… 241 Abs. 1 BAO oder deswegen wiederaufleben, weil eine unrichtige oder unrichtig gewordene Verbuchung der Gebarung rückgängig gemacht wird, § 227 anzuwenden, wonach gemäß Abs. 1 vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten einzumahnen sind. Unstrittig ist, dass dem Antrag des Bw. vom 4. August 1998 auf Rückerstattung der für…
…des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch…
…welcher nur teilweise gefolgt werden könne. Richtig sei zwar, dass die Gutschriften betreffend die Körperschaft- und Umsatzsteuer 2003 im Gesamtbetrag von € 30.686,51 die Ausgleichsforderung minderten. Unrichtig sei es dagegen, dass auch diejenige Gegenforderung der Bw. im Betrag von € 8.227,56…
…habe das Finanzamt trotz Kenntnis von einem zu diesem Zeitpunkt bereits von der Primärschuldnerin eingebrachten Konkursantrag ein im Wesentlichen aus der antragsgemäßen Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2006 resultierendes Guthaben in Höhe von insgesamt 4.746,55 € an den damaligen steuerlichen Vertreter der Primärschuldnerin…
…Ausgabe bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und führte zur Begründung ua. aus, dass die auf dem Verrechungskonto gebuchte Miete als zugeflossen gelte. Die zugeflossenen Mieten der Vorjahre seien aufgrund der Zuflussfiktion keine Forderungen mehr, sondern befänden sich bereits in der Verfügungsmacht des Bw…
…S 9.634,00 (€ 700,13) und der Bescheid vom 21. Juni 2004 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von € 5.115,08 somit auf einer nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhten, wurden sie mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 3…
…- wie im vorliegenden Fall - aus § 21 Abs. 1 UStG. Wird ein Nebengebührenbescheid mit Berufung angefochten und erweist sich vor Berufungserledigung die maßgebliche Verbuchung als unrichtig geworden, so ist dies in der Berufungs(vor)entscheidung zu berücksichtigen, weil bei Berufungserledigungen Änderungen der Sachlage grundsätzlich zu berücksichtigen…
…zu befriedigen, sobald die Ansprüche fest stünden und fällig seien. Nach § 45 Abs.3 EStG würden bereits fällig gewordene Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt. Darüber hinaus habe die Einkommensteuervorauszahlung 2001 keine Änderung erfahren. Durch den Einkommensteuerbescheid vom 9. April…
…es sich handeln soll, bzw . weitere Details seien nicht erwähnt, unrichtig ist. Auf der Rechnung ist nämlich ergänzend zu den üblichen Formalerfordernissen neben "Lizenzgebühr" das Projekt angeführt (Cxxxxxx), die Art des Projektes und damit das bezughabende Patent (S-Anlage ist Sxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx), das relative Ausmaß der…
…die Monate März und Mai 2005 nur deshalb als nicht entrichtet und daher im teilweise uneinbringlich gewordenen Rückstand enthalten aufscheinen, weil vom Finanzamt Hollabrunn/Korneuburg/Tulln bei der Verbuchung dieser Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Februar und April 2005 die erteilten Verrechnungsanweisungen nicht…
…Die Abgabenbehörde kann gemäß § 293a BAO auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder abändern. Nachträglich unrichtig kann eine Gebarung vor allem in Fällen werden, in denen Gutschriften rückwirkende…
…vertritt der Bw. den Standpunkt, dass er die Verrechnung als unrichtig erachtet und damit die Verbuchung der Gebarung auf seinem Abgabenkonto bekämpft. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann daher der in Berufung gezogene Bescheid seinem materiellen Inhalt nach als Abrechnungsbescheid im Sinn des § 216 BAO…
…08. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. § 293a BAO stellt somit einen Verfahrenstitel zur Aufhebung…
…55. Die Abgabenbehörde kann gemäß § 293a BAO auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Dem Einwand der Bw., dass nicht alle zu Gutschriften führenden Umsatzsteuervoranmeldungen gebucht worden…
…Die Abgabenbehörde kann gemäß § 293a BAO auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder abändern. Nachträglich unrichtig kann eine Gebarung vor allem in Fällen werden, in denen Gutschriften rückwirkende…
…Grund sei die Buchung zu annullieren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Gemäß § 3 Abs…
…wird. Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Das Abgabenkonto weist bezüglich der Umsatzsteuer 12/2006 eine Zahlungsfrist 21. Februar 2008 aus…
…2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Unbestritten ist, dass die Umsatzsteuer 03/2008 am 15…
…mangels Zustellung nicht wirksam geworden seien. Eine unrichtige Buchung könne nicht verjähren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid…
…Buchung von Zwangs- und Ordnungsstrafen beträfen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293a BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder ändern. Gemäß § 3 Abs…