…Zum Umsatz: Der Umsatz hat sich von 118.410,00 € (2002) um 74,38 % auf 30.332,00 € (2003) vermindert. Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2002 unfertige Erzeugnisse iHv rd. 16.130,00 € vorhanden waren; diese Position wurde 2003 zur Gänze aufgelöst…
…besondere Situation der Urproduktion von Feldfrüchten zu berücksichtigen. Treten durch ein Katastrophenereignis Ernteausfälle ein, liegt eigentlich ein Sachschaden an den "unfertigen Erzeugnis" (Feldfrüchte) vor. Dieser Substanzverlust tritt aber bei der landwirtschaftlichen Urproduktion zur Gänze als Ertragsverlust (entgangener Gewinn) in Erscheinung. Es spricht daher einiges dafür…
…sei. Im Übrigen habe die T.GmbH durch ihre ursprüngliche Vorgangsweise, nämlich die Abwertung der halb- und unfertigen Erzeugnisse zum Bilanzstichtag 2007 den tatsächlichen Umständen Rechnung getragen. In der Eingabe vom 9. Dezember 2010 beantragte die T.GmbH die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…des Anhangs zur Verlust- und Gewinnrechnung folgende Erläuterung gegenüber: "Die Erhöhung des Bestandes an fertigen und Unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen betrug im Geschäftsjahr S 4.643.416,00 gegenüber einer Erhöhung von S 2.886.826,50 im Geschäftsjahr 1998." Ob…
…wonach die "Revitalisierung" 1996 erfolgt sei = Hauptakt des Finanzamtes betreffend die Berufungswerberin (HA) 22/1998; Liste der unfertigen Erzeugnisse der Bw. per 31.12.1996 = AB 156, 157]. Nach der erfolgten Generalsanierung waren die Wohn- und Büroeinheiten zu folgenden Zeitpunkten erstmals benützbar: Die…
…1. Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe | 54.640,00 | | | 2. Unfertige Erzeugnisse | 904.910,00 | | | 3. Waren | 246.796,00 | 1,206.346,00 | | II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | | | 1…
…mit den Ankauf dieser Liegenschaft insgesamt S 2,343.720,11 bezahlt worden seien. Unter Berücksichtigung von weiteren Aufwendungen sei der Bilanzansatz im Kalenderjahr 1997 unter "unfertige Erzeugnisse" mit einem Wert von S 2,500.000,00 erfolgt. Die Liegenschaft sei mit Vertrag vom 10…
…1ff | 31.Dez.99 | 16.04.2003 | 1999 / 1ff | 31.Dez.00 | 16.04.2003 | 2000 / 1ff | 31.Dez.01 | 16.04.2003 | 2001 / 1ff Diese "Bilanzen" enthalten die Positionen unfertige Erzeugnisse (in Bau befindliche Anlagen)…
…46 Stunden, 1995: 24 Stunden und 1996: 151 Stunden. Hinsichtlich der Umsatzsteuer stellte die BP unter Tz 18 weiters fest, dass die "Unfertigen Erzeugnisse bzw. halbfertigen Arbeiten" schon längere Zeit im Ausmaß von ATS 1,195.000,-- (Auftrag FirmaHudgl.) in den Bilanzen ausgewiesen gewesen seien…
…des Sachanlagevermögens sind dies vor allem die selbst erstellten Anlagen, Maschinen und Gebäude. Im Bereich des Umlaufvermögens sind die Herstellungskosten nur für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse, sowie für die noch nicht abrechenbaren Leistungen von Bedeutung. Keine Bedeutung haben die Herstellungskosten für unkörperliche Wirtschaftsgüter bzw…
…Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die streitgegenständlichen drei Erzeugnisse in die Position 6815 9990 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sind. Es lagen daher weder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Artikel 220 ZK vor, noch war eine Abgabenerhöhung gemäß …
…nur isolierte chemische Elemente und Verbindungen erfasst sind, die auch bestimmte Verunreinigungen enthalten dürfen. Werden hingegen Verunreinigungen in einem Erzeugnis absichtlich belassen bzw. wie bei den verfahrensgegenständlichen Waren in einem bestimmten Verfahren gezielt so beigebracht, dass das Produkt die für eine bestimmte weitere Verwendung gewünschten…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…unfertige Ware gilt, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Wird ein Zwischenerzeugnis ohne Bewilligung gewerblich hergestellt, entsteht die Steuerschuld mit der Herstellung des Zwischenerzeugnisses (§ 6 Abs. 2 SchwStG). Bei den Erzeugnissen wird nicht zwischen verkaufsfertigen und -unfertigen…
…einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware gilt, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Das vom Bf als nicht verkaufsfertiges Produkt bezeichnete Erzeugnis hatte ohne jeden Zweifel die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen…
…die Frage, ob die fraglichen Verordnungen nur vollständige (fertige) Motoren erfassen sollten oder auch unfertige Waren (Motorenteile). Der EuGH stellte sodann fest, dass die (etwaige) Einreihung eines Erzeugnisses unter eine Tarifnummer nicht ohne weiteres dazu führen muss, dass das Erzeugnis dem Antidumpingzoll unterliegt, weil der…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…