…Arbeitsstätte des Bw. darstellt oder nicht. Von einer Arbeitsstätte des Bw. im Büro in S kann nur dann gesprochen werden, wenn er tatsächlich regelmäßig den Innendienst in S verrichtet hat. Unerheblich dabei ist der Grund für den Innendienst, z.B. wenn der Bw. sich wegen…
…Der Bw. verrichtet seine Tätigkeit zu ca. 60 bis 75% im Außendienst und zu ca. 40 bzw. 25% im Innendienst. Diese Aufteilung ist z.B. auch abhängig von unwetterbedingten Hochwasserkatastrophen. Den Bw. führen seine Reisebewegungen an einem Tag meist in mehrere Orte eines Bezirkes oder…
…somit nicht in tatsächlicher Höhe steuerlich anerkannt werden können. Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Berufungswerber im Jahr 2001 regelmäßig jeden Montag (mit Ausnahme von arbeitsfreien Tagen) am Sitz des Arbeitgebers an Dienstbesprechungen teilnahm und somit Innendienst versehen hat. Als Innendienst gilt nämlich jedes…
…in Uniform öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, und zum anderen hervorgehe, in welchen Zeiträumen er im Streifendienst und in welchen Jahren er im Innendienst im U tätig gewesen sei, in welchen Jahren er wie viele Tage pro Monat in H gearbeitet habe, wann die Beginn- und…
…und Vertreterpauschale berücksichtigt wurden, erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung und begehrte an Stelle der Vertreterpauschale den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten entsprechend der beigeschlossenen Werbungskostenaufstellung (€ 3.053). Mit Vorhalt vom 24.09.2010 wurde die Bw. vom Finanzamt aufgefordert, eine Tätigkeitsbeschreibung vorzulegen und…
…seine Dienstreisen und mit dem Satz, dass bei der F-GmbH keine Taggelder bezahlt würden, sondern dass der tatsächliche Aufwand laut den vorgelegten Belegen bzw. Rechnungen vergütet werde. Laut einem Telefonat vom 19.09.2007 zwischen dem Finanzamt und dem Bw. wurde Folgendes erörtert (Veranlagungsakt…
…somit nicht in tatsächlicher Höhe steuerlich anerkannt werden können. Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Berufungswerber im Jahr 2002 regelmäßig jeden Montag (mit Ausnahme von arbeitsfreien Tagen) am Sitz des Arbeitgebers an Dienstbesprechungen teilnahm und somit Innendienst versehen hat. Als Innendienst gilt nämlich jedes…
…Weiters bedingt eine Fahrt in einen Bezirk nicht auch automatisch einen Besuch im Servicecenter, so dass ich die Servicecenter nicht regelmäßig aufsuche. Kommt nämlich kein Kundentermin für einen Bezirk zu Stande so werden der Bezirk und das Servicecenter an diesem Tag gar nicht angefahren, sondern…
…möchte ich folgendes anführen; Vertreter sind nach übereinstimmender Lehre und Entscheidungspraxis des UFS Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Wie sie aus der Bestätigung meines Arbeitgebers ersehen können, erfülle ich diese Voraussetzungen…
…wurde, dann ist jene regelmäßige Dienststelle als Dienstort im Sinne der einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen anzusehen (vgl. VwGH 7.12.1988, 88/13/0005). Da der Berufungswerber seit Juni 2007 fast durchgehend an der Dienststelle in Ort_C und dabei praktisch ausschließlich im Innendienst beschäftigt war, war…
…Erbteilung zugrunde gelegte Verkehrswert ein objektiver und geeigneter Wert sei, ergebe sich aus der Aufstellung der Vermögensaufteilung. Sollte der tatsächliche Wert der Geschäftsanteile nicht dem angesetzten Wert entsprechen, würde es zur Wertverschiebung unter den Erben kommen. Die Aufteilung unter den Miterben würde nicht entsprechend den…
…Erbteilung zugrunde gelegte Verkehrswert ein objektiver und geeigneter Wert sei, ergebe sich aus der Aufstellung der Vermögensaufteilung. Sollte der tatsächliche Wert der Geschäftsanteile nicht dem angesetzten Wert entsprechen, würde es zur Wertverschiebung unter den Erben kommen. Die Aufteilung unter den Miterben würde nicht entsprechend den…
…Erbteilung zugrunde gelegte Verkehrswert ein objektiver und geeigneter Wert sei, ergebe sich aus der Aufstellung der Vermögensaufteilung. Sollte der tatsächliche Wert der Geschäftsanteile nicht dem angesetzten Wert entsprechen, würde es zur Wertverschiebung unter den Erben kommen. Die Aufteilung unter den Miterben würde nicht entsprechend den…
…ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für Fahrten auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht berücksichtigt werden. Der auf die Wegstrecke Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung entfallende Fahrtkostenaufwand ist auch dann gemäß § 16…
…waren, wurden Unterlagen oder Materialien im Unternehmen abgeholt oder vorbeigebracht. Eine regelmäßige Innendienstverrichtung am Sitz des Unternehmens lässt sich daraus nach Sicht des UFS nicht ableiten. Daraus ergibt sich nach Ansicht des UFS zweifelsfrei, dass die Betriebsstätte des Arbeitgebers keine weitere Arbeitsstätte der Außendienstmitarbeiter darstellt…
…25). 3.) Zeitraumbezogene regelmäßige Tätigkeiten von Außendienstmitarbeitern, die jeden Montag zumindest mehrere Stunden im Betrieb des Arbeitgebers anwesend waren, sind geeignet, um den Betrieb als Arbeitsstätte zu qualifizieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten oder Dienstbesprechungen aufsucht, liegt Innendienst vor…
…die keine ausschließliche Vertretertätigkeit darstellen sollen, handle es sich tatsächlich um Innendienstarbeiten, die für einen funktionierenden Vertrieb notwendig und für eine funktionierende Vertretertätigkeit unverzichtbar seien. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Ermittlung von Werbungskosten können vom Bundesminister für Finanzen Durchschnittssätze für Werbungskosten im Verordnungswege für…
…geringere - Restarbeitszeit, in denen der Bw. möglicherweise sogar tatsächlich seinen Geschäftsführeragenden nachkommt, ist von der VO insoweit ohnehin nicht umfasst, als ihm dort allenfalls anfallende Aufwendungen, die mit jenen von Innendienstmitarbeitern vergleichbar sind, durch das Vertreterpauschale dem Grunde nach ohnehin nicht abgegolten werden sollen. Mit…
…- einer Interpretation zugänglich ist, das "Überwiegen" auch auf "Innendiensttage" oder - bei mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten im Lohnzahlungszeitraum - auf die Diensttage an der einzelnen Arbeitsstätte zu beziehen. Maßgebend ist de lege lata jedenfalls, dass bezogen auf alle Arbeitstage im Lohnzahlungszeiträumen (mit den gesetzlichen Ausnahmen) überwiegend gependelt wird…
…liegt nämlich Innendienst vor (VwGH 19.3.2008, Zl. 2006/15/0289 unter Hinweis auf Doralt, EStG9, § 16 Tz 174). 3. Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs einschließlich Umsatzsteuer…