…der lediglich die Fälligkeit aufgeschoben sei. Der Bruder erhalte binnen der 10 Jahre jedenfalls eine der beiden Leistungen. Ein als "aufschiebende Bedingung" allenfalls zu qualifizierendes "ungewisses Ereignis", das den Anspruch des Bruders erst dem Grunde nach entstehen lassen würde, sei im Vertrag nicht vereinbart worden…
…Bedingung geschlossen, so beginnen die Rechtswirkungen erst dann, wenn das ungewisse Ereignis eintritt. Sollen hingegen die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort eintreten, aber wieder aufhören, wenn und sobald ein ungewisses Ereignis eintritt, so ist das Geschäft unter einer auflösenden Bedingung geschlossen (siehe Koziol- Welser, Bürgerliches Recht…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…18. Dezember 1987 an die X. Privatstiftung über, sondern es ist der Übergang von der weiteren Disposition des Stifters (Ausübung oder Nichtausübung eines Optionsrechtes) abhängig, welches ein ungewisses Ereignis darstellt, das die Entstehung des Anspruches aufschiebt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Bedingung bzw. Befristung…
…Bw. bzw. deren Rechtsnachfolgern bis zum 31.12.2050 verlangen. Dieses Recht ist somit von dessen Einforderung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durch die dazu Berechtigten abhängig, worin ein ungewisses Ereignis und damit eine Suspensivbedingung gemäß § 696 ABGB zu erblicken ist. (vgl. VwGH 18.07.2002…
…einer Genehmigung abhängt. Von § 17 Abs. 4 GebG werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Unter Bedingung versteht man ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt. (VwGH 21.05.1990, 88/15/0171). Dies folgt auch aus § 26…
…auflösenden Bedingung geschlossen, wenn die Rechtswirkungen des Geschäftes sofort eintreten, aber wieder aufhören, wenn und sobald ein ungewisses Ereignis eintritt. Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht. Für das Vorliegen eines auflösend bedingten Rechsgeschäftes ist es charakteristisch, dass das bedingte…
…muss irgendwie zeitlich gebunden sein. Die Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des…
…auflösenden Bedingung geschlossen. Wenn die Rechtswirkungen des Geschäftes sofort eintreten, aber wieder aufhören, wenn und sobald ein ungewisses Ereignis eintritt. Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht. Für das Vorliegen eines auflösend bedingten Rechtsgeschäfts ist es charakteristisch, dass das bedingte…
…§ 696 und 704 ABGB). Man versteht darunter ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt (VwGH 21.5.1990, 88/15/0171). Ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen…
…Weisung des Geschenkgebers das lebenslängliche Fruchtgenussrecht an den genannten Geschäftsanteilen an die Gattin des Geschenkgebers nur für den Fall des Vorablebens des Geschenkgebers vor dessen Gattin eingeräumt (d.h. für ein ungewisses Ereignis). Bei dem Rechtsgeschäft handelte es sich um eine so genannte gemischte Schenkung…
…dahin verstanden werden, dass die Parteien bereits eine verbindliche Verpflichtung eingehen wollten, auch wenn die Zeit des Vertragsschlusses bloß durch ein ungewisses Ereignis (Bedingung) bestimmt ist. Dass die Parteien im gegenständlichen Fall schon mit Abschluss der Absichtserklärung eine verbindliche Verpflichtung eingehen wollten, beweist einerseits das…
…(vgl. § 696,704 ABGB).Man versteht darunter ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt. Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten- im Hinblick auf die Einwendungen des Bw. im Berufungsverfahren- die vorstehenden rechtlichen Ausführungen folgendes: Aus dem Context des…
…die Gewährung einer Stundung kein Raum mehr gegeben ist, weil den Abgabenbehörden gerade in solchen Fällen jede Möglichkeit zur Durchführung von Einbringungsmaßnahmen gewahrt und nicht etwa durch Stundung bis zum Eintritt eines völlig ungewissen Ereignisses verschlossen bleiben soll (VwGH 17.2.1986, 84/15/0201…
…nachträglich einverständlich nicht erfüllt wird, so wird die ursprünglich vereinbarte Bedingung ihrer Rechtsnatur als zukünftiges, ungewisses Ereignis beraubt und fällt daher als solche weg. In einem solchen Fall entsteht daher die Steuerschuld im Zeitpunkt des Abschlusses einer solchen Vereinbarung bzw. eines solchen stillschweigenden Einverständnisses nach…
…als zutreffend erachtet, dass die Anerkennung dieser Zahlungen als Werbungskosten nicht unbedingt die Erlassung von Haftungsbescheiden voraussetzt. Die allfällige Haftungsinanspruchnahme darf aber auch kein bloß zukünftiges, völlig ungewisses Ereignis sein; vielmehr wird im Rahmen der Mitwirkungspflicht gemäß § 138 BAO sowie der Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO…