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UFSK RV/0220-K/05Vorliegen eines echten Vorausvermächtnisses oder unechten Prälegates (Hineinvermächtnis) beim gesetzlichen Voraus gemäß § 758 ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…eingerechnet werden, sondern ihr zusätzlich zur Erbquote gewährt werden sollte. Im Lichte der oben dargelegten, herrschenden Rechtsmeinung erweist sich der Einwand der Bw., es läge bloß ein (hineinzurechnendes) unechtes Prälegat vor, als unberechtigt und ist sohin von einem echten, dem Erbteil der Bw. hinzuzurechnenden, Vorausvermächtnis…

UFSW RV/2478-W/08Auslegung einer letztwilligen Anordnung - Vorausvermächtnis oder Hineinvermächtnis (Teilungsanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012

…Rummel, ABGB [3. Aufl.], Rdz 5 zu § 648 zu lesen brauchen, welche lautet: Vermächtnisse an einen Erben sind jedoch im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2 Rz 3; Zankl, Erbrecht5…

UFSW RV/2479-W/08Auslegung einer letztwilligen Anordnung - Vorausvermächtnis oder Hineinvermächtnis (Teilungsanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012

…Rummel, ABGB [3. Aufl.], Rdz 5 zu § 648 zu lesen brauchen, welche lautet: Vermächtnisse an einen Erben sind jedoch im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2 Rz 3; Zankl, Erbrecht5…

UFSW RV/3274-W/07Keine Berichtigung eines Erbschaftssteuerbescheides, wenn Vorausvermächtnis wie bloße Teilungsanordnung besteuert wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2010

…Erben belastet, somit auch den Vermächtnisnehmer in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach herrschender Ansicht eine bloße Teilungsanordnung (vgl. dazu VwGH…

UFSS RV/0654-S/07Ist mit dem Kodizill des Erblassers ein Voraus- oder Hineinvermächtnis festgelegt worden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008

…nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein soll, dass der Bedachte hinsichtlich des Mehrwerts den übrigen Miterben Wertausgleich aus seinem eigenen Vermögen zahlen muss. Ob ein Prälegat (echtes Vorausvermächtnis) oder ein Hineinvermächtnis vorliegt ist eine Auslegungsfrage (SZ 25/112). Die Lehre ist äußerst uneinheitlich…

UFSW RV/0834-W/06Abfindung der gesetzlichen Erben aus endbesteuertem Vermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…ausgegangen sind, die auf Grund der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem Rechtsvorgänger bzw. der Miterbin zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), das heißt, sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22…

UFSS RV/0214-S/06Negativer Kommanditanteil bei der Erbschaftssteuerberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …

UFSS RV/0213-S/06Ein negativer Kommanditanteil ist bei der Berechnung der Erbschaftssteuer mit Null zu bewerten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2008

…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …

UFSW RV/0653-W/05Ist die Erbschaftssteuer vom Erbanfall oder von der Aufteilung nach einem Erbübereinkommen zu bemessen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2008

…sind, die auf Grund der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem Berufungswerber bzw. der Miterbin zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), das heißt, sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22. 1…

UFSW RV/1524-W/06Einfluss einer Erbteilungsanordnung auf den Erwerb durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2008

…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …

UFSW RV/1833-W/04Einfluss einer Erbteilungsanordung auf den Erwerb durch Erbanfall und die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…der Anordnung der Erblasserin letztendlich dem erbl. Bruder bzw. dem Bw. zukommen sollten. Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, sodass bloße Teilungsanordnung vorliegt (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). …

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 3/5

Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…