…68 Abs. 2 lit. a FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) entsendet sind. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten obliegt einem nach § 68 Abs. 2 lit. b FinstrG…
…vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten zuständige Spruchsenat IV beim Finanzamt Wien 1/23, erstinstanzlich entschieden hat. Die unrichtige Zusammensetzung des…
…Abs. 2 ArbVG. Dem Spruchsenat III oblag zufolge der Geschäftsverteilung die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Mit der Zuteilung des Finanzstraffalles an den Spruchsenat III und der Fällung der Entscheidung in der Zusammensetzung I. als Vorsitzender, K…
…ein Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs.3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…
…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Die Finanzlandesdirektionen haben für jedes Jahr im voraus die Geschäfte unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit…
…unselbständiger Berufe (§ 68 Abs.2 lit.b FinStrG) entsendet sind, und die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat obliegt. Laut aktueller Geschäftsverteilung trägt dieser Spruchsenat…
…in der Geschäftsverteilung zum Einsatz kommenden Laienbeisitzer für den beim Finanzamt Linz eingerichteten Spruchsenat X, der u.a. für selbständig oder sowohl selbständig als auch unselbständig berufstätigen Beschuldigte mit einem Familiennamen, beginnend mit dem Buchstaben Z, zuständig gewesen ist. Es besteht daher einerseits kein Zweifel…
…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. § 68 Abs. 3 FinStrG: Die Geschäfte sind für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…
…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs.3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit…
…FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit b FinStrG) entsendet sind, wobei die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen sind, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2…
…FinStrG für das Jahr 2008 für die Durchführung mündlicher Verhandlungen und Fällung von Erkenntnissen gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG die Senate I (bei selbständig berufstätigen Beschuldigten) und II (bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten) bestimmt und dabei die einzelnen, ordnungsgemäß bestellten Senatsmitglieder benannt bzw. auch die Reihenfolge…
…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs. 3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2…
…sei für den Bf. nicht feststellbar. Der Bf. sei bis Februar 2008 durchgehend unselbständig berufstätig gewesen. Im Jänner 2008 habe er sich entschlossen, in der Gastronomie selbständig zu werden und habe im Februar 2008 in B ein Abendlokal eröffnet. Der Geschäftsgang in seinem Unternehmen sei…
…Wien vom 15. April 2004, SpS, nach der am 13. September 2005 in Anwesenheit beider Beschuldigter und ihrer Verteidiger, des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin EM durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Erstbeschuldigten Ch.R. wird teilweise Folge gegeben. II. Der Berufung…
…Sommer 2008 (Schließung des Unternehmens) nunmehr einer (unselbständigen) Tätigkeit als Berufskraftfahrer nachgehe und daraus monatlich ca. 950,00 € (Netto) verdiene. Die Gehaltszahlungen würden, mit Ausnahme des ihm verbleibenden gesetzlichen Existenzminimums (Sorgepflicht für zwei Kinder im Alter von acht bzw. zehn Jahren; Ehegattin ebenfalls berufstätig)…
…um die Festlegung jenes Zeitraumes, während derer eine Kommunikation mit den Wohnungseigentümern erfolgen könne. Für die unselbständige Tätigkeit spreche lediglich die Auftragsübernahme auf unbestimmte Zeit unter Einräumung einer Kündigungsfrist für beide Teile sowie die Beistellung des erforderlichen Reinigungsmaterials durch die Berufungswerberin. Dagegen spreche jedoch das…
…6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Jänner 2009, StrNr. X, über die Einleitung…
…Verpflichtungen. Bei der Strafzumessung waren keine Umstände erschwerend zu werten, mildernd war hingegen die Unbescholtenheit in Ansatz zu bringen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 10. Jänner 2007, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Zur Verhandlung vom 23. November…
…der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. August 2009, StrNr. 081/2005/00000-002…
…das Mitglied des Finanzstrafsenates II, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen 1, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Dezember 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Bregenz vom 22. November 2007, SN…