Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid vom 4. Juli 2003 des Finanzamtes Graz-Stadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 nach in Graz am 16. April 2004 durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…UStG³, § 16 Anm. 5). Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich. Es muss genügen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass mit der Zahlung innerhalb absehbarer Zeit nicht gerechnet werden…
…und dem Fehlen von Hinderungsgründen konnte die Verhandlung gemäß § 126 FinStrG in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden. Im Übrigen kann eine im Verwaltungsstrafverfahren der Behörde erster Instanz unterlaufene Verletzung des Parteiengehörs von der Berufungsbehörde geheilt werden. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Mangel hinreichenden Parteiengehörs…
…erschwert. Auch wären weitere Ermittlungen des Finanzamtes mangels Vorhaltsbeantwortung nicht möglich. Weiters liege eine Einhebungsverjährung deshalb nicht vor, weil im Jahr 2002 Einbringungsversuche bei der Gesellschaft vorgenommen worden wären. Als Replik auf den Vorlagebericht brachte der Bw. mit Schreiben vom 28. Oktober 2008 vor, dass…
…Infolgedessen seien Vollstreckungsmaßnahmen und damit auch die Einbringungsversuche am 26. April 2006, 6. September 2006 und 2. November 2006 gesetzwidrig und damit unzulässig. Daher seien die Einbringungsversuche gemäß § 13 Abs. 2 AbgEO iVm § 12 Abs. 4 AbgEO einzustellen und zu unterlassen. Das Finanzamt wies die…
…worden, dass bei der eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2008 bzw. der Körperschaftsteuererklärung 2009 zugrundeliegenden Bilanzierung die Bewertung eines Teils des Finanzumlaufvermögens irrtümlich unterlassen worden sei. Diese Bewertung werde nun nachgeholt. Zum Bilanzstichtag 2008 seien Darlehensforderungen in Höhe von 342.819,91 € gegenüber der A Sp. z…
…in angemessenen Zeitabständen geprüft, ob die für die Aussetzung der Einbringung maßgeblichen Gründe noch bestanden hätten. Dabei seien wiederholt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. erhoben und Einbringungsversuche unternommen worden. Nach der Aktenlage seien solche Amtshandlungen am 17.9.1992, 20.8.1993, 28.10.1993…
…in angemessenen Zeitabständen geprüft, ob die für die Aussetzung der Einbringung maßgeblichen Gründe noch bestanden hätten. Dabei seien wiederholt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. erhoben und Einbringungsversuche unternommen worden. Nach der Aktenlage seien solche Amtshandlungen am 17.9.1992, 20.8.1993, 28.10.1993…
…in angemessenen Zeitabständen geprüft, ob die für die Aussetzung der Einbringung maßgeblichen Gründe noch bestanden hätten. Dabei seien wiederholt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. erhoben und Einbringungsversuche unternommen worden. Nach der Aktenlage seien solche Amtshandlungen am 17.9.1992, 20.8.1993, 28.10.1993…
…sollte der Berufungswerber darlegen, worauf die nach Betriebsschließung bis zur Konkurseröffnung geltend gemachten Vorsteuergutschriften zurückzuführen seien. Darüber hinaus sollte er sämtliche nach Betriebsschließung eingetretenen Forderungsausfälle samt Gründen für dieselben und allfällige erfolglose exekutive Einbringungsversuche nachweisen. Schließlich wies das Finanzamt darauf hin, dass die Nachforderung an…
…238 Abs. 2 BAO). Gemäß § 231 Abs. 1 BAO könne die Einbringung fälliger Abgaben ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht oder wegen Aussichtlosigkeit zunächst unterlassen worden seien, aber die Möglichkeit bestehe, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen könnten. Gemäß Abs. 2 leg…
…folgt: "................ Seitens des Finanzamtes für den 12/13/14/Purkersdorf erfolgte eine Zahlungsaufforderung nach ergebnislosem Einbringungsversuch mit der gleichzeitigen Aufforderung den Rückstand ob des im Betreff näher bezeichneten Abgabenkontos bis 18.09.2007 zur Einzahlung zu bringen, widrigenfalls die Wohnräumlichkeiten durch einen Fachmann geöffnet werden…
…ist auch im gesamten Verfahren nicht behauptet worden, dass alle Gläubiger gleich behandelt worden wären. Wenn der Nachweis des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen…
…Die Bw und die A-B GmbH konnten sich allerdings nicht über den Begriff einer "ausreichend positiven wirtschaftlichen Situation" einigen. Einbringungsversuche wurden seitens der Bw zu keinem Zeitpunkt unternommen. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 5.2.2001 im Rahmen der Betriebsprüfung gab der steuerliche Vertreter der…
…€, für Jänner 2008 ein Betrag von 1.826,04 € und für Februar 2008 ein Betrag von 2.387,07 € - insgesamt daher 26.749,46 € - verkürzt worden. Dadurch, dass es der Beschuldigte unterlassen habe, Umsatzsteuervoranmeldungen bei Nichtentrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen rechtzeitig abzugeben…
…Angemerkt wird abschließend noch, dass das gewährte Darlehen im Gegensatz zu den Warenrechnungen auch nie zu einem Aufwand führte und vom Finanzamt jegliche Erhebungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Verbindlichkeiten an die Schwestergesellschaft unterlassen wurden. Wie trotz dieser fehlenden Sachverhaltsfeststellungen und der damit irrig gezogenen Schlüsse…
…mit den Ermessenskriterien des § 20 BAO auseinander zu setzen und eine entsprechende Würdigung in den Haftungsbescheid einfließen zu lassen. Das gänzliche Unterlassen dieser Ermessensprüfung stelle einen ergebnisrelevanten Verfahrensmangel dar, der zwingend zur gänzlichen Bescheidaufhebung führen müsse. Die Behörde hätte der Bw. das ihr zukommende Parteiengehör…
…Mitteln, die er verwalte, entrichtet würden. Da der Bw. dies unterlassen habe und der Rückstand infolge schuldhafter Verletzung dieser Pflicht nicht eingebracht werden könne, sei die Haftung auszusprechen gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er durch aushaftende Zahlungen von Kunden…
…weil der Bf die Einreichung von Steuererklärungen unterlassen hatte - wobei der Bf für das Jahr 1999 wegen der zu hohen Schätzungen Berufung eingebracht hatte - zum anderen war die Vermietungstätigkeit des Bf bereits mehrfach - zuletzt im März und im Oktober 2000 - Gegenstand von finanzbehördlichen Prüfungen gewesen…
…Y.Brauerei durchgeführten Hausdurchsuchungen und den dabei beschlagnahmten Unterlagen. Im Prüfungsbericht sei zwar der Ablauf bei "inoffiziellen Lieferungen" analysiert und eine Auswertung der vorgefundenen Daten vorgenommen worden. Das Finanzamt habe es aber unterlassen, dem Berufungswerber die "angeblichen Lieferscheine" und sonstigen Beweismittel zur Kenntnis zu bringen…