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UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…als Vorlaufverkehr und im Weiteren vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger mit KFZ auf der Straße als Nachlaufverkehr. Dabei sei die kürzeste verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Route durchzuführen, wenn entweder der Ver- oder Entladebahnhof in Österreich liege…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…erörtert: Hinsichtlich des Bahnhofes Hall/Tirol wurde zunächst vom Sachverständigen ausgeführt, dass es sich bei der Strecke Sterzing/Vipiteno nach Hall um eine verkehrsübliche Strecke mit größtenteils Anteil von Autobahn handle. Hinsichtlich der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit verwies der Bw. auf die nach Norden erheblich abfallende Autobahnroute…

UFSK RV/0199-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

…erfolgt nur dann im Vorlauf- oder Nachlaufverkehr, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird und wenn entweder der Ver- oder der Entladebahnhof in Österreich liegt. Dies gilt für die Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge zu…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 1/3

…als Vorlaufverkehr und im Weiteren vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger mit KFZ auf der Straße als Nachlaufverkehr. Dabei sei die kürzeste verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Route durchzuführen, wenn entweder der Ver- oder Entladebahnhof in Österreich liege…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 2/3

…des Bahnhofes Hall/Tirol wurde zunächst vom Sachverständigen ausgeführt, dass es sich bei der Strecke Sterzing/Vipiteno nach Hall um eine verkehrsübliche Strecke mit größtenteils Anteil von Autobahn handle. Hinsichtlich der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit verwies der Geschäftsführer der Bw. auf die nach Norden erheblich abfallende Autobahnroute…

UFSK RV/0198-K/03Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.12.2005Teil 3/3

…erfolgt nur dann im Vorlauf- oder Nachlaufverkehr, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird und wenn entweder der Ver- oder der Entladebahnhof in Österreich liegt. Dies gilt für die Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge zu…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 1/2

…Berücksichtigung der Feststellungen der letzten Außenprüfung betreffend überzählige Anhänger/Auflieger. In der Sache erläuterten die Parteien nochmals ausführlich ihre Standpunkte: Nach Ansicht der Berufungswerberin definiere das KFG den Vor- und Nachlaufverkehr als die kürzeste, verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare Route. Transportwirtschaftliche Zumutbarkeit bedeute, dass es sinnvoll sei…

UFSL RV/0412-L/10Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2013Teil 2/2

…entsprechend dem § 9 Abs 2 KfzStG 1992 im Sinne der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auszulegen und damit sei zu prüfen, ob eine in § 2 Abs Z 40 KFG 1967 genannte transportwirtschaftliche Zumutbarkeit der Route gegeben ist, ist zu entgegnen, dass dies nur insoweit gilt, als die einschlägigen…

UFSW RV/3401-W/09Aufwendungen eines Diensthundeführers für den Diensthund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2011Teil 2/2

…jene Steuerpflichtigen, die über einen eigenen PKW verfügen und diesen verwenden, tatsächlich höhere Kosten hätten, aber - bei Zumutbarkeit von "Park and Ride" - auf das "kleine" Pendlerpauschale zu verweisen wären, während Steuerpflichtige ohne eigenen PKW tatsächlich geringere Kosten hätten, aber das "große" Pendlerpauschale erhielten. Gerade dieses…

UFSL RV/0681-L/10Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels (PP).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2011

…Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich. Da trotz Aufforderung die täglichen Dienstzeiten nicht nachgewiesen worden seien, sei eine Überprüfung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich. Das große Pendlerpauschale ab 2km hätte daher nicht berücksichtigt werden können. Mit Eingabe vom 23. März 2010 wurde ein Antrag…

UFSK RV/0285-K/08Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei Mitbeförderung von Laptop und Beamer an durchschnittlich fünf Schulungstagen im Monat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und die Benützung eines Individualverkehrsmittels deshalb unerlässlich ist oder ein Fußweg erforderlich ist, steht der Annahme der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel solange nicht entgegen, als der Anfahrtsweg bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das…

UFSG RV/0223-G/09Pendlerpauschale: Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG für die Benützung eines Öffentlichen Verkehrsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…G/08, in der deutlich ausgeführt werde, dass der Begriff der Zumutbarkeit im Zusammenhang mit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz im EStG nicht explizit geregelt und somit im Wege der Interpretation des Willens des Gesetzgeber zu erschließen sei. Der UFS gehe davon aus, dass nach…

UFSF RV/0399-F/10Kleines oder großes Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen…

UFSF RV/0184-F/09Pendlerpauschale, Schmutz- und Erschwerniszulage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der gesamte Zeitraum…

UFSK RV/0010-K/09Frage der Zuerkennung des Pendlerpauschales (innerstädtischer Verkehr), Studium als Umschulungsmaßnahme (Studium Kulturwissenschaften und neu aufgenommene Tätigkeit als Assistent des Produktmanagers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…00/2006, von 40 km bis 60 km € 1.692,00/2005 und € 1.863,00/2006 und über 60 km € 2.421,00/2005 und € 2.664,00/2006. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels iSd §…

UFSF RV/0314-F/13Kleine oder große Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2013

…vmobil.at) ergeben habe, dass in Verbindung mit einem Individualverkehrsmittel (zB Pkw) vom Hbf X nach y M und wieder retour zu mehr als der Hälfte der Wegstrecke in regelmäßigen Abständen zu den angegebenen Arbeitszeiten innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze von 90 Minuten (inkl. Warte- und Umsteigezeiten…

UFSF RV/0076-F/11Kleines oder großes Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen…

UFSF RV/0366-F/12Kleines oder großes Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…4,10 € | ab 40 km | 2.568,00 € | 214,00 € | 7,13 € | ab 60 km | 3.672,00 € | 306,00 € | 10,20 € Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit…

UFSL RV/0893-L/05Pendlerpauschale- Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2007

…der Wohnung in H. bis zur Arbeitsstätte bei der V.-AG in Linz (das sind siebzig Kilometer und somit mehr als vierzig Kilometer) zumutbar ist oder nicht. Im gegenständlichen Fall sind folgende Kriterien für die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels maßgeblich: 1. Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher…

UFSL RV/1481-L/02Pendlerpauschale, Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

…§ 16 Tz. 108; Schuch, a.a.O., S 317). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegstellen (vgl. Doralt, a.a.O., § 16 Tz. 109). Im gegenständlichen Fall…