…Passiven des Nachlasses sei bloße Rechtsfolge der unentgeltlichen Übertragung der Erbrechte, jedoch keinesfalls Gegenleistung für die Erbsausschlagung, weshalb kein entgeltlicher Erwerb vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall allein, ob durch die qualifizierten Erbsentschlagungen seitens der vier Geschwister und die Übernahme…
…Passiven des Nachlasses sei bloße Rechtsfolge der unentgeltlichen Übertragung der Erbrechte, jedoch keinesfalls Gegenleistung für die Erbsausschlagung, weshalb kein entgeltlicher Erwerb vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall allein, ob durch die qualifizierte Erbsentschlagung seitens der Mutter und die Übernahme der…
…Tag in der Verlassenschaft nach S.S. verpflichtet sich der Übernehmer gegenüber seinem Vater zu den nachstehenden Leistungen: a) Der Übernehmer räumt dem Übergeber auf dessen Lebenszeit das unentgeltliche und höchstpersönlich auszuübende Wohnungsgebrauchsrecht in der gesamten Eigentumswohnung W 1 im Haus "P." ein. Bei Ausübung ...…
…zu Gunsten des Berufungswerbers auf ihr Erbrecht. In der Folge wurden vom Berufungswerber und den beiden Enkelkindern bedingte Erbserklärungen abgegeben. Das Abhandlungsgericht legte diese Erbsentschlagungen sowie die abgegebenen Erbserklärungen der Einantwortung des Nachlasses zu Grunde. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. August 2003 wurde der Nachlass dem…
…Durch die Erbsentschlagungen zu Gunsten des Berufungswerbers und durch die ausdrückliche Annahme durch ihn hat er - neben seiner gesetzlichen Quote von einem Sechstel - den Anspruch auf weitere vier Sechstel Erbteile erworben. Der Titel hiefür ist die qualifizierte Erbsentschlagung und da diese zum Teil unentgeltlich erfolgte…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Verlassenschaftsabhandlung/qualifizierte Erbsentschlagung In der Verlassenschaft nach dem am Tag/Monat 2006 verstorbenen Herrn ERBLASSER waren auf Grund des Gesetzes seine Gattin Frau BW (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) und seine Kinder Frau TOCHTER und Herr SOHN jeweils…
…zu je einem Viertel, 4 erbl. Nichten und Neffen zu je 1/16 und 2 Neffen zu je 1/8 als Erben berufen. Mit einer qualifizierten Erbentschlagungserklärung vom 20. April 2006 entschlug sich K zugunsten seines Neffen Herrn St des Erbrechtes. Ebenso entschlug sich die…
…6. März 1998 verstorbene P.H. setzte testamentarisch die Berufungswerberin zur Erbin ein. Die Berufungswerberin entschlug sich für sich und ihre Rechtsnachfolger unentgeltlich, vorbehaltlos und unwiderruflich zugunsten des Vereines der OÖK ihres Erbrechtes. Im Vermögensbekenntnis ist unter den Aktiven in Punkt 7. ausgeführt: Versicherungsvertrag Vertragsnr…
…Frau P.H. hatte Frau Anna M. testamentarisch zur Erbin berufen. Frau M. entschlug sich für sich und ihre Rechtsnachfolger unentgeltlich, vorbehaltlos und unwiderruflich ihres angefallenen Erbrechtes zugunsten der Berufungswerberin. Im Vermögensbekenntnis ist unter den Aktiven in Punkt 7. ausgeführt: Versicherungsvertrag Vertragsnr. 135/126053-6…
…Der Grunderwerbsteuerbescheid war unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Am 18. Juni 2004 verstarb nunmehr Herr X und es waren auf Grund der Erbsentschlagung der Tochter die Witwe zu 1/3 Anteil, sowie der Sohn zu 2/3 Anteilen des Nachlasses zu Erben berufen. Mit Bescheid vom…
…stellen. Dieser nahm den Erbverzicht an. Mit Einantwortungsurkunde vom 30. Dezember 2005 wurde der Nachlass den Erben entsprechend ihren Erbserklärungen und unter Berücksichtung des im Gegenstand ergangenen Erbteilungsübereinkommens und der erwähnten Erbentschlagungserklärung wie folgt eingeantwortet: dem erbl. Bruder NN2 zu 7/12 und der erbl…
…1.651,78 betragen könne. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall zunächst, ob durch die qualifizierten Erbsentschlagungen seitens der Kinder und die Übernahme der diese an sich treffenden Nachlasspassiva durch die Bw. ein entgeltliches, der GreSt unterliegendes Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt…
…hindurch behalte. Werde dieses jedoch innerhalb dieser Zeit entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, so sei die Steuer (nach) zu erheben. Die Erbserklärung in der gegenständlichen Verlassenschaft sei dem Berufungswerber auf Grund der Erbsentschlagung seines Bruders zu 1/4 vom Berufungswerber zu 3/4 abgegeben worden, wodurch…
…Das am 29. März 1995 aufgenommene Protokoll betraf die Abgabe einer Erbsentschlagungserklärung und Annahme eines Anbotes seitens der erblichen Enkel unter Hinweis auf das im Protokoll vom 27. März 1995 enthaltene Anbot. Die steuerliche Vertretung der ME beantwortete einen Vorhalt der Rechtsmittelbehörde mit Schreiben vom…
…Dem Bw sei es nicht möglich gewesen, eine derart umfassende, ständige Pflege und Betreuung als bloße Gefälligkeit unentgeltlich zu erbringen. Er habe daher mit Frau LB ausdrücklich eine Abgeltung der Pflege- und Betreuungsleistungen sowie des damit verbundenen Geldaufwandes vereinbart. In Ermangelung einer solchen Entgeltsvereinbarung wäre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AK sen., xxx, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. März 2001 betreffend Erbschaftssteuer zu ERfNrxxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 27. Dezember 1999 verstarb Frau GT…
…rechtlichen Sinn vorliegen) und c) der Zuwendende den (einseitigen) Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Das Erbschaftsteuergesetz unterwirft der Schenkungssteuer somit nicht nur die Schenkung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden…
…Zuwendende den (einseitigen) Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Das Erbschaftsteuergesetz unterwirft der Schenkungssteuer somit nicht nur die Schenkung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf…
…rechtlichen Sinn vorliegen) und c) der Zuwendende den (einseitigen) Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Das Erbschaftsteuergesetz unterwirft der Schenkungssteuer somit nicht nur die Schenkung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden…
…Zuwendende den (einseitigen) Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Das Erbschaftsteuergesetz unterwirft der Schenkungssteuer somit nicht nur die Schenkung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf…