…des Lebensgefährten gehören. Nach der Aktenlage hat der Erblasser der Erbin eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit eingeräumt, was auch als eine Gefälligkeit im Rahmen der Lebensgemeinschaft angesehen werden kann. Über den Unfang der von der Erbin geleisteten Dienste bestehen widersprüchliche Angaben (vgl. Ausführungen der Berufungswerberin vom 29…
…2 BewG 1955 | 360.000,00 S | steuerfrei gemäß § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG | - 30.688,84 S | Abhandlungskosten | - 6.461,00 S | Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste gemäß § 21 ErbStG | - 350.850,00 S | Freibetrag…
…des Lebensgefährten gehören. Nach der Aktenlage hat der Erblasser der Erbin eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit eingeräumt, was auch als eine Gefälligkeit im Rahmen der Lebensgemeinschaft angesehen werden kann. Über den Unfang der von der Erbin geleisteten Dienste bestehen widersprüchliche Angaben (vgl. Ausführungen der Berufungswerberin vom 29…
…2 BewG 1955 | 360.000,00 S | steuerfrei gemäß § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG | - 30.688,84 S | Abhandlungskosten | - 6.461,00 S | Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste gemäß § 21 ErbStG | - 350.850,00 S | Freibetrag…
…zu einem für den 20. Juli.2006 angesetzten Erörterungstermin wurde der Bw. aufgefordert, Nachweise über die Art und Dauer der für die Erblasserin in deren Haushalt ohne Barlohn geleisteten Dienste mitzubringen, und zum gesetzten Termin- unter Beibringung entsprechender Beweismittel- darzulegen, in welcher Höhe seiner Ansicht…
…der Erblasser habe keine Kinder gehabt, weshalb sie als Nichte ihn in seinen letzten Lebensjahren betreut habe. Für die geleisteten Dienste habe sie keinen Barlohn erhalten und ersuche sie daher gemäß § 21 ErbStG bei der Bemessung der ErbSt folgenden Betrag in Abzug zu bringen: Lt…
…Möglichkeit von Vorauszahlungen, bei nicht vollen Geschäftsjahren zeitanteilig) zusteht. dem Vorstand ein angemessener Personenkraftwagen für dienstliche und private Nutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. der Vorstand im angemessenen Umfang Ersatz für im Gesellschaftsinteresse aus eigenen Mitteln bestrittene erforderliche Aufwendungen (Reisen einschließlich der erforderlichen Spesen, Telekommunikation…
…gab an, dass sich in seinem Kalender Aufzeichnungen über seine Arbeitszeit befänden. Anhand dieser Aufzeichnungen könne man ersehen, wann er jeweils Dienstschluss gehabt habe. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrtzeiten ließe sich die Ankunftszeit bei seiner Schwester bzw. bei seiner Schwiegermutter schätzen. Aus dem Schulschluss einerseits…
…Auch Eltern können im Rahmen der in § 137 Abs. 2 ABGB normierten Beistandspflicht von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen (vgl. VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Helfen Familienmitglieder im Betrieb eines Familienangehörigen mit, dann tun sie dies in der Regel in ihrer Freizeit…
…da die Bw. der Ehegattin ihres Gesellschafter - Geschäftsführers ein Firmenfahrzeug für geleistete Buchhaltungsarbeiten überlassen hatte, die sie während der Karenz unentgeltlich und danach gegen Entgelt für eine Beschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden erbracht hat. Eine Zurechnung der festgestellten verdeckten Ausschüttung ist dann im Allgemeinen…
…von Mädchen werden vom Unternehmen in der Zeitschrift "Fundgrube" (seit Betriebseröffnung durchgehend) und vereinzelt in der "Kronenzeitung" eingeschaltet. Die Damen wohnen unentgeltlich im Haus und werden bei der Gemeinde Ort-L entweder mit Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz angemeldet. Es gäbe keine Arbeitsvereinbarungen mit den Mädchen…
…Anwerbung von Mädchen werden vom Unternehmen in der Zeitschrift "Fundgrube" (seit Betriebseröffnung durchgehend) und vereinzelt in der "Kronenzeitung" eingeschaltet. Die Damen wohnen unentgeltlich im Haus und werden bei der Gemeinde L entweder mit Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz angemeldet. Es gäbe keine Arbeitsvereinbarungen mit den Mädchen…
…des Werkes erfolgen sondern stundenweise. Weiters seien die Aufträge nicht schriftlich erteilt worden und auch in den an den Bw. ausgestellten Rechnungen werde das geleistete Werk nicht genau bezeichnet. In den Rechnungen sei immer nur mit der Bezeichnung "Regalbetreuung" verrechnet worden. Darüber hinaus sei die…
…Um 9.30 ist Sprachstudium, wahlweise italienisch, englisch, deutsch, slowakisch oder russisch, da es sich ja um eine internationale Missionsgemeinschaft handelt. Von 11.30 bis 13.00 Ausbildung in verschiedenen praktischen Diensten, welche monatlich immer wieder wechseln, z.B. im Sakristeidienst, Nähstube, Küche und Kochen…
…pauschalierter Schadenersatz seien und damit abzugsfähig wären. Da die Schadenersatzzahlung des Berufungswerbers auf einen Vertragsbruch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur FirmaV beruhen würden, vertrete der Parteienvertreter die Ansicht, dass die geleistete Zahlung des Berufungswerbers als Werbungskosten absetzbar sei. Diese Ansicht werde auch von Doralt in…
…Juli 2009 übersendete ein Mitarbeiter der steuerlichen Vertretung an das FA eine Übersicht über die Betriebsausgaben des Bw. "wie sie nach dem Verhältnis der Einnahmen Sonderklasse und Dienstverhältnis in Betriebsausgaben und Werbungskosten aufgeteilt wurden" [Akt 2007 Seite 5 und 3 (=Aufstellung)]. Mit Schreiben vom 5…
…nach dem Zweck des § 21 ErbStG steuerfrei gestellt werden kann. Das Finanzamt hat daher zu Unrecht den Abzug von Barlohn wegen unentgeltlich geleisteter Dienste im Sinne des § 21 ErbStG verweigert. III) Liegenschaft Xx A 1.3. Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 2007 hat der…
…Dienstleistungen in den im Berufungsfall gegebenem Ausmaß seien unentgeltlich geleistet worden, generell völlig unglaubwürdig. Eine Schätzung unter Berücksichtigung der ÖKL-Werte als Betriebsausgaben ist nur dann realistisch, wenn nach Abzug der geschätzten Aufwendungen ein Gewinn verbleibt, der zumindest ein angemessenes ortsübliches Entgelt für die geleistete…
…Beistandspflicht hinaus) in seinem Vermögen eine Bereicherung erfahren habe (Ersparung von Ausgaben), von der es unbillig sein würde, sie bei Honorierung steuerlich dem anzulasten, der die Dienste geleistet habe (vergleiche Dorazil, aaO). Würde die Berufungsbehörde dennoch zur Rechtsansicht gelangen, dass ein Anrechnungstatbestand nicht erfüllt sei…
…Grund der sie, solange sie dem Hausstand der Eltern angehören, verpflichtet sind, ihnen in einer ihren Kräften und ihrer Rechtsstellung entsprechenden Weise im Hauswesen und im Geschäft Dienste zu leisten, wobei ihnen ein Anspruch auf angemessene Entlohnung iSd § 1152 ABGB nicht zustünde. In seiner Berufung…