Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
…Verfahrensganges). 6. Zu den Ausführungen der steuerlichen Vertreterin betreffend den Grundsatz von Treu und Glauben ist zunächst festzuhalten, dass dieser nur bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen ist; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (Ritz, BAO4…
Analog dazu kann im gegenständlichen Fall - für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Bw. ist das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt zuständig - eine Rechtsauskunft des Zollamts Wien (gemeint ist das E-Mail des Zollbeamten L vom 24. April 2006) keinen Schutz von Treu und Glauben für die…
…ist (Ritz, § 114 Tz 7, mit Judikaturnachweisen). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei Ermessensentscheidungen und - nach überwiegender Auffassung - bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl. Ritz, § 114 Tz 8; dem Grundsatz…
…Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236 BAO) zu berücksichtigen. Beide Gerichtshöfe öffentlichen Rechts wenden den Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern vereinzelt auch dann an, wenn der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt ist (somit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe…
…Der Grundsatz von Treu und Glauben komme nicht zum Tragen, da dessen Anwendung auf Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beschränkt sei. Mit Schreiben vom 11. März 2010 erhob der Bw. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung. In Ergänzung zur Berufung brachte der Bw…
…2011, § 114, Tz 7 und die dort zitierte Judikatur). Nach überwiegender Auffassung ist der Grundsatz von Treu und Glauben bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236) zu berücksichtigen. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl…
…193 Abs 2 BAO wird ein Fortschreibungsbescheid auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen. Nach Ritz, BAO4, § 193, Tz 2 ist "erforderlichenfalls" ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher liegt die amtswegige Fortschreibung entgegen der hA (vgl zB Thormann, Einheitsbewertung 65; BMF, AÖF 1987/61; Stoll, BAO…
…193 Abs 2 BAO wird ein Fortschreibungsbescheid auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen. Nach Ritz, BAO4, § 193, Tz 2 ist "erforderlichenfalls" ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher liegt die amtswegige Fortschreibung entgegen der hA (vgl zB Thormann, Einheitsbewertung 65; BMF, AÖF 1987/61; Stoll, BAO…
…ist nach ständiger Judikatur grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes voraus. Der Begriff der Unbrauchbarkeit ist bereits wie o.a. in den EStR RZ 466…
…Ausgabe für den Erwerb von Gegenständen "unabhängig von Art und Zweck" Anwendung findet. (4) Es stellt sich daher die Frage, wie sich die "Natur eines Gegenstandes" konkretisiert. Zunächst ist dies ein auszufüllender - unbestimmter - Rechtsbegriff, der ebensowenig aussagekräftig ist, wie der Begriff der "Natur der Sache"…
…c) Erforderlich ist, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Der in § 16 Abs. 3 Z 1 UStG genannte Begriff "Uneinbringlichkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das Gesetz erläutert nicht, wann ein Entgelt uneinbringlich geworden ist, weshalb eine Beurteilung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Uneinbringlichkeit ist…
…bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen ist (Ritz, a.a.O.), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben. Weder ist die Gewährung und die Rückforderung der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbeträge in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, noch ist im gegenständlichen Fall ein unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen…
…ob dem Bw. die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort an den Familienwohnsitz zumutbar ist. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf einer Definition. Die Verwaltungspraxis stellt in typisierender Betrachtungsweise zunächst nur auf die Wegstreckenlänge ab und nimmt eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls…
…Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen, wenn das Entgelt für die steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. "Uneinbringlichkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Uneinbringlichkeit des Entgelts muss nach kaufmännischen Gesichtspunkten beurteilt werden und ist idR dann anzunehmen, wenn der Schuldner…
…Art und Zweck" Anwendung findet. D. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die "Natur eines Gegenstandes" konkretisiert. Zunächst ist dies ein auszufüllender - unbestimmter - Rechtsbegriff, der ebensowenig aussagekräftig ist, wie der Begriff der "Natur der Sache". Die Verwendung des Gegenstandes soll das nach der…
…Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Die Rückforderung durch das Finanzamt liegt daher nicht im Ermessen. Bereits mangels eines Vollzugsspielraumes (kein unbestimmter Rechtsbegriff, kein Ermessen) kann somit der Grundsatz von Treu und Glauben der Rückforderung der Familienbeihilfe nicht entgegengehalten werden. Dazu kommt, dass ein…
…2001, 2001/16/0063). Die Anwendung von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraum, entweder bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ermessensübung, voraus (VwGH 9.3.2005, 2001/13/0273). Zur behaupteten Verletzung des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben ist vorerst zu bemerken, dass…
…beseitigt werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben hat aber gemäß der Richtlinie vom 6.4.2006 eine interpretations- und ermessensleitende Funktion, d.h., dieser Grundsatz ist bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe anzuwenden. D.h., dass bis zum VwGH Erkenntnis vom 20.4.2006 bzw. Aufnahme…
…2. Auflage, Anm. 8 ff z § 114) nur bei Ermessenentscheidungen und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe Anwendung, nicht jedoch dann, wenn - wie im gegenständlichen Fall - zwingendes Recht bzw. nicht auslegungsbedürftige Gesetzesbegriffe anzuwenden sind. Nach all dem war - nicht zuletzt auch unter Bedachtnahme darauf, dass der Unabhängige…