…unternehmerischen Zwecken dienen. Im vorliegenden Fall kann eine unternehmerische Sphäre nur im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit des Bw. erblickt werden, d.h. jedenfalls nicht mit den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und sonstigen Einkünften, die über 99,6 % am Gesamteinkommen ausmachen. Welche Vorsteuerbeträge dieser unternehmerischen…
…im Zeitpunkt ihrer Anschaffung zu unternehmerischen Gegenständen werden, sodass sie nicht von der Privatsphäre in die unternehmerische Sphäre hinüberwandern müssten. Das Urteil des EuGH vom 11.7.1991, C-97/90, "Lennartz", bestätige auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht…
…Tätigkeit, die mit den Beteiligungen nichts zu tun hat (gemischte Holding), so tritt zu der nicht-unternehmerischen eine unternehmerische Sphäre hinzu. In diesen Fällen kann ein Vorsteuerabzug nur insoweit in Betracht kommen, als die Vorleistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. Ruppe, Kommentar…
…Rückbeziehung des Unternehmerentschlusses bereits im Zeitpunkt ihrer Anschaffung zu unternehmerischen Gegenständen werden, sodass sie nicht von der Privatsphäre in die unternehmerische Sphäre hinüberwandern müssten. Und das EuGH-Urteil ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht zusteht. Auch das…
…Leistung anzunehmen, auch wenn tatsächlich eine Gegenleistung erbracht wird. Der Vorgang ist so zu betrachten, als wäre die Leistung vorerst in die nicht-unternehmerische Sphäre überführt und erst dann gegen einen Freundschaftspreis weitergegeben worden (Gunacker-Slawitsch, Umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch, 53 f). Verwendungen von Unternehmensvermögen, die ihre…
…worden ist. Im Berufungsfall hat aber das in Rede stehende Gewächshaus die unternehmerische Sphäre nicht verlassen, sondern wird vom Erwerber wiederum unternehmerisch - wenn auch nicht der ursprünglichen Zweckbestimmung des Gewächshauses entsprechend - genutzt. Aufgrund des unecht steuerbefreiten Verkaufes der Liegenschaft haben sich somit die Verhältnisse, die…
…1 UStG 1994 könne der Vorsteuerabzug nur aus Leistungen vorgenommen werden, die für das Unternehmen des Bestellers bezogen würden und die in die unternehmerische Sphäre des Leistungsempfängers eingingen. Folgende Kriterien seien für die Bestimmung der Person des Leistungsempfängers maßgebend: - der zivilrechtliche Leistungsanspruch (Reiß, StuW 1981…
…im Zeitpunkt ihrer Anschaffung zu unternehmerischen Gegenständen werden, sodass sie nicht von der Privatsphäre in die unternehmerische Sphäre hinüberwandern müssten. Und das EuGH-Urteil vom 11.7.1991, C-97/90, ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht…
…September 2009, die Umstände vor der Auflösung der Miteigentümergemeinschaft im Oktober 2006 betreffen, können dahingestellt bleiben, da sie die (unternehmerische) Sphäre der Miteigentümergemeinschaft betreffen. Die von der Bw. daraus zwingend abgeleitete Schlussfolgerung, dass sich aus der behaupteten Vermietungsabsicht der Miteigentümergemeinschaft auch ihre Vermietungsabsicht als Alleineigentümerin…
…von Außenprüfer in seiner schriftlichen Anfrage an den Fachbereich hingewiesen). Der unternehmensfremde Dienstnehmereinsatz gilt daher gem. Rz 76 UStR von vornherein als nicht für die unternehmerische Sphäre bezogen, ein steuerbarer Eigenverbrauch kann sohin nicht vorliegen. Der unbegründeten Differenzierung der Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 77) dahingehend, dass dann…
