…96 (Sürül) sowie die Stand Still Klausel des Art 13 ARB 1/80 entgegenzuhalten sowie der Umstand, dass es sich dabei um Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers handelt. Es gilt hier der Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber der entgegenstehenden nationalen Vorschriften, sodass hier die angewendeten Bestimmungen des …
…Heimat zurückkehren möchte. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass das bestehende Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25…
…80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthält ein Gleichbehandlungsgebot das unmittelbar anwendbar ist: " Art 3 Abs 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt für…
…Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot zu prüfen, ob der Bw…
…9 NAG verfügen. Einzig und allein das Bestehen eines Hauptwohnsitzes bzw. der tatsächliche Aufenthalt in Österreich der minderjährigen Kinder ist Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe für österreichische Staatsbürger und somit auch für türkische Arbeitnehmerinnen, die in den Anwendungsbereich des ARB 3/80 fallen. Mit…
…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist damit auch zu prüfen, ob der Bw…
…in Bezug auf türkische Staatsangehörige sowie insgesamt in Beziehung auf die österreichische Familienbeihilfe keinen Anwendungsspielraum mehr. Dies gälte folglich auch in Bezug auf Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, welcher ein Gleichbehandlungsgebot für türkische Arbeitnehmer in der EU…
…2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt; dieser Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist wiederum aus der Mitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem abzuleiten. ... Weiters wurde im OGH Urteil (GZ: 100bS168/09t) betreffend die Abklärung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§…
…vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige): Im Hinblick auf das im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch zu prüfen, ob die…
…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw…
…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw…
…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…
…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…
…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch noch zu prüfen, ob der Bw…
…der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) nur auf Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige anwendbar ist, und in der hier maßgeblichen Zeit weder die Berufungswerberin noch ihr Ehegatte Arbeitnehmer im Sinn des…
…Anwendung des Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…
…nichts für seinen Standpunkt gewinnen. Da Ziel des Abkommens eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und die schrittweise Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Vertragsparteien ist, betreffen die Regelungen türkische Arbeitnehmer, die sich im Rahmen der Freizügigkeit im Bundesgebiet aufhalten und…
…4. Mai 1999 folgendes Urteil gefällt: Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige besitzt jeder…
…4. Mai 1999 folgendes Urteil gefällt: Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige besitzt jeder…
…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…