…Zum Umsatz: Der Umsatz hat sich von 118.410,00 € (2002) um 74,38 % auf 30.332,00 € (2003) vermindert. Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2002 unfertige Erzeugnisse iHv rd. 16.130,00 € vorhanden waren; diese Position wurde 2003 zur Gänze aufgelöst…
…1. Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe | 54.640,00 | | | 2. Unfertige Erzeugnisse | 904.910,00 | | | 3. Waren | 246.796,00 | 1,206.346,00 | | II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | | | 1…
…mit den Ankauf dieser Liegenschaft insgesamt S 2,343.720,11 bezahlt worden seien. Unter Berücksichtigung von weiteren Aufwendungen sei der Bilanzansatz im Kalenderjahr 1997 unter "unfertige Erzeugnisse" mit einem Wert von S 2,500.000,00 erfolgt. Die Liegenschaft sei mit Vertrag vom 10…
…1ff | 31.Dez.99 | 16.04.2003 | 1999 / 1ff | 31.Dez.00 | 16.04.2003 | 2000 / 1ff | 31.Dez.01 | 16.04.2003 | 2001 / 1ff Diese "Bilanzen" enthalten die Positionen unfertige Erzeugnisse (in Bau befindliche Anlagen)…
…Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die streitgegenständlichen drei Erzeugnisse in die Position 6815 9990 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sind. Es lagen daher weder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Artikel 220 ZK vor, noch war eine Abgabenerhöhung gemäß …
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…unfertige Ware gilt, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Wird ein Zwischenerzeugnis ohne Bewilligung gewerblich hergestellt, entsteht die Steuerschuld mit der Herstellung des Zwischenerzeugnisses (§ 6 Abs. 2 SchwStG). Bei den Erzeugnissen wird nicht zwischen verkaufsfertigen und -unfertigen…
…einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware gilt, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Das vom Bf als nicht verkaufsfertiges Produkt bezeichnete Erzeugnis hatte ohne jeden Zweifel die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…nur isolierte chemische Elemente und Verbindungen erfasst sind, die auch bestimmte Verunreinigungen enthalten dürfen. Werden hingegen Verunreinigungen in einem Erzeugnis absichtlich belassen bzw. wie bei den verfahrensgegenständlichen Waren in einem bestimmten Verfahren gezielt so beigebracht, dass das Produkt die für eine bestimmte weitere Verwendung gewünschten…
…Saatgut, Pflanzen und üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermittel verwendete Zutaten sowie üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungs- und Futtermittel verwendete Erzeugnisse." In diese Beschreibung fallen alle von meinem Klienten vertriebene Produkte, so dass auf Grund der EU-rechtlichen Bestimmungen die…
…Aus der in den Versandscheinen vermerkten Lagerpost IMV060606zzzzzz/005 sei erkennbar, dass es sich um eineSendung gehandelt habe. Im Sinne des Teils 1 Allgemeine Durchführungsvorschriften der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) bedeute der Begriff "Sendung" Erzeugnisse, die entweder gleichzeitig von einem Ausführer an einen Empfänger oder…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…die Frage, ob die fraglichen Verordnungen nur vollständige (fertige) Motoren erfassen sollten oder auch unfertige Waren (Motorenteile). Der EuGH stellte sodann fest, dass die (etwaige) Einreihung eines Erzeugnisses unter eine Tarifnummer nicht ohne weiteres dazu führen muss, dass das Erzeugnis dem Antidumpingzoll unterliegt, weil der…
…Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. 2. a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat…
…sei. Im Übrigen habe die T.GmbH durch ihre ursprüngliche Vorgangsweise, nämlich die Abwertung der halb- und unfertigen Erzeugnisse zum Bilanzstichtag 2007 den tatsächlichen Umständen Rechnung getragen. In der Eingabe vom 9. Dezember 2010 beantragte die T.GmbH die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…wonach die "Revitalisierung" 1996 erfolgt sei = Hauptakt des Finanzamtes betreffend die Berufungswerberin (HA) 22/1998; Liste der unfertigen Erzeugnisse der Bw. per 31.12.1996 = AB 156, 157]. Nach der erfolgten Generalsanierung waren die Wohn- und Büroeinheiten zu folgenden Zeitpunkten erstmals benützbar: Die…