…dass die Betriebsprüfung nicht geeignet gewesen sei, die laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen, weil nur (spezifische) Ermittlungen oder Verfolgungshandlungen, nicht aber eine übliche, regelmäßig durchzuführende Betriebsprüfung fristunterbrechende Wirkung habe. Zur festgesetzten Sanktion werde eingewendet, dass die hier herangezogene Regelung des Art.11 der VO (EG) Nr…
…berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes von Zeit zu Zeit durch eine Nachschau zu überprüfen. Eine derartige Nachschau hat ebenso eine die Verjährung unterbrechende Wirkung wie eine abgebenrechtliche Prüfung. Sie zielt, wie im Gesetz ausgeführt ist, auf…
…berechtigt, bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes von Zeit zu Zeit durch eine Nachschau zu überprüfen. Eine derartige Nachschau hat ebenso eine die Verjährung unterbrechende Wirkung wie eine abgebenrechtliche Prüfung. Sie zielt, wie im Gesetz ausgeführt ist, auf…
… 238 Abs. 2 BAO jedenfalls auch unterbrechende Wirkung bezüglich des Dienstgeberbeitrages 2004, dessen Fälligkeit zumindest in Bezug auf den Monat 1-11/2004 noch im Jahr 2004 gelegen war. Für die übrigen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten an Dienstgeberbeitrag 01 und 03/2005 und Kraftfahrzeugsteuer 10-12/2004…
…Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95 dar; einer solchen komme somit keine die Verjährung unterbrechende Wirkung zu. Ebenfalls sei die verhängte Sanktion aufzuheben. Die Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a) der…
…unterbrochen worden. Hinsichtlich der übrigen Abgaben, deren Einbringung im Jahr 1999 ausgesetzt worden sei, seien keine Einbringungsversuche unternommen worden. Damit einer Amtshandlung unterbrechende Wirkung zukomme, müsse diese erkennbar den Zweck verfolgen, den Anspruch gegenüber dem Abgabenschuldner durchzusetzen. Die Aussetzung der Einbringung führe jedoch dazu, dass…
…82/13/0050, einer anlässlich der Prüfung einer GmbH unternommenen Amtshandlung nur deshalb unterbrechende Wirkung in Bezug auf die Einkommensteuer des Gesellschafters zuerkannt, weil dieser an der Schlussbesprechung teilgenommen und dadurch nachweislich vom Prüfungsergebnis Kenntnis erlangt habe. Der Bw sei seit November 2001 nicht mehr…
…des Verwaltungsgerichtshofes wird die Verjährung unter anderem durch an den Abgabenpflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln unterbrochen; auch einer Berufungsvorentscheidung kommt unterbrechende Wirkung zu (vgl. Erkenntnis vom 3.11.1994, 93/15/0010 und die dort zitierte Vorjudikatur). Im…
…war, dem Bw. tatsächlich Einkünfte zugerechnet werden, oder - wie im gegenständlichen Fall - das Verfahren mit einem Bescheid enden, wonach eine Feststellung von Einkünftezu unterbleiben hat. Unterbrechende Wirkung haben nämlich auch bereits aufgehobene Bescheide, oder Bescheide des Inhaltes, der Abgabenanspruch bestehe nicht (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, …
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…
…sprechen. Hilfsweise bemerkt die Bf., die Betriebsprüfung sei nicht geeignet gewesen, eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2988/95 hätten nur Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen eine die Verjährung unterbrechende Wirkung. Von der Bf. wurde für den Fall, dass…