…68.000,-- ein Betrag von € 17.000,-- auf das bewegliche Inventar und ein Betrag von € 51.000,-- auf das unbewegliche Vermögen. Von dem auf das unbewegliche Vermögen entfallenden Anteil des Kaufpreises in der Höhe von € 51.000,-- ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen…
…verleast wurde. Das Finanzamt wies den Erstattungsantrag ab mit der Begründung, dass es sich bei diesem Leasinggeschäft um die Vermietung eines mit einem Grundstück (Gebäude) fest verbundenen, unbeweglichen Wirtschaftsgutes handle. Die Bw. erbringe demnach eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne des…
…hatten, in beiden Staaten zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Die maßgebenden Bestimmungen des DBA lauten: Artikel 3 (1) Unbewegliches Nachlassvermögen (einschließlich des Zubehörs), das in einem der Vertragsstaaten liegt, wird nur in diesem Staate besteuert. (2) Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen, das in einem der Vertrgsstaaten liegt…
…dass es ohne Verletzung seiner Substanz nicht an einen anderen Ort versetzt werden könne, was dafür spreche, dass es unbeweglich und damit nicht selbständig bewertbar sei. Hingegen sei ein Wirtschaftsgut, das nach seiner Bauart eine bloß geringe, jederzeit leicht aufhebbare Verbindung mit dem Gebäude aufweise…
…verfolgen und in Folge dessen unterschiedlich ausgestaltet sind (VwGH 5.8.1993, 88/14/0060). Eine Differenzierung in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits kann nicht vorgenommen werden, da es sich bei dem Gebäude um eine unbewegliche Sache im Sinne des § 297 ABGB handelt…
…stelle einen Fall eines Erbschaftskaufes dar. Sämtlich von der Bw. übernommene Passiva laut Vermögensbekenntnis sowie die Abhandlungskosten würden anteilig (zu zwei Drittel) zur Gegenleistung zählen. Da aber nur 99,53% der Gegenleistung auf das unbewegliche Vermögen entfielen, der Rest auf sonstige Aktiva (Bargeld, Sparguthaben, Steuergutschrift)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau S.L., O., vertreten durch L.P., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. April 2002, St.Nr. 1/1, betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Herrn R.S. und…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Winner & Wieser KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…September 2005 hat RWB zunächst ihre beiden Kinder EK und CK zu gleichteiligen Erben ihres gesamten Nachlassvermögens eingesetzt. Die letztwillige Verfügung war jedoch wie folgt ausgestaltet: Drittens: Gleichzeitig vermache ich als Vorausvermächtnis meinem Sohn EK ... Kommanditanteile, unbewegliches Vermögen ... mit der Auflage gemäß § 709 ABGB 1…
…dass der Ansicht des Finanzamtes nicht gefolgt werden könne. Die Pflichtteilsforderung gründe vornehmlich auf in Österreich steuerbares, unbewegliches Vermögen. Die Abzugsfähigkeit der Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und in den Fällen, in denen ein Teil des Erwerbes auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung…
…Ungarischen Volksrepublik über Nachlassangelegenheiten abgeschlossenen Vertrag vom 25.2.1975, BGBl. 52/1976: Artikel 5 Unbewegliches Vermögen (1) Unbewegliches Vermögen darf in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Artikel 9: Schuldenabzug (1) Schulden, die durch das in Artikel 5 genannte Vermögen besonders…
…E übergeben hiemit ihrem Sohn [Name des Bw.] auf ihren Todesfall und Letzterer übernimmt von den Erstgenannten auf den Todesfall in sein alleiniges Eigentum deren gesamtes, wie immer Namen habendes, bewegliches und unbewegliches, bücherliches und außerbücherliches Vermögen, insbesondere die den Übergebern eigentümlichen Liegenschaften: a) EZ…
…Für die Aufteilung der Gegenleistung auf das übertragene unbewegliche und bewegliche Vermögen wurde beim unbeweglichen Vermögen der fünffache Einheitswert herangezogen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Heranziehung des fünffachen Einheitswertes zur Ermittlung der Verhältnisrechnung unbewegliches Vermögen und bewegliches Vermögen sei ohne Begründung…
…die Speditions-, Lager- und Frachtführerleistungen erbringe. In Österreich besitzte die Bw. lediglich unbewegliches Vermögen, welches zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte (Vermietung und Verpachtung) genützt werde. Dementsprechend seien bis zur Veranlagung 2005 in den Feststellungserklärungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt worden. Stille Reserven auf Grund und…
…Dieselkraftstoff weiterverhandelt worden sei, ohne dass die darauf lastende Mineralölsteuer entrichtet worden wäre. Eine wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung sei zu befürchten, weil nach den vorliegenden Informationen beim Bf kein unbewegliches Vermögen vorhanden sei, dieser jedoch bei der U-Bank ein Girokonto habe, welches möglicherweise ein…
…der Bf maßgeblich an diesen Geschäften beteiligt sei. Die darauf entfallende Mineralölsteuer (€ 347,00/1000 l) sei nicht entrichtet worden. Die Recherche des Zollamtes habe ergeben, dass kein unbewegliches Vermögen vorhanden sei. Es sei auch davon auszugehen, dass eine Hereinbringung der voraussichtlichen Abgabenschuld durch…
…worden. Die Erschwerung der Einbringung der Abgaben sei zu befürchten, weil kein unbewegliches Vermögen vorhanden sei und die Hereinbringung eines derartig hohen Betrages durch Pfändung und Verwertung von beweglichen Vermögen (Fahrnissen) erfahrungsgemäß kaum möglich sein werde. Guthaben auf Girokonten könnten außerdem schnell dem Zugriff des…
…Dienstnehmer der Bw. ihre tägliche Arbeit verrichten, als Gesamtheit von beweglichen Wirtschaftsgütern oder als unbewegliches Gebäude anzusehen seien. Nach Ansicht des Prüfers liege ein Gebäude vor und sei daher die beantragte IZPr um den diesbezüglichen Betrag von Euro 24.839,38 (d.s. 10% der…
…bildenden Grundstück 246/2. F.S. senior verstarb am 29 .September 2006. Dem Verlassenschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht N. wurde nachstehende Vermögenserklärung zu Grunde gelegt: A) Aktiva a) unbewegliches Vermögen 1. erbl. Hälfte an der Liegenschaft EZ 59 des Grundbuches 0000N. mit dem Grundstück 248 Baufl…
…Grundbuch N. neu zu bildenden Grundstück 246/2. F.S. senior verstarb am 29 .September 2006.Dem Verlassenschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht N. wurde nachstehende Vermögenserklärung zu Grunde gelegt: A) Aktiva a) unbewegliches Vermögen 1. erbl. Hälfte an der Liegenschaft EZ 59 des Grundbuches 0000N. mit…