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294 Treffer341 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2947-W/07Gemäß § 3 FLAG , in der ab 1.7.2006 geltenden Fassung haben türkische Staatbürger Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8,9 NAG in Österreich rechtmäßig aufhalten oder Ihnen Asyl oder subsidiäres Schutzrecht nach Asylrecht 2005 gewährt worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…96 (Sürül) sowie die Stand Still Klausel des Art 13 ARB 1/80 entgegenzuhalten sowie der Umstand, dass es sich dabei um Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers handelt. Es gilt hier der Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber der entgegenstehenden nationalen Vorschriften, sodass hier die angewendeten Bestimmungen des …

UFSW RV/1452-W/04Studierender ist kein Arbeitnehmer iSd Beschlusses 3/80
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2011

…Heimat zurückkehren möchte. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass das bestehende Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25…

UFSW RV/1999-W/04Student mit türkischer Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthält ein Gleichbehandlungsgebot das unmittelbar anwendbar ist: " Art 3 Abs 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt für…

UFSW RV/0625-W/05Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (RL vor 2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot zu prüfen, ob der Bw…

UFSG RV/0452-G/12Rückwirkender Familienbeihilfenanspruch für türkischen Staatsbürger (ARB 3/80)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…9 NAG verfügen. Einzig und allein das Bestehen eines Hauptwohnsitzes bzw. der tatsächliche Aufenthalt in Österreich der minderjährigen Kinder ist Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe für österreichische Staatsbürger und somit auch für türkische Arbeitnehmerinnen, die in den Anwendungsbereich des ARB 3/80 fallen. Mit…

UFSW RV/1103-W/05Türkischer Student (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2011

…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist damit auch zu prüfen, ob der Bw…

UFSS RV/0406-S/13Berufungswerber ist Familienangehöriger einer Verwaltungsmitarbeiterin des Generalkonsulates der Republik Türkei; Anspruchsvoraussetzungen; FB für minderjährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2013

…in Bezug auf türkische Staatsangehörige sowie insgesamt in Beziehung auf die österreichische Familienbeihilfe keinen Anwendungsspielraum mehr. Dies gälte folglich auch in Bezug auf Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, welcher ein Gleichbehandlungsgebot für türkische Arbeitnehmer in der EU…

UFSG RV/0132-G/13Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates 3/80
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt; dieser Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist wiederum aus der Mitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem abzuleiten. ... Weiters wurde im OGH Urteil (GZ: 100bS168/09t) betreffend die Abklärung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuungsgeld eines türkischen Asylwerbers ohne Aufenthaltstitel nach §§…

UFSW RV/1811-W/06Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige): Im Hinblick auf das im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch zu prüfen, ob die…

UFSW RV/2183-W/05Studierender mit türkischer Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2011

…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw…

UFSW RV/1108-W/05Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2011

…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw…

UFSL RV/0433-L/07Familienbeihilfe gem. § 3 Abs. 1 FLAG 1967, wenn kein entsprechender Aufenthaltstitel (NAG) vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008

…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…

UFSL RV/1003-L/06Fehlen eines Aufenthaltstitels im Sinne der §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…

UFSW RV/1416-W/05Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch noch zu prüfen, ob der Bw…

UFSG RV/0640-G/06Familienbeihilfe für Asylwerber (Übergangsregelung NAG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2008

…der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) nur auf Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige anwendbar ist, und in der hier maßgeblichen Zeit weder die Berufungswerberin noch ihr Ehegatte Arbeitnehmer im Sinn des…

UFSL RV/1100-L/06Familienbeihilfe für nicht österreichische Staatsbürger - Anspruch ab Gewährung des Aufenthaltstitels (NAG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2008

…Anwendung des Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…

UFSL RV/0672-L/06Familienbeihilfenanspruch eines Asylwerbers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2008

…nichts für seinen Standpunkt gewinnen. Da Ziel des Abkommens eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und die schrittweise Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Vertragsparteien ist, betreffen die Regelungen türkische Arbeitnehmer, die sich im Rahmen der Freizügigkeit im Bundesgebiet aufhalten und…

UFSG RV/0765-G/06Familienbeihilfe für türkischen Asylwerber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…4. Mai 1999 folgendes Urteil gefällt: Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige besitzt jeder…

UFSG RV/0311-G/06Asylwerber aus der Türkei (Rechtslage ab 1.1.2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2007

…4. Mai 1999 folgendes Urteil gefällt: Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige besitzt jeder…

UFSL RV/0662-L/06Keine Familienbeihilfe, wenn entsprechende Aufenthaltstitel (§ 3 FLAG 1967 idF bis 30.6.2006) nicht vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige; Amtsblatt der EG Nr. C 110 vom 25. April 1983) ist nicht anwendbar, weil dieser Beschluss die Freizügigkeit von Arbeitnehmern behandelt und nicht für Personen gedacht ist…