstaaten erwerbstätig, trifft die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung der Familienleistung…