…abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist nach der Aktenlage mit den drei im Spruch erstgenannten Kindern am 10. Dezember 2003 ins Bundesgebiet eingereist und hält sich seither ununterbrochen in Österreich auf. Die beiden Kinder XundY wurden in Österreich geboren. Für die Berufungswerberin und die Kinder ABundC…
…Aussagen betreffend den ständigen Aufenthalt im Inland getroffen hat, unserer Ansicht nach aber der vom Gerichtshof entschiedene Fall nicht mit dem vorliegenden Berufungsfall vergleichbar ist. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass sich aus dem Judikat des VwGH ein ununterbrochener Aufenthalt von 22 Monaten…
…bereits längerer ununterbrochener Aufenthalt in Österreich) ein ständiger Aufenthalt in Österreich ergebe. Weiters würden die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen die Schwägerin der Bw. an das Land Österreich binden und somit einen ständigen Aufenthalt ihrerseits in Österreich rechtfertigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.1.2006 wies das…
…ein gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb der Gemeinschaft nicht vorliegen würde. Ein dem gewöhnlichen Wohnsitz in einem Drittland interpretativ gleichgestellter 12-monatiger ununterbrochener Aufenthalt in einem Drittland könne nur dann eine taugliche Voraussetzung für eine Abgabenbefreiung als Übersiedlungsgut darstellen, wenn die normalerweise auf diese Gegenstände entfallenden Zölle…
…Staatsbürgerschaft, den Dienstort oder die Verpflichtung zur Abfuhr der Einkommen(Lohn)Steuer ab. Für die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe ist weiters weder ein ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich noch ist ein weiterer Wohnsitz in Deutschland, sofern dieser nicht als Mittelpunkt des Lebensinteresses den ordentlichen Wohnsitz darstellt…
…und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Eingangs weist sie auf den praktikabel geplanten Transportverlauf durch den auf dem Gebiet von Zuchtrinderexporten nach Russland erfahrenen Transportunternehmer hin und spricht die Problematik des Fehlens von geeigneten Aufenthaltsstationen in Drittländern an. Die geringfügige Überschreitung der höchstzulässigen Transportdauer…
…Juni 2002 die HAK mit der Matura als Studiumsvoraussetzung abgeschlossen und ist mit 1. Juli sofort zum Bundesheer eingerückt und hat dort in ununterbrochener Reihenfolge seinen Präsenzdienst bis 28.2.03 absolviert. 1) Ich bin der Meinung, dass auch ein Schüler Anspruch auf Urlaub bzw…
…und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Eingangs weist sie auf den praktikabel geplanten Transportverlauf durch den auf dem Gebiet von Zuchtrinderexporten nach Russland erfahrenen Transportunternehmer hin und spricht die Problematik des Fehlens von geeigneten Aufenthaltsstationen in Drittländern an. Die geringfügige Überschreitung der höchstzulässigen Transportdauer…
…die beförderten Tiere während der Fahrt gefüttert und getränkt wurden. Dem Vorbringen, die maschinschriftlichen Eintragungen im Transportplan zum Aufenthalt der Tiere auf der Fähre würden die tatsächlichen Fütterungs- und Tränkzeiten ergeben, könne nicht gefolgt werden, weil zu den anderen Eintragungen durch den Fahrer handschriftliche Ergänzungen…
…in der Slowakei lege er eine Bestätigung des Gemeindeamtes B vor, wo sein ununterbrochener Daueraufenthalt seit 22.08.1964 bestätigt werde. Er hätte in siner Berufung folgendes ausgeführt: "Im Jahr 2006 führte ich einen doppelten Haushalt. In der Slowakei (Ort B) und an meinem Arbeitsplatz…
…der Richtlinie 91/628/EWG dieser Rechtsansicht entgegen: ein ununterbrochener Zeitraum während der Verbringung, in dem die Tiere nicht in einem Transportmittel befördert werden. Demnach müssen die Tiere die Ruhezeit außerhalb des Beförderungsmittels, an einem zugelassenen Aufenthaltsort [Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie…
…Juli 2007 eine Dienstreise nach Judenburg unternommen. Der ununterbrochene Aufenthalt an diesen Orten bewirkte nach der oben genannten Rechtsprechung nach einer Dauer von in etwa einer Woche weitere Mittelpunkte der Tätigkeit des Berufungswerbers, sodass für die Zeit danach jedenfalls Verpflegungsaufwendungen nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen…
…Schulkosten des Kindes geschickt, weshalb eine wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Tochter während der gesamten Zeit gegeben gewesen sei. Ein längerer Auslandsaufenthalt unterbreche nicht automatisch den ständigen Aufenthalt im Inland und verlange der Gesetzgeber keinen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland. Entscheidend sei vielmehr, ob aus den…
…jedoch diesen Aufenthalt in Österreich deshalb nicht als ununterbrochenen Aufenthalt iSd § 5 Abs. 3 FLAG angesehen, weil keine Aufenthaltsgenehmigung vorgelegen sei. Damit hat das Finanzamt aber die Rechtslage verkannt, weil § 5 Abs. 3 auf die tatsächlichen Verhältnisse abstellt, nicht hingegen darauf, ob ein "berechtigter Aufenthalt"…
…sind." Diesen Schriftsatz hat das Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat mit einem Begleitschreiben vom 13. Dezember 2007 vorgelegt. Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich wurde keine Stellungnahme abgegeben. Am 12. Juni 2009 fand ein Erörterungsgespräch mit den beiden Parteienvertretern statt. In diesem Gespräch wurde festgehalten…
…sei. Eine neuerliche Einreise sei erst im März 2012 erfolgt. Da in dieser Zeit nicht von einem durchgehenden ununterbrochenen Aufenthalt (von 6 Kalendermonaten) gesprochen werden könne, sei der Antrag für die Zeit von Juli 2011 bis Feber 2012 abzuweisen gewesen. Im Schriftsatz vom 6. Juli…
…während der 18-monatigen bzw. zweijährigen Vollzeitmission ab November bzw. Dezember 2003 ununterbrochen in den USA aufgehalten hätten und deren ständiger Aufenthalt daher in den USA und nicht in Österreich gewesen sei. In Beantwortung dieses Vorhaltes führte der Berufungswerber aus, dass die Vertreterin der Abgabenbehörde…
…im gegenständlichen Fall unzweifelhaft ein ständiger Aufenthalt der Kinder im Inland vor (vgl. auch VwGH 21.9.2009, 2009/16/0178, wonach bei einem über einen Zeitraum von 22 Monaten währenden ununterbrochenen Aufenthalt im Inland keinesfalls von einem ständigen Aufenthalt des Kindes im Ausland auszugehen…
…Arbeit, sondern solche aus selbständiger Arbeit. Auch stünde aus dem Titel eines 60 monatigen, ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich keine Familienbeihilfe zu. Dagegen erhob der Bw. Berufung und verweist auf den oben genannten Haftungs- und Abgabenbescheid gegenüber der Fa NYH GmbH, demzufolge er als Dienstnehmer iSd …
…2 Abs. 8 FLAG, wegen Fehlens des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich stelle sich aus dem oben dargestellten Sachverhalt bei der Berufungswerberin eindeutig nicht. Aufgrund des langjährigen ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich, der damit verbundenen persönlichen Integration, der Haushaltsführung mit ihren Kindern in Salzburg, sowie auch…