…Abstand zu nehmen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge…
…vom Gesellschafter in mehreren Jahren bezogenen Akontozahlungen auf sein Geschäftsführergehalt, die mit den zuvor genannten Gegenforderungen zu verrechnen seien. Dass die Sanierungsfähigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei, treffe daher nicht zu. In der am 15. Dezember 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung wies der steuerliche Vertreter darauf…
…ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben." Bitte um Stellungnahme und Nachreichung der entsprechenden Nachweise." Aktenkundig ist ein Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 6.11.2006…
…jedoch die vom Bw getätigten (nach Ansicht des Finanzamtes unangemessen hohen) Entnahmen als schädlich. Wie bereits oben ausgeführt, kommt es nach den gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes nicht darauf an, ob er auf überhöhte Entnahmen zurückzuführen ist (ansonsten bedürfte es wohl in EStR…
…da nach EStR 2000 Rz 7268 darauf Bedacht zu nehmen sei, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Zumindest in den Jahren 2003 und 2004 seien weit höhere Privateinnahmen als in…
…unmöglich gewesen, nur vom Gewinnanteil die private Lebensführung zu bestreiten. Daher sei es über einen Zeitraum von 21 Jahren zu Mehrentnahmen gekommen, die keine unangemessen hohen Entnahmen darstellten. 4. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 27. Februar 2007 wies das Finanzamt die Berufung vom 17. Januar 2007…
… 206 BAO anzuweisen, von der Abgabenfestsetzung in einer dem Erlass vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Mit…
… 206 BAO anzuweisen, von der Abgabenfestsetzung in einer dem Erlass vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Die…
…zu bewahren. Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht bedürfen bei einem Forderungsverzicht einer Bank über 200.000,00 € keiner näheren Erörterung. Die dem Schuldnachlass zugrunde liegende wirtschaftliche Situation ist auch nicht auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen bzw. lagen keine zum Schuldnachlass Anlass gebende Verluste vor, die sich…
…ein weiterer Beweis der Angemessenheit unserer Privatentnahmen, da die Sanierung durch die Privatentnahmen so gut wie gar nicht belastet wurde (Abdeckung durch Cash Flows 2002 bis 2004) und die Sanierungsbedürftigkeit dadurch keinesfalls auf unangemessen hohe Entnahmen zurückgeführt werden kann. Aus den genannten Gründen war auch…
…können, jedoch bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen sei, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde in einem ebenfalls zur Frage der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß …
… 36 EStG 1988 vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Dennoch stellen diese erlaßmäßigen Regelungen allerdings keine beachtlichen Rechtsquellen dar…
…zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Mit "Änderungserlass 2001" vom 28.12.2001, GZ.06 0104/11-IV/6/01…
…können, jedoch bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen ist, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem ebenfalls zur Frage der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß …
…im Berufungsfall vorlägen. Es werde darauf hingewiesen, dass seitens des Bw. keine unangemessen hohen Entnahmen getätigt worden seien und es für eine allfällige Begünstigung nach § 36 EStG 1988 nicht auf die Betriebsfortführung ankomme. Einer dem Vorlageantrag beiliegenden Stellungnahme des Bw. sei zu entnehmen, welche persönlichen…
…einer dem Erlass vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Mit "Änderungserlass 2001" vom 28.12.2001, GZ…
…Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht) und - die Prüfung, ob die dem Schuldnachlass zugrundeliegende wirtschaftliche Situation durch unangemessen hohe Entnahmen hervorgerufen wird und inwieweit sich die Verluste steuerlich ausgewirkt haben. Im vorliegenden Fall hat ein Gläubiger (Sparkasse) zugesagt, im Fall der ordnungsgemäßen Tilgung von drei Konten (A, B und…
…dass die dem Schuldnachlass zu Grunde liegende wirtschaftliche Situation nicht auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei und eventuelle Verluste sich steuerlich nicht ausgewirkt hätten. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 wurde unter Hinweis auf das Berufungsverfahren für das Jahr 2007 und dessen Begründung Berufung erhoben. Es werde…
…Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge Behandlung von Sanierungsgewinnen…
…Weise Abstand zu nehmen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. KStR 2000 Rz 1487a verweist betreffend die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO…