…eine Abgabenfestsetzung vorzunehmen. Da sich - wie oben näher ausgeführt - im vorliegenden Fall sowohl die vom Bw. vorgenommene Selbstberechnung der Versicherungssteuer für Juli 2001 als auch für August 2001 als unrichtig erwies, wäre nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates die Versicherungssteuer für diese Zeiträume gemäß § 201 iVm…
…der Bw. den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit. Diese sei nach Auffassung des Bw. in der früheren Jugend eingetreten. Neben unzutreffender Beweisaufnahme (unrichtiger Zeitraum des absolvierten Zivildienstes, unrichtige Bezeichnung eines inskribierten Studiums), sei der Befund der KH kritisch zu sehen, weil der Bw. über eine…
…bzw. Nichtherbeiführung der Rechtsfolgen einer Verrechnungsweisung für Selbstbemessungsabgaben (§ 214 Abs. 4) einzubringen, wenn hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben oder die Verrechnungsweisung irrtümlich nicht erteilt wurde. Dieses Antragsrecht ist mit drei Monaten ab Erteilung der irrtümlichen Verrechnungsweisung befristet. Von § 214 Abs…
…insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen…
…Verrechnungsweisung nicht erteilt oder wurde irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Dieser Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen oder nicht erteilten Verrechnungsweisung gestellt werden…
…sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214…
…I Nr. 71/2003). Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hierbei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die vor…
…I Nr. 71/2003). Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hierbei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die vor…
…b BAO). Wurde eine Verrechnungsanweisung im Sinne des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsanweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen (§ 214 Abs. 5 BAO). Diese Vorschrift…
…b BAO). Wurde eine Verrechnungsanweisung im Sinne des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsanweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen (§ 214 Abs. 5 BAO). Diese Vorschrift…
…Abs. 5 dieser Gesetzesstelle bestimmt: Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die…
…sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214…
…erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden.…
…erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden.…
…auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung sind somit auf der Umsatzsteuervoranmeldung zu erteilen. Allerdings können Verrechungsweisungen im Sinne des Abs.4 leg.cit. innerhalb einer Frist von drei Monaten berichtigt werden, wenn irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angeben worden sind (§ 214 Abs. 5 BAO)…
…vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. (5) Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen…
…des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. (...) Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden. Dies…
…sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs…
…Rechtsfolgen einer Verrechnungsweisung für Selbstbemessungsabgaben (§ 214 Abs. 4 lit. a und b) einzubringen, wenn hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben wurde. Dieses Antragsrecht ist mit zwei Monaten ab Erteilung der irrtümlichen Verrechnungsweisung befristet. Von § 214 Abs. 5 leg.cit. erfasste Rechtsfolgen…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, und weiters b) durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 ungerechtfertigte Abgabengutschriften in Höhe von S 1,223.255,00 geltend gemacht habe, und weiters c) Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 2002 in Höhe von €…