… 12 Anm 193). Nach Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG Kommentar IV § 12 Anm 233 muss die Verwendung der bezogenen Leistungen in der unternehmerischen Sphäre objektiv möglich und durchgeführt sein. Das ist hier nicht der Fall. Der Bw kommt am gegenständlichen Kreisverkehr keine Verfügungsmacht - im Sinne einer…
…Rückbeziehung des Unternehmerentschlusses bereits im Zeitpunkt ihrer Anschaffung zu unternehmerischen Gegenständen werden, sodass sie nicht von der Privatsphäre in die unternehmerische Sphäre hinüberwandern müssten. Das EuGH-Urteil ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht zusteht. Auch das EuGH…
…bestimmt ist. Erforderlich ist, dass die Leistung in die unternehmerische Sphäre des Unternehmers eingeht. Zwar kann das zivilrechtliche Eigentum an einem Gegenstand für die Frage des Vorsteuerabzugs außer Betracht bleiben, da nicht ausschließlich die zivilrechtliche Qualifikation maßgeblich ist, sondern die umsatzsteuerrechtliche Zuordnung (unternehmerischer Bereich iSd §§…
…wirtschaftliche Tätigkeit, die mit der Beteiligung nichts zu tun hat (gemischte Holding), so tritt zu der nichtunternehmerischen Sphäre eine unternehmerische Sphäre hinzu. In diesen Fällen kommt ein Vorsteuerabzug nur insoweit in Betracht, als die Vorleistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. Ruppe, UStG…
…3 EStG) hingegen ist eine vereinfachte Aufzeichnungsform. Sie ist durch die systematische Aufzeichnung aller Einnahmen und aller Ausgaben, die die unternehmerische Sphäre betreffen, gekennzeichnet. Die Gegenüberstellung dieser Einnahmen und Ausgaben ermöglicht am Ende einer Periode (am Jahresende) die Ermittlung des so genannten Überschusses der Einnahmen…
…die unternehmerische Sphäre der Berufungswerberin fallen. Hinsichtlich der Leistungen, die behauptetermaßen für das Unternehmen der Berufungswerberin erbracht worden sind, ist festzuhalten, dass einerseits laut Rechnungsinhalt diese Leistungen sowohl Herrn ASch als auch der Berufungswerberin zuzuordnen sind und andererseits ein konkreter Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit…
…In Ermangelung einer Verwendungsmöglichkeit von Mietzinsrücklagen im Fall der aufgezeigten Teilvermietungen stellt sich somit § 28 Abs. 5 EStG als einzige Bestimmung dar, die steuerfreie [und nach Auslaufen sanktionslose (!)] Rücklagen für eine nicht unternehmerische Sphäre erlaubt. ... Die Anwendung des § 20 MRG im Wege des § 28 Abs…
…auf die unternehmerische und auf die nicht unternehmerische Sphäre aufzuteilen. Als vermögensverwaltende Tätigkeit seien das Abhalten von Haupt- und Generalversammlungen sowie von Aufsichtsratssitzungen durch Personen der Holdinggesellschaft und Tätigkeiten in beteiligungsstrategischen Belangen anzusehen (Rinnhofer, Steuerzeitung 1996, S 495). Alle anderen Aktivitäten seien dem unternehmerischen Bereich…
…vorgehalten, dass er laut Statuten und de facto weitgehend auch nichtunternehmerische Bereiche abdecke. Laut Rechtsprechung des EuGH steht ein Vorsteuerabzug für diesen Bereich von vorneherein nicht zu. Die die unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre betreffenden Vorsteuern seien angemessen aufzuteilen. Darunter fielen insbesondere die Vorsteuern aus Gemeinkosten…
…Anm. 1401, 1402). In diesem Sinne liegt beim Strombezug oder der Benützung des Telefons für die unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre hinsichtlich des Privatanteils keine steuerbare Entnahme vor, weil sich das Entgelt auf Einzelleistungen bezieht, die direkt an die Unternehmers- und die Privatsphäre erbracht werden (vgl…