…erfolgen, wenn sich die Waren im Rahmen eines Transportes an Orten befinden, die als verkehrsüblich anzusehen sind und dem Zollorgan ohne Schwierigkeiten eine Kenntnisnahme erlauben. Versteckte(an nicht üblichen Orten befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt…
…befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) Waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt, weil die Zollstelle ohne besondere, nicht für den Normalfall geschaffene Maßnahmen ihre Befugnisse nicht ausüben kann (Witte, Kommentar zum Zollkodex³, Art. 40 , Rz 4). Werden Waren auf besondere Weise versteckt…
…befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) Waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt, weil die Zollbehörde ohne besondere, nicht für den Normalfall geschaffene Maßnahmen ihre Befugnisse nicht ausüben kann (Witte/Kampf, aaO. Rz 4 zu Art. 40). Werden Waren auf besondere Weise versteckt…
…Zigaretten im Zuge der Verbringung versteckt und verheimlicht und sohin vorschriftwidrig in das Zollgebiet verbracht wurden. Die Zollschuld entstand daher bereits durch vorschriftswidrige Verbringung nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK u.a. für die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der…
…als strafbestimmender Wertbetrag eine Rolle spielen. Das wäre aber nur beim Finanzvergehen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 oder 34 FinStrG möglich, nicht hingegen bei den schon in Polen verwirklichten Tatbildern des Schmuggels (durch den unbekannt gebliebenen Vortäter) bzw. der anschließenden Abgabenhehlerei durch den…
…bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln. Es ist auch allgemein bekannt, dass bei Tabakwaren in den Oststaaten ein deutlich niedrigeres Preisniveau besteht und sich daher eine umfangreiche abgabenunredliche Einbringung solcher Waren in den EU-Raum bzw…
…dennoch aus einem Drittland stammende Schmuggelzigaretten an sich gebracht hätte. In diesem Zusammenhang ist überhaupt auszuführen, dass der Bw. mit der Argumentation, dass es sich um Zigaretten schlechter Qualität bzw. Waren, die gar nicht mehr als Zigaretten anzusehen seien, gehandelt habe, nichts zu gewinnen ist…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…sondern im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden. Schließlich spricht auch die Aussage des Bf. es wäre ihm nur recht gewesen, vom Verkäufer der Zigaretten nicht allzu viel zu wissen, dafür dass der Bf. die vorschriftwidrige Verbringung dieser Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft im…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…insgesamt € 49.057,36 bewirkt [ergänze: , indem sie sich einen Geschäftsführergehalt von ATS 1,621.000,-- auszahlen habe lassen, welcher - einem Fremdvergleich nicht standhaltend - als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren wäre, dies jedoch gegenüber dem Fiskus nicht angezeigt bzw. offengelegt habe,] und hiedurch (eine) Abgabenhinterziehung…
…ob bzw. in welchem Ausmaß der Bf. das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht tatsächlich begangen hat, dem Ergebnis des gemäß §§ 114 ff. FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens vorbehalten. Die Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage ist nicht Gegenstand des Einleitungsverfahrens, sondern wäre erst gemäß…
…Zur Formulierung der Beschwerde vom 31.1.2007 sei bemerkt, dass über den Bf. bisher zum Faktum vom 3.10.2006 noch keine Strafe verhängt wurde, sondern dies allenfalls erst Inhalt des die Sache abschließenden Erkenntnisses bzw. der Strafverfügung wäre. Wien, am 23. August 2007
…die Einkäufe und machte die Diensteinteilung. Weiters stellte er die Mädchen an. Er übernahm das Geld und kontrollierte die Abrechnungen, diese waren vorher von der Kellnerin bzw. von mir durchgeführt worden. Wir führten die Abrechnung aufgrund eines A4 Formulars durch, auf welchem alle Getränke angeführt…
…stellte ein tatsächlicher Geldfluss an bzw. über die X Anstalt an B eine verdeckte Gewinnausschüttung an ihn als Gesellschafter der B-Ltd dar, welcher gemäß § 93 Abs. 2 Z. 1 lit. a EStG 1988 dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) unterlegen wäre. Dieser ansich naheliegende Verdacht…
…zweifelsfreie Zuordnung möglich. Dem Argument des Bw. in der Berufungsschrift, dass durch eine daktyloskopische Untersuchung eine direkte Beweisführung bzw. Widerlegung möglich gewesen wäre, kommt vor diesem Hintergrund erhöhte Bedeutung zu. Das alles muss noch nicht zur Straflosigkeit führen, wenn etwa der Bw. zu diesen Zigaretten…
…über diverse Zigarettenverkäufe betreten worden sei. Aufgrund der genauen Betretungsumstände - die Zigaretten hätten sich in mehreren, unter einem Gestrüpp im Nahbereich des Betretungsortes (Hafennähe) versteckten, schwarzen Säcken befunden, während die schriftlichen Aufzeichnungen beim Bf. bzw. in dessen Wohnkabine auf einem, im Linzer Hafen vor Anker…