…zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher nach Auffassung des Senates im Jahr 2001 von keiner "Änderung der Verhältnisse" und folglich von keinem im Unternehmensbereich gelegenen "Übergang" von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine…
…zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher nach Auffassung des Senates im Jahr 1996 von keiner "Änderung der Verhältnisse" und folglich von keinem im Unternehmensbereich gelegenen "Übergang" von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine…
…zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher nach Auffassung des Senates im Jahr 1996 von keiner "Änderung der Verhältnisse" und folglich von keinem im Unternehmensbereich gelegenen "Übergang" von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine…
…zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher nach Auffassung des Senats im Jahr 1996 von keiner "Änderung der Verhältnisse" und folglich von keinem im Unternehmensbereich gelegenen "Übergang" von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine…
…FWA. GesbR vermietet worden. Das übrige Betriebsgebäude sei mangels unternehmerischer Nutzung nicht mehr dem Unternehmensbereich zuzuordnen, was einen unecht befreiten Umsatz im Sinne des UStG darstelle. Infolge der Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse sei eine Berichtigung des seinerzeitigen Vorsteuerabzuges gemäß § 12 Abs. 10…
…Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für private Zwecke (Wohnung) bzw. für sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z.B. hoheitliche Nutzung eines gemischt genutzten Amtsgebäudes) zwingend "unecht" von der Umsatzsteuer befreit. Daraus ergab sich, dass der Unternehmer für den privat genutzten Gebäudeteil keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY-KG, vom 6. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden vom 23. Jänner 2006 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin betreibt ein Wasser-, Hoch- und Tiefbauunternehmen. In…
…August 2005 verwies das Finanzamt darauf, dass die beantragte Befreiung bei der Bemessung berücksichtigt worden sei und der landwirtschaftliche Betrieb zur Gänze von der Schenkungssteuer befreit worden sei. Lediglich der Wohnungswert sei unter Berücksichtigung der anteiligen Gegenleistung der Bemessung unterzogen worden. Im Antrag auf Vorlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Wien, vertreten durch Dr. Peter Krüger, 1090 Wien, Pichlergasse 3, vom 14. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vom 11. Jänner 2005 betreffend Abweisung eines…
…Betriebsvermögen gehören, nicht im Grundvermögen erfasst sind. Sollte der seit seiner Errichtung im Jahr 1983 bewertungsrechtlich zum Einfamilienhaus gerechnete Schuppen zu Unrecht im Grundvermögen erfasst sein und der Einheitswert des Einfamilienhauses deshalb zu hoch angesetzt worden sein, hat dies auf Grund der sich aus § 19…
…Begründet wurde diese Erledigung damit, dass der Erwerb von betrieblich genutzten Grundstücken unter Vorbehalt der fünfjährigen Behaltefrist vorläufig von der Grunderwerbsteuer befreit ist und der übersteigende Wohnungswert nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen ist und somit grunderwerbsteuerpflichtig ist. In dem gegen diese Berufungsvorentscheidung eingebrachten…
…als direkt und unmittelbar mit den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Hausapotheke einerseits bzw. mit den unecht befreiten und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen aus der Ordination andererseits in Zusammenhang stehend betrachtet und eine Aufteilung der Vorsteuern vorgenommen hat, wurde auch dem Gemeinschaftsrecht…
…d. Der VwGH hat sich auch mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen eines unecht befreiten Umsatzes bei einem Verweis auf § 1 Abs 1 Z 1 UStG (für das Überschreiten der maßgeblichen Umsatzgrenze) vom Nettoumsatz oder vom Bruttoumsatz auszugehen ist (VwGH 28.10.1998, 87…
…Unternehmereigenschaft der Rechnungsaussteller, insbesondere weil diese ihre Tätigkeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der H-GmbH unter Aufsicht eines Bevollmächtigten weder weisungsfrei noch auf eigenes Risiko ausübten, und wegen des zusätzlichen Vorliegens unecht befreiter Umsätze sehr wohl hätte erkennen können. Entgegen dem Vorbringen der Bw. wurden in…
…H) Vorsteuern geltend gemacht wurden, obwohl diese gemäß § 6 Zi 9 lit a UStG 1972 unecht befreit verkauft werden sollten. Diese beabsichtigten Verkäufe hätten den Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug zur Folge. Allerdings wurde sowohl von der Betriebsprüfung als auch von der früheren Rechtsmittelbehörde unterstellt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D.F., Adresse, vertreten durch RA.U, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Mai 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Ausgehend…
…relevant. Hier liege - analog zum Schwund - Verwendung im Unternehmen vor. Im vorliegenden Fall liege daher kein Eigenverbrauch vor. Da kein unecht befreiter Eigenverbrauch eines Grundstückes vorliege, sei auch eine Vorsteuerberichtigung nicht möglich. Im Rahmen einer am 29. März 2004 vorgenommenen Erhebung bei der Bw. stellte…
…der W GmbH noch von einer hiezu autorisierten Person ausgestellt worden seien und im Übrigen diese Umsätze im Rechenwerk der liefernden Unternehmerin als unecht befreiter Umsatz verbucht wären. Die dagegen vom Bw. eingebrachte Berufung wurde vom Finanzamt im Wesentlichen mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen…
…Ausmaß haltlos wären, zumal sich daraus keine Gewinne ergeben hätten und insofern der angeführte Betrag in Höhe von 738.000,00 € als unecht befreiter Umsatz grundlos gewesen wäre. Zu den Berufungsausführungen nahm der Prüfer schriftlich wie folgt Stellung: Vorsteuern Die Bw. habe trotz mehrmaliger…
…seinen Steuererklärungen der Jahre 2006 und 2007 teilte der Bw. die Vorsteuern aus den Errichtungskosten seiner Ordinationsräumlichkeiten im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze aus der Hausapotheke (etwa 67%) zu den unecht befreiten Umsätzen als Arzt auf. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer und zur Einkommensteuer erfolgte vorerst erklärungsgemäß…