…Februar 2001 in Höhe von S 707.172,00 die dem Abgabenschuldner RF gegen die Berufungswerberin (Bw.) zustehende Forderung in unbekannter Höhe und überwies sie der Republik Österreich bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw…
…A. GmbH ein Pfändungsbescheid, mit welchem das Finanzamt wegen eines Teilbetrages (43.772,52 €) der im Sicherstellungsauftrag enthaltenen Abgabenansprüche die der Bw. als Abgabenschuldnerin gegen die genannte Drittschuldnerin zustehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in unbekannter Höhe pfändete. Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 3.5.2011 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 99.916,88 € (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 2008 bis 2009) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO.…
…AG & Co KG ein Pfändungsbescheid, mit welchem das Finanzamt wegen eines Teilbetrages (43.772,52 €) der im Sicherstellungsauftrag enthaltenen Abgabenansprüche die der Bw. als Abgabenschuldnerin gegen die genannte Drittschuldnerin zustehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in unbekannter Höhe pfändete. Mit weiterem Bescheid vom gleichen…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die Berufungswerberin (kurz: Bw.) am 7.10.2008 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 842.680,93 € (Umsatzsteuer 2004 - 2007 und Körperschaftsteuer 2004 - 2006) einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO…
…Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegen die M-GmbH am 7.10.2008 zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von 842.680,93 € einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO. Auf der Grundlage dieses…
…und zur Heranziehung des Bf als Steuerschuldner angeführt, dass dies nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen ist. Zu dem unter Punkt 2e) in der Beschwerdeschrift Vorgebrachten, der Bf sei auch mit Bescheid des…
…Barauslagen für diese Pfändung in Höhe von € 1.935,48 die dem Bw. gegen OW zustehende Forderung in unbekannter Höhe und überwies sie der Republik Österreich bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung zur Einziehung. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus…
…am 10. November 2007 rechtzeitig eingebrachten Berufung erstattete der Bw. zunächst eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung zum der Pfändung zu Grunde liegenden Abgabenanspruch (Vorsteuerrückforderungen für das zur Vermietung beabsichtigte Objekt X-Straße), die jedoch mangels Relevanz für das berufungsgegenständliche Verfahren nicht wiedergegeben wird. Weiters wurde vorgebracht, dass…
…ZollR-DG. Der Bf. habe im Zeitraum von März 2004 bis 21. April 2004 die bezeichneten einfuhrabgabepflichtigen Zigaretten von unbekannten Personen erworben, in Besitz genommen und zum Teil weiterveräußert, obwohl er im Zeitpunkt des Erwerbes und des Erhaltes der Waren ganz genau wusste, dass diese…
…zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Auch eine zur Durchsetzung eines Abgabenanspruches an die zuständige Behörde gerichtete Meldeanfrage der Finanzbehörde, welcher der Aufenthalt des Steuerpflichtigen unbekannt ist - in Parenthese sei dazu auf den gegenständlichen Sachverhalt ausdrücklich hingewiesen - , stellt eine Unterbrechungshandlung im…
…sei von Anfang an geplant gewesen, die Wohnung in Salzburg zu vermieten. Die vorher nötige Sanierung sei "durch unabsehbare Ereignisse (vorher unbekannter Zustand der Bausubstanz) größer als geplant ausgefallen". Nach erfolgter Sanierung sei es trotz mehrerer Versuche (Inserate in Tageszeitungen, Anschlag an einem nahen Supermarkt…
…gemäß § 136 FinStrG eingestelIt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die Bw. sei österreichische Staatsbürgerin. Sie habe ein Einkommen in unbekannter Höhe und keine Sorgepflichten. Der Verband sei mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Februar 2004 gegründet und im Firmenbuch eingetragen worden. Seit 9. März…
…wie folgt vorgebracht wurde: "Infolge eines Ausfertigungsfehlers unter Pkt . .den Rechtsverhältnissen, dass Sie angeblich gegen mir zustehenden Forderung in unbekannter Höhe 11.000,00 verkürzt haben. Ich habe im Laufe derzeit alle Vorsteueranmeldung betreffend Kalenderjahr 2007 eingereicht. Ich habe auch für Ihren Bescheid solange aufgewartet…
…Vollstreckers vom 5. Juli 2011, wonach der Bw am Tag bei der K-GmbH arbeite und dieser für die Bauplanung für mehrere Einfamilienhäuser in K (Wohnsiedlung) eine Honorarnote in unbekannter Höhe lege, wobei dies durch ein Telefonat mit Herrn S vom 6. Juli 2011 bestätigt…
…S und E , festgestellt hat, dass diese völlig vermögenslos sowie mit Schulden in jeweils unbekannter Höhe belastet seien und deren Einkommen bis zum Existenzminimum gepfändet (S ) werde, beziehungsweise lediglich € 473.- mtl. (E ) betrage. Im Folgenden wurde nach eingehender Erörterung und Beleuchtung all der vorangesprochenen…
…der Selbstbemessungsabgaben, bzw. in Anbetracht des § 208 Abs.1 lit.a BAO mit Ablauf des Jahres, in welchem der Abgabenanspruch hinsichtlich der Kapitalertragsteuern entstanden ist. Gemäß § 4 Abs.2 Z.3 BAO ist dieser Zeitpunkt derjenige, in welchem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge zugeflossen sind. Die Verjährung…
…ergibt S 470.000,00. Dazu teile Herr A. dem Finanzamt mit, dass für die Minderjährigen BS und MS auch von der Verlassenschaft nach JS in ihm unbekannter Höhe geleistet worden seien. Über entsprechende Anfragen gaben die Legatare AD und SD im Mai 2004 dem…
…ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben sei, sodass die Bw. zu einem Drittel und ihre minderjährige Tochter zu zwei Drittel des Nachlasses zu Erben berufen erscheinen. Aufgrund unbekannter Vermögensverhältnisse des Erblassers, insbesondere hinsichtlich bestehender Verbindlichkeiten, erklärte die Bw. vorerst nicht am Verlassenschaftsverfahren teilzunehmen und stellte…
…Firma Firma2 an die NNLtd. gelegten Rechnung der Wert mit € 1,71 je Stange ausgewiesen wird. Dies zeigt, dass Zigaretten unbekannter Herkunft, bei denen selbst eine Fälschung nicht auszuschließen ist, offensichtlich üblicherweise zu noch viel höheren Preisen gehandelt werden. Damit kann auch der Ansicht…