…des Alternativverhaltens die Kausalität gegeben ist, war nun zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Abgabe einer Voranmeldung mit zu niedrigem Betrag) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre vor allem gegeben, wenn der Vertreter im Zeitpunkt, in dem er eine Voranmeldung…
…nur den Schluss zu, dass die für diesen Zeitraum eingereichten Voranmeldungen unrichtig gewesen sein müssen, trägt aber zur Beantwortung der Frage, ob die objektive Rechtswidrigkeit des Verhaltens des Gs. (nämlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben zu haben) subjektiv vorwerfbar ist, nichts bei. Mangels Feststellungen, wonach der Gs…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die unrichtige Geltendmachung der Vorsteuerbeträge) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei…
…schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß …
…Bw. die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Bw…
…schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß …
…ob dem Beschwerdeführer die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben zu haben) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Abgabe dieser Voranmeldungen bei Aufwendung der zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte erkennen…
…heranzieht. Die Frage des Verschuldens ist von der Vorwerfbarkeit eines normwidrigen Verhaltens der Persone(en) abhängig, die die Abgabenerklärungspflicht zu erfüllen haben. Wurde objektiv zwar ein normwidriges Verhalten gesetzt, dann heißt das noch lange nicht, dass dieses Verhalten subjektiv vorwerfbar und somit verschuldet ist. So…
…ist zu prüfen, ob dem Geschäftsführer die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Geltendmachung von Vorsteuern auf Grund von Rechnungen, obwohl keine unternehmerische Tätigkeit ausgeführt wird) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer im Zeitpunkt, in dem er mit Umsatzsteuervoranmeldung die…
…Da sie keine nachträglich hervorgekommene Tatsache darstellt, ist es für das beantragte WA-Verfahren auch nicht relevant, ob dem WA-Werber die Unkenntnis subjektiv vorwerfbar ist und wann er von der Rechtslage Kenntnis erlangt hat. Die nachteiligen Folgen einer früheren, unzutreffenden Würdigung oder Wertung bzw…
…möglich und zumutbar gewesen ist. Da sie die Anwendung dieser objektiv gebotenen Sorgfalt unterlassen hat, ist ihr daher die eingetretene Abgabenverkürzung jedenfalls subjektiv vorwerfbar. Das Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG wurde daher vom…
…in der Folge zur Abgabe unrichtiger Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen 2004 und zur Nichtabgabe der verfahrensgegenständlichen Kapitalertragsteueranmeldungen sowie zur Nichtabfuhr der entsprechenden Kapitalertragsteuern geführt haben, auch subjektiv vorwerfbar sind. An der Verwirklichung der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs…
…ist somit zu untersuchen, ob die objektive Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Bw, nämlich die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003, subjektiv vorwerfbar ist. Aufgrund des Umstandes, dass die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer aus Lieferungen vor Beginn ihrer Geschäftsführungsfunktion resultiert, ist die Frage, ob im Berufungsfall…
…Pflichten besteht, wird im fortgesetzten Verfahren auch zu prüfen sein, ob der Bw. richtige oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat und ihm gegebenenfalls eine objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens subjektiv vorwerfbar ist. Um ein haftungsrelevantes Verschulden des Bw. auf die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen stützen zu können, bedarf…
…sie keine nachträglich hervorgekommene Tatsache darstellt, ist es für das beantragte WA-Verfahren auch nicht relevant, ob dem WA-Werber die Unkenntnis subjektiv vorwerfbar ist und wann er von der Rechtslage Kenntnis erlangt hat. Die nachteiligen Folgen einer früheren, unzutreffenden Würdigung oder Wertung bzw.einer…
…§ 82 f FinStrG, dass sich aus dem bisher (im Abgabenverfahren) Festgestellten konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte auch subjektiv vorwerfbar iSd angezogenen Straftatbestände gehandelt hat. Letzteres wird insbesondere dann nicht zutreffen, wenn beispielsweise das steuerliche Mehrergebnis bzw. das sich aus Feststellungen ableitbare abgabenrechtliche Verhalten…
…ergab, dass diese Berufung zwischenzeitig zurückgenommen worden war, sodass der wiederaufgenommene Umsatzsteuerbescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Zu prüfen bleibt, ob die durch die unterlassene Erwerbsbesteuerung bewirkte Verkürzung dem Bf. auch subjektiv vorwerfbar ist. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will…
…Da sie keine nachträglich hervorgekommene Tatsache darstellt, ist es für das beantragte WA-Verfahren auch nicht relevant, ob dem WA-Werber die Unkenntnis subjektiv vorwerfbar ist und wann er von der Rechtslage Kenntnis erlangt hat. Die nachteiligen Folgen einer früheren, unzutreffenden Würdigung oder Wertung bzw…
…auf die besondere Konstellation des Verfahrens zu verweisen sei, welche zu Lasten des Beschuldigten eine so auffallende objektive Sorgfaltswidrigkeit beweisen lasse, die ihm auch subjektiv vorwerfbar sei. Rückblickend sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in einem Vorhalteverfahren…
…bekannt, dass eine solche unter Anführung der gesamten im betreffenden Jahr erzielten Einkünfte dem Finanzamt zu übermitteln ist. Die angeführten objektiven Abgabenverkürzungen waren dem Beschuldigten daher auch subjektiv vorwerfbar. Der Beschuldigte unterließ auch für das Jahr 2004 die Einreichung der Steuererklärungen. Durch die am 7…