…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des M vom 27. Dezember 2000 wegen angeblicher Ausübung einer rechtswidrigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hausdurchsuchung am 18. Dezember 2000 an der Anschrift des Beschwerdeführers durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…Uhr, in Haft gewesen. Eine ihm nahe stehende Person habe ihm ein Darlehen in der Höhe des Restbetrages gewährt, weshalb er bereits zum besagten Zeitpunkt enthaftet werden konnte. Dieser Akt unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei rechtwidrig gewesen, da er gegen § 175 FinStrG verstoße. In…
…unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian Kneidinger als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und…
…zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtmittel die Beschwerde zulässig. Gegen…
…VwGH 20.3.1997, 94/15/0046 - ÖStZB 1997, 707). Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB…
…diese nach § 23 ZustG zu hinterlegen waren, sodass also Hausdurchsuchungen als bloße Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nur in äußerst seltenen Ausnahmesituationen (bei Unmöglichkeit der Einholung eines schriftlichen oder allenfalls lediglich mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles vom Spruchsenatsvorsitzenden infolge Gefahr im Verzug - § 93 Abs. 4 FinStrG alte…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie ebenfalls beschwerdeberechtigt…
…die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch die Traunsteiner Wirtschafts- und SteuerberatungsgmbH, Schubertviertel 38, 4300 St. Valentin, vom 3. Oktober 2007 wegen Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Zusammenhang mit einer Einsichtnahme in Bankkontodaten des Beschuldigten bei der X-Bank am 4. September 2007 durch…
…Hause AA aufgefundenen Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör insoweit freizugeben gewesen wären. Tatsächlich blieben aber die drei Maschinenpistolen beschlagnahmt, was sich mangels Deckung durch den Hausdurchsuchungsbefehl als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erweist. Dabei käme allenfalls eine Beschlagnahme als Zufallsfund in Frage. § 96 2…
…die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. September 2002 gegen die Beschlagnahme von 400 Stück Zigaretten am 23. September 2002 durch Organe der Zollwachabteilung Eberau-Mobile Überwachungsgruppe in Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, diese vertreten durch den Amtsbeauftragen des Hauptzollamtes Wien OR Dr. Gerold Teibinger…
…allenfalls andernfalls anbahnenden unmittelbaren Zwangsmaßnahme gehandelt hat. Eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt durch die Ankündigung einer Hausdurchsuchung bei Dr. X in seinen Kanzleiräumlichkeiten mit der Aufforderung, die gesuchten Unterlagen zur Abwendung einer Durchsuchung herauszugeben, hat daher nicht vorgelegen - und wurde im Übrigen…
…9. Dezember 2009 versandt und gleichzeitig die Festsetzung einer Zwangsstrafe von 300,00 € angedroht worden sei. Mit Schreiben vom 14. Jänner 2010 erhob der Bf. in der Annahme, dass es sich bei Einleitung des Strafverfahrens um die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handle…
…Gegenstände der Einschreiter nachstehende II. BESCHWERDE GEMÄSS § 62 FinStrG an den Unabhängigen Finanzsenat Wien, wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes für den 1. Bezirk. 1. Sachverhalt Im Zuge einer, seitens des Landesgerichtes Wels durchgeführten Hausdurchsuchung am 16.11.2004…