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UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…

UFSW RV/1985-W/10Keine Bindungswirkung von Veranlagungsverfahren und Lohnsteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2013

…jeder Rechtsgrundlage. Ein eigenständiges Verfahren "Überprüfung der Richtigkeit von Lohnzetteln" ist in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen. Für Amtshandlungen muss die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Amtshandlung gegeben sein (zB VwGH 04.07.1990, 89/15/0095). Der Spruch ist die Willensbildung der Behörde (Ritz, BAO4, § 93…

UFSL RV/1206-L/11Nach Aufhebung des ersten Wiederaufnahmebescheides durch Berufungsentscheidung ist eine weitere Wiederaufnahme aus einem anderen Grund zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…indiziert. Der "berichtigte" Lohnzettel wurde somit unabsichtlich bei Übermittlung gleichzeitig storniert und daher sofort den historischen - und somit nicht aktiven - Lohnzetteln zugeordnet. Diese Stornierung ist nachweislich nicht durch eine Willensbildung des Finanzamtes, sondern nur auf Grund eines Fehlers/einer Unachtsamkeit bei der Übermittlung entstanden. Mit…

UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 1/2

…und sei es auch davon, wie sie ihn stellt. Auf beides hat der gesetzliche Vertreter des materiellen Subventionsempfängers nämlich keinen ausschlaggebenden Einfluss (kann ihn selbst bei Mitgliedschaft im Schulverein, bedingt durch die Willensbildung des Schulvereins, gar nicht haben). Lediglich dann, wenn die Schule laut ihren…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis gelangten, somit aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Ihre Auswirkungen auf den Bescheid (ihre Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens) ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…dieses Denkprozesses in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…den gegenständlichen Fall passend): Fakten, die während des Denkprozesses der Willensbildung in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Sie führen vielmehr, soweit sie für den Denkprozess relevant wären, zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung, deren unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid auch…

UFSW RV/1972-W/04Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…

UFSF RV/0007-F/10Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…in der Willensbildung klar zu Tage trete (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/13/0113 und VwGH 26.3.1993, 90/17/0224, mwN). Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung…

UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…

UFSW RV/3025-W/11Berichtigung gemäß § 293 BAO, wenn die Begründung für die nicht anerkannten Werbungskosten mit den vom Finanzamt gewollt anerkannten Werbungskosten nicht übereinstimmt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen gegebenenfalls zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher keiner Berichtigung nach…

UFSL RV/0804-L/10Berichtigung nach § 293 BAO bei doppelter Berücksichtigung des Pendlerpauschales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…aktenkundig seien, führten zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid sei aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler und daher - auch, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage trete - keiner Berichtigung nach §…

UFSL RV/1308-L/10Berichtigung gemäß § 293 BAO nur bei Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde oder Prüfungsfeststellungen), obwohl diese Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis gelangten, somit aktenkundig sind, zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung (Stoll, BAO-Kommentar, § 293, S 2818). Diese entspricht jedoch einem inhaltlichen Fehler…

UFSW RV/2503-W/06Auslegung von Anträgen - lt. Berufungsvorbringen sollte ein Antrag auf Bescheidberichtigung nicht nur als Wiederaufnahmeantrag gelten, sondern auch als Antrag gem § 293 BAO oder gem § 299 BAO - Abweisung § 293 BAO, Stattgabe § 299BAO und anschließend stattgebende Erledigung der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…

UFSW RV/4032-W/09Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit Verwechslung der Währungsangabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2011

…diese Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis langten, aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Ihre Auswirkung auf den Bescheid (ihre Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens) ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler…

UFSW RV/3274-W/07Keine Berichtigung eines Erbschaftssteuerbescheides, wenn Vorausvermächtnis wie bloße Teilungsanordnung besteuert wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2010

…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…

UFSL RV/0358-L/07Unterrichtskosten einer Sonderschule als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2008

…sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde oder Prüfungsfeststellungen), obwohl diese Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis gelangten, somit aktenkundig sind, zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung (Stoll, BAO-Kommentar, § 293, S 2818). Diese entspricht jedoch einem inhaltlichen…

UFSK FSRV/0003-K/11Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens; nachträgliches Hervorkommen der wahrheitsgemäßen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund für den zuvor lügenden Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…ergehen würde. Der Bescheidadressat sei aber Spruchbestandteil und als solcher von der Willensbildung des Kollegialorganes erfasst. Es genüge daher nicht, diesen Mangel in der Schreibstelle durch das Nachholen des Zustellempfängers zu sanieren, nein, vielmehr sei die Willensbildung als Ganzes unvollständig und bedürfe daher einer Wiederholung…

UFSW RV/2402-W/02Finanzielle Eingliederung bei einer mehrstöckigen Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.05.2005

…die Verhältnisse nach Einbringung der Beteiligung nicht geändert hätten. Die A-AG habe nach wie vor die beherrschende Stellung im Organkreis. Die Zwischengesellschaft B-GmbH. sei nie beherrschend willensbildend tätig gewesen. Die Bw. sei vor dem 22. Dezember 1998 einstöckig und danach mehrstöckig der A…