…erfolgen, wenn sich die Waren im Rahmen eines Transportes an Orten befinden, die als verkehrsüblich anzusehen sind und dem Zollorgan ohne Schwierigkeiten eine Kenntnisnahme erlauben. Versteckte(an nicht üblichen Orten befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt…
…dennoch ein vorschriftswidriges Verbringen vor. Der EuGH hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Gestellungspflicht von in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren selbst für versteckte oder durch besondere Vorrichtungen verheimlichte Waren gilt, von deren Vorhandensein der Verbringer nichts wußte (Urteil vom 4.3.2004…
…versteckte oder verheimlichte Waren nicht zu.( Witte Zollkodex Kommentar, 6; Auflage Art.41, RZ 7) .Dagegen ist es zur Verwirklichung des Zollschuldtatbestandes gemäß Art.202 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 erster Anstrich unerheblich, ob der Schuldner von den versteckten Waren gewusst hatte bzw…
…4.2010 um 13.45 Uhr erfolgten Einbringung in das EU-Zollgebiet vom Beschwerdeführer (als Reisenden) nicht versteckte bzw. verheimlichte und somit schlüssig gestellte Ware (vgl. dazu Ritz, Zollkodex, Rz.7 zu Art.41), jedoch ist für den PKW als abgabenpflichtige Ware die Zollschuld gem…
…der Artikel 4 Nr. 19 des ZK so auszulegen sei, dass die Mitteilung an die Zollbehörden alle in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren betreffen würden und somit auch versteckte oder verheimlichte Waren entsprechend anzugeben wären. Eine subjektive Schuld beim Bf., um ihn als Abgabenschuldner…
…werden. Wird die schlüssige Gestellung bejaht, ist in weiterer Folge zu prüfen, ob eine rechtswirksame Anmeldung für ein nachfolgendes Zollverfahren abgegeben wurde bzw. dies allenfalls noch nachgeholt werden kann. Versteckte und verheimlichte Beiladungen sind keinesfalls gestellt, die Zollschuld entsteht für sie gemäß Art. 79 Abs…
…Anmeldung erfüllt sind. Wenn also Waren, die die Voraussetzungen erfüllen, ohne Mitwirkung des Zollamtes beim Passieren mittels Fiktion in das Verfahren übergeführt werden können, muss dies im Umkehrschluss auch für jene Waren gelten, die nicht ausdrücklich angemeldet werden, also auch für versteckte und verheimlichte Waren…
…befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) Waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt, weil die Zollstelle ohne besondere, nicht für den Normalfall geschaffene Maßnahmen ihre Befugnisse nicht ausüben kann (Witte, Kommentar zum Zollkodex³, Art. 40 , Rz 4). Werden Waren auf besondere Weise versteckt…
…befindliche) oder verheimlichte (durch besondere Vorrichtungen versteckte) Waren sind ohne eine qualifizierte Mitteilung nicht gestellt, weil die Zollbehörde ohne besondere, nicht für den Normalfall geschaffene Maßnahmen ihre Befugnisse nicht ausüben kann (Witte/Kampf, aaO. Rz 4 zu Art. 40). Werden Waren auf besondere Weise versteckt…
…Zigaretten im Zuge der Verbringung versteckt und verheimlicht und sohin vorschriftwidrig in das Zollgebiet verbracht wurden. Die Zollschuld entstand daher bereits durch vorschriftswidrige Verbringung nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK u.a. für die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der…
…als strafbestimmender Wertbetrag eine Rolle spielen. Das wäre aber nur beim Finanzvergehen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 oder 34 FinStrG möglich, nicht hingegen bei den schon in Polen verwirklichten Tatbildern des Schmuggels (durch den unbekannt gebliebenen Vortäter) bzw. der anschließenden Abgabenhehlerei durch den…
…P-8 bzw. den Anteilen der von diesen Herren erhaltenen Unterstützung gefragt worden. Offenkundig sei gewesen, dass damals die Angabe der Mittelherkunft über Herrn P-8 noch als Schutzbehauptung abgetan worden sei, zumal die Behörde schon mehrmals gesagt habe, dass solche „Behauptungen“ nichts wert wären…
…bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln. Es ist auch allgemein bekannt, dass bei Tabakwaren in den Oststaaten ein deutlich niedrigeres Preisniveau besteht und sich daher eine umfangreiche abgabenunredliche Einbringung solcher Waren in den EU-Raum bzw…
…dennoch aus einem Drittland stammende Schmuggelzigaretten an sich gebracht hätte. In diesem Zusammenhang ist überhaupt auszuführen, dass der Bw. mit der Argumentation, dass es sich um Zigaretten schlechter Qualität bzw. Waren, die gar nicht mehr als Zigaretten anzusehen seien, gehandelt habe, nichts zu gewinnen ist…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…sondern im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden. Schließlich spricht auch die Aussage des Bf. es wäre ihm nur recht gewesen, vom Verkäufer der Zigaretten nicht allzu viel zu wissen, dafür dass der Bf. die vorschriftwidrige Verbringung dieser Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft im…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…
…im Transportmittel versteckt bzw. verheimlicht befördert werden, damit sie ohne Abgabe einer Zollanmeldung und daher auch ohne Entrichtung der aus sie entfallenden Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen können, um sie ebendort zu einem deutlich unter den für ordnungsgemäß verzollte und versteuerte Waren liegenden…