…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…ein verbundenes Unternehmen. An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen sind dieselben strengen Maßstäbe anzulegen wie an die Verträge zwischen nahen Angehörigen. Verbindlichkeiten sind nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu bilanzieren, wenn mit ihnen eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung verbunden ist. Verbindlichkeiten, die nicht…
…so würde jedenfalls eine Nachlassverbindlichkeit von über 100.000,-- € bestehen. Nachdem eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderungen bestanden habe und die tatsächliche wirtschaftliche Belastung vorgelegen habe, würden diese Aufwendungen eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung des Nachlasses darstellen. Vom Finanzamt wurde die Berufung ohne…
…worden seien. In Italien müsse eine Vorauszahlung von den tatsächlich vereinnahmten Beträgen geleistet werden. Die Vorauszahlung in Österreich werde bei der Vorauszahlung in Italien nicht berücksichtigt. Die österreichische Vorauszahlung, zusätzlich belastet mit der angekämpften Berechnungsfiktion, berücksichtige nicht die tatsächliche wirtschaftliche Belastung im laufenden Jahr. Diese…
…hat. Ausgaben können nur mit dem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen tatsächlich wirtschaftlich belastet. Stehen den verausgabten Beträgen im Sinne des § 18 EStG Rückerstattungen gegenüber, kann insofern von einer wirtschaftlichen Belastung nicht mehr gesprochen werden. Der Bw. erhob gegen den gem…
…nach § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 zu berücksichtigen. Abgesehen davon tritt die tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen auch erst mit der Darlehensrückzahlung ein. Im Übrigen schließt es der Gesetzeswortlaut nicht aus, dass im selben Kalenderjahr Eigenmittel nach § 18 Abs. 1 Z…
…Eltern. In einer Zusammenschau stellt sich der Sachverhalt jedenfalls so dar, dass eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Bw mit einer Schuld seinen Eltern gegenüber nicht angenommen werden kann. Die getätigten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen begründen also keine Forderung des Bw bzw. keine Verbindlichkeit der Erblasserin (bzw…
…worden ist, nicht abzugsfähig sind. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der…
…Leistung aus dem Nachlass besteht. Dabei ist nicht nur der rechtliche Bestand der Schuld entscheidend, sondern es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich - rechtliche Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn am Stichtag mit…
…zwei der als Beilage 2 angeführten Stellungnahme verwiesen. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb eine bürgerlich rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt…
…zwei der als Beilage 2 angeführten Stellungnahme verwiesen. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb eine bürgerlich rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt…
…Das Finanzamt habe ausgeführt, für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nicht nur der rechtliche Bestand, sondern auch die tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsversprechenden erforderlich. Gegenständlichenfalls handle es sich um ein bloßes Schenkungsversprechen ohne wirkliche Übergabe aus welchem kein Klagerecht erwachsen sei. Diese Beurteilung sei…
…15/0177, nachstehenden Rechtssatz aufgestellt: " Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der…
…Verbindlichkeit anerkannt würde. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nämlich nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es müsste auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstelle, wenn am Stichtag…
…der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet ist und der Übergeber keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bezieht. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Schulden wurde festgestellt, dass eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen muss, die am Stichtag der Forderung geltend gemacht werden muss. Mit Vorlageantrag wurde vorgebracht…
…nachweisen. Einer derartigen Annahme stehen die klaren nachfolgenden schriftlichen Verträge entgegen. C.4) Bereicherungsanspruch: Eine bürgerlich-rechtlich eventuell bestehende Schuld stellt nur dann eine auch steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung dar, wenn eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegt. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn…
…ausgehen kann, wäre den Berufungswerbern damit nicht geholfen. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Schuld muss neben deren rechtlichem Bestand auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten dahingehend vorliegen, dass am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste (Fellner, a.a…
…Abs.5 ErbStG 1955 sind Schulden oder Lasten die in wirtschaftlicher Beziehung zu steuerbaren Teiles des Erwerbes stehen abzuziehen. Für die Abzugsfähigkeiten von Schulden und Lasten ist neben deren rechtlichen Bestand erforderlich, dass dadurch zum Stichtag eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorgelegen ist…
…Erwerb gewährt, oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung (hier Übergabe) empfängt. 1. Entfertigungsbeträge an drei Schwestern Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist einerseits deren rechtlicher Bestand entscheidend und andererseits muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, dh. der Steuerpflichtige…
…Erwerb gewährt, oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung (hier Übergabe) empfängt. 1. Entfertigungsbeträge an drei Schwestern Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist einerseits deren rechtlicher Bestand entscheidend und andererseits muss auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, dh. der Steuerpflichtige…