…Buchführungspflicht die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres sind kleiner als Euro 220.000 aus der Aufstellung geht die Anwendung der Pauschalierung hervor Gem. Doralt (§ 17, 28/4) ist im Falle der Betriebseröffnung bzw. des Betriebserwerbes die Pauschalierung nicht vorgesehen ("es gibt keinen Umsatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres)…
…Daraus ergebe sich, dass Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger in Bezug auf den streitgegenständlichen Referenzzeitraum als Einheit zu werten seien und somit das Kalenderjahr 2001 als vorangegangenes Wirtschaftsjahr bzw. als Vergleichszeitraum bezüglich der Umsatzgrenze von € 255.000,-- heranzuziehen sei. Die Berufung wurde schließlich ohne Erlassung einer…
…lit. a der Bundesabgabenordnung einschließlich der Umsätze aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22) des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 220.000,00 € betragen. Es ist nicht zu klären, inwieweit hinsichtlich der Einbringung des Einzelunternehmens in die M ein Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäft vorliegt, da…
…die AfA nur für die vermieteten Gebäudeteile zu gewähren, hätte sie dies - so das Argument in der Berufungsvorentscheidung - nicht ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren machen können. Nach den weiteren Ausführungen der Behörde würden als Abschreibungsbasis offensichtlich die Kosten ohne Ansatz des Wohnrechtes gelten (siehe ausführlicher im nächsten…
…der mündlichen Verhandlung dahingehend ergänzt, dass der GmbH ein "an sich verbindlich zugesagter" Kontokorrentrahmen nicht gewährt worden sei. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 700.000 € sei (nur) in den ersten zwei Wirtschaftsjahren erzielt worden. Die GmbH habe auch Bauaufträge ausgeführt, die "infolge Insolvenzeröffnung…
…Jahreserklärungen sind jeweils die Gewinne der in diesem Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre aufzunehmen. Folglich ist auch der Investitionszuwachs eines Kalenderjahres, der sich am Investitionsvolumen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre orientiert, nur anteilig bezogen auf das im betreffenden Kalenderjahr endende Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen. Diese Auffassung wird auch von den…
…Wert anzusetzen. | (5) | Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen war. Wird die Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. | (6) | Auf…
…zum erhöhten Forschungsfreibetrag. Während der IFB auf eine (künftige) Behaltedauer abstelle, sei beim FFB, ebenso wie bei der IZP, ein Vergleichszeitraum aus den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren zu ermitteln. IZP und FFB hätten vergleichbare Ziele, nämlich die Verstärkung der Forschungs- bzw. Investitionstätigkeit der Unternehmen, weshalb in…
…zum Großteil aus den dafür zu bezahlenden Mitgliedsbeiträgen. Da somit, wie oben ausgeführt, durch den Bw. die Geldmittel weder in den drei dem Antrag vorangegangenen Wirtschaftsjahren, noch nach Antragsstellung ausschließlich durch das Sammeln von Spenden aufgebracht wurden, lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung gem. …
…Berufungsvorentscheidung noch verbliebenen) Streitpunkt, dass am Bewertungsstichtag (6. Juni 2006) nicht auf Grund konkret aufgezeigter Umstände eine von den Ergebnissen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre abweichende zukünftige wirtschaftliche Entwicklung prognostizierbar war. Der dem Gegenstandsfall zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich diesbezüglich entscheidungsrelevant von jenem, über den der Verwaltungsgerichtshof…
…2000. Da das Unternehmen der Bw. neu gegründet wurde, ist das Wertpapierdeckungserfordernis am Ende des ersten (Rumpf)wirtschaftsjahres unter Anwendung des Gesetzeswortlautes Null, da sich im Vergleich mit einem (noch nicht vorhandenen) vorangegangenen Wirtschaftsjahr kein Wert ergeben kann. Insofern ist der Bw. Recht zu geben…
…so dann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder…
… 4 Abs. 1 EStG ist Gewinn "der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht..." In diesem Bereich gilt das…
…gedeckt sein, wobei am Schluss jeden Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein müssen. Beträgt die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend weniger als 50 % der maßgebenden Rückstellung, ist der…
…Zahlen des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ableite, welche lediglich eine Rechengrundlage darstellen würden. Allein auf Grund des Umstandes, dass der erforderliche Antrag überhaupt erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres eingebracht werden könne, aus dem er sich errechne, ergebe sich, dass der "Abgabenanspruch" keinesfalls im bezughabenden vorangegangenen Wirtschaftsjahr …
…sind. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Entnahmen sind…
…sind. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Entnahmen sind…
…sind. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Entnahmen sind…
…sind. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Entnahmen sind…
…so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder…