…verwiesen. Es ist strittig, ob die Kommanditisten der Berufungswerberin (Bw) als echte stille Gesellschafter angesehen werden können und ob die Bw im ursächlichen Zusammenhang mit einem erklärten Gewinn des Jahres 2000 und daraus resultierenden Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 an die Kommanditisten, die bereits im Jahr…
…dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm gemäß § 7 2. Absatz übernommenen Verluste zuzuweisen. In jedem Fall steht dem atypisch stillen Gesellschafter ab 1995 ein garantierter Vorweggewinn in Höhe von 5% seiner Einlage zu. Er ist berechtigt, diesen Vorweggewinn ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und der…
…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…die: M. GmbH und Mitgesellschafter R.-gasse 48 nnnn Wien Die angefochtene Erledigung benennt ihren Adressaten durch die Bezeichnung der Geschäftsherrin der stillen Gesellschaften mit den einzelnen stillen Gesellschaftern und knüpft an die Bezeichnung der Geschäftsherrin den Zusatz "und Mitgesellschafter" an. Solcherart hat das Finanzamt…
…der Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko ausdrücken. Unternehmerinitiative würde entfalten, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen könne. Nach Ansicht der BP hätten die 85 stillen Gesellschafter insbesondere bei Betrachtung der Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses kein Unternehmerrisiko getragen. Mit der Garantie des Geschäftsherrn…
…€) angeführt. Angegeben war zudem, an der Bw. sei kein stiller Gesellschafter beteiligt. In den Jahren 1997 bis 2001 wurden vom Finanzamt gemäß § 188 BAO Feststellungbescheide erlassen, die bezüglich der Verteilung der Gewinne und des Sonderbetriebsvermögens den eingereichten Erklärungen entsprachen. Mit Schreiben vom 12. September…
…Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein. Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (Bw.) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…dass im gegenständlichen Fall ein dreijähriger Anlaufzeitraum nicht zugute kommen kann. Es war daher die stille Gesellschaft mit ihren Verlusten steuerlich nicht anzuerkennen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem vorbezeichneten Amt das Rechtsmittel der Berufung schriftlich oder telegraphisch eingebracht…
…dass im gegenständlichen Fall ein dreijähriger Anlaufzeitraum nicht zugute kommen kann. Es war daher die stille Gesellschaft mit ihren Verlusten steuerlich nicht anzuerkennen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem vorbezeichneten Amt das Rechtsmittel der Berufung schriftlich oder telegraphisch eingebracht…
…Gesellschafter betrage je € 665.000,00 (insgesamt € 1.330.000,00). Die Bw. erhalte als Gewinnvorab eine Tätigkeitsvergütung und Haftungsprovision in Höhe von 5 % des einbezahlten Grundkapitals, derzeit € 3.500,00 p.a. Der verbleibende Gewinn oder Verlust werde den beiden stillen…
…Geschäftsherrin den Zusatz "u Stille" an. Solcherart hat das Finanzamt seine Erledigung aber nicht an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 1 lit c BAO gerichtet. Die A. GmbH gibt es nämlich nicht. Da die stille Gesellschaft wesensmäßig durch ihre Zweigliedrigkeit gekennzeichnet…
…Abgaben in gleicher Weise besteht. (UFS 26.5.2009, RV/0414-G/07). Im gegenständlichen Fall wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Beteiligung am 16.1.2006 erklärt und dem Finanzamt angezeigt. Dazu wurde das zwar ausgefüllte, nicht aber unterschriebene Formular NeuFö…
…FLD Stmk. getroffenen Feststellungen bezüglich des do. Vertragsverhältnisses zwischen der FG GmbH und B-GmbH sind analog auf das hier zu würdigende stille Gesellschaftsvertragsverhältnis zwischen der FG GmbH und der AP GmbH anzuwenden. Sind doch die beiden Vertragsinhalte in den entscheidungsrelevanten Punkