…Monate hinausgehenden Beschäftigung nachging, ist ohnehin unbestritten. Die Behauptung, es sei der Ex-Gatte der Bw. gewesen, der die Bw., ohne deren Wissen abgemeldet habe, stellt keinen tauglichen Beweis dafür dar, dass sich die Bw. im fraglichen Zeitraum ununterbrochen mehr als sechzig Kalendermonate in Österreich…
…drei Monate in einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz einbezogen gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Folgendes steht im vorliegenden Fall fest: Die Bw und ihr Ehemann sind nicht österreichische Staatsbürger. Die Bw und ihr Ehemann hielten sich im maßgeblichen Zeitraum noch keine sechzig Monate in Österreich…
…von drei Monaten hinausgehende Beschäftigung oder eine solche, die gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt, den Beihilfenanspruch ausschließt. Einer über den Zeitraum von drei Monaten hinausgehenden Beschäftigung ist die Bw nicht nachgegangen. Sie hält sich seit Jänner 2004 sechzig Monate im Bundesgebiet…
…ihren Hauptwohnsitz bereits seit 1.8.2001 in Österreich innehat. Gleiches gilt für den Sohn der Bw., wodurch es für den UFS als erwiesen anzusehen ist, dass für die Bw. ein ständiger Aufenthalt von mehr als sechzig Monate in Österreich - vor dem hier zu beurteilenden…
…nicht österreichische Staatsbürgerin. §Die Bw. hielt sich im maßgeblichen Zeitraum noch keine sechzig Monate in Österreich auf. §Die Bw. war im Streitzeitraum 1. August 2003 bis 31. Jänner 2004 ohne Beschäftigung (laut Sozialversicherungsauszug stand die Bw. vom 22. April 2002 bis 14. August 2002 in…
…über 60 Monate in Österreich auf und stehe ihr daher die Familienbeihilfe zu. Über die Berufung wurde erwogen: § 2 FLAG legt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen fest, unter denen jemand Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Ergänzend hiezu stellt § 3 für Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft…
…vom Ehegatten und zur Ausreise aus Österreich führten. Wie konnte unter diesen Umständen ein ständiger Kontakt gepflegt werden und welche Mutter überlässt dem alkoholkranken und zu Aggressionen neigenden Ehepartner (im Einzelfall auch für Übernachtungen) unbeaufsichtigt minderjährige Kinder ? Auch wird in der Berufung ausdrücklich darauf hingewiesen…
…unterhält"; ...."er bringt oder schickt über Kollegen jeden Monat je S 1.000,-- für den Unterhalt der genannten Enkekinder....""), eine Erklärung der Kindeseltern über den Erhalt der Unterhaltszahlungen ("...Wir...erklären unter Eid, dass wir ab April 1992 von Herrn M..., welcher in Österreich arbeitet, monatlich…
…einer unselbständigen Beschäftigung) Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Ich halte mich bereits seit mehr als 170 Kalendermonaten ständig in Österreich auf. Auch zum Zeitpunkt der Geburt meiner Tochter am 23.2.1998 sowie am 28.9…
…Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des …
…Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des …
…Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit dem September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des …
…für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Der Bw hält sich erst seit September 2004 in Österreich auf. Ein Aufenthalt von mindestens 60 Monaten im Sinne des §…
…wies den Antrag mit Bescheid vom 27.Oktober 2008 ab. In der dagegen erhobenen Berufung vom 14. November 2008 wurde ausführlich auf die ob. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen und als Schlusssatz Folgendes ausgeführt: Da ich mich bereits seit 17.4.2003, somit über sechzig Monate…
…sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber länger als 3 Monate beschäftigt sind und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Ab 1.1.2006 reicht der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich. Gemäß …
…dass eine rechtswidrige Verweigerung des Aufenthaltsrechtes tatsächlich vorliegt, und dass weiters mit höchster Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass Sie sich bei Gewährung des Aufenthaltsrechtes in Österreich mehr als 60 Monate aufgehalten hätten. Sie werden daher gebeten, sämtliche Unterlagen vorzulegen, die die (Verweigerung oder Erteilung der…
…mehr als drei Monate gemäß § 51 Abs.1 NAG berechtigt, wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen…
…Da ich mich bereits seit 17.10.2002, somit über sechzig Monate, mit meiner Familie im Bundesgebiet aufhalte, in diesem Zeitraum durch legale Beschäftigung sogar die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG - Türkei…
…sich daher ein Restbetrag von € 96,80 mal 15 Monaten (bis August 2012). Der als Nachzahlung beantragte Gesamtbetrag für beide Kinder betrage € 11.210,20 und er stehe zu, da die Kinder österreichische Staatsbürger sein müssten und hier geboren seien und das Recht…
…Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG haben Personen unter in dieser Bestimmung festgelegten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder. § 3 FLAG idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 367/1991 lautet: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…