…betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 10-12/2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem Formular U5 vom 31. Juli 2009, beim Finanzamt eingelangt am 12. August 2009, brachte die Bw., ein deutsches Transportunternehmen, einen Antrag auf…
…Erstattungsantrag eingebracht worden sei, bleibe für die Erstattung ohne Auswirkung. Die Berufung sei daher als unbegründet abzuweisen. Im rechtzeitigen Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die zweite Instanz wurde ausgeführt, dass die Ausschlussfrist versäumt worden sei, weil das Finanzamt bezüglich des Vorsteuererstattungsverfahrens für…
…als sechs Monate verspäteten Einbringung des Antrages am 25. Jänner 1999 steht im vorliegenden Fall außer Streit. Zudem hat die Bw. für den Vorjahreszeitraum einen (rechtzeitigen) Antrag auf Vorsteuererstattung eingebracht. Die Argumentation der Bw., das Finanzamt hätte die angeforderten, benötigten Formulare trotz Nachfrage verspätet übermittelt…
…Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Da ein verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung zurückzuweisen (ergibt sich aus VwGH vom 28.02.2002, 2000/15/0132) und nicht der Erstattungsbetrag mit Null festzusetzen ist, war der Spruch dahingehend abzuändern…
…die mit Sitz in Deutschland ein Unternehmen betreibt. Am 28.11.2011 wurde ein Antrag auf Vorsteuererstattung für 1-12/2010 über das Ansässigkeitsportal in Deutschland elektronisch eingebracht, welcher am 29.11.2011 an das zuständige Finanzamt Graz-Stadt in Österreich weitergeleitet wurde. Mit Bescheid…
…2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01/2009 - 01/2010 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Devolutionswerberin (Dw.), ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, stellte durch ihren bevollmächtigten Vertreter mit 15.02.2012 einen Devolutionsantrag beim UFS hinsichtlich des Antrags auf Vergütung…
…Fall endete die Frist zur elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2009 gemäß § 3 Abs. 1a der Verordnung am 31. März 2011 (für 2010 am 30. September 2011, gemäß § 3 Abs. 1). Nach der Aktenlage und unbestritten sind die elektronischen Anträge auf Vorsteuererstattung verspätet…
…Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995, BGBl. II 416/2001 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…
…Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…
…betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in Deutschland, welche mit 9. August 2011 elektronisch einen Antrag auf Vorsteuererstattung…
…April 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…November 2010 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 18. November 2010 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…März 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…April 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 26. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…am 9. März 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 1. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid…
…am 31. März 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5. April 2011 zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Jänner 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit rechtzeitig eingebrachtem Antrag vom 23. Juni 2007 begehrte die Berufungswerberin (Bw.…
…In ihrer Berufung führte die Bw. aus, dass der Antrag auf Vorsteuererstattung nach den Normen des EU-Rechts rechtzeitig beim Finanzamt eingebracht worden sei. Die österreichische Sechsmonatsfrist stünde mit dem höherrangigen EU-Recht nicht im Einklang, weshalb die Zurückweisung des Erstattungsantrages wegen des behaupteten Fristablaufes…
…Sinne des § 245 Abs. 2 BAO als Antrag auf Mitteilung der dem Bescheid teilweise fehlenden Begründung werten würde, müsste dieser als nicht formgerecht eingebracht beurteilt werden. Bei einem derartigen Antrag handelt es sich um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO…
…dass das Finanzamt ohne zuvor über die beantragte Wiedereinsetzung entschieden haben zu müssen, über die Verfristung der Anträge auf Vorsteuererstattung abgesprochen hat. Das Finanzamt hat die Anträge wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen. Nach Ansicht der Bw. ist diese Entscheidung a) mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. Die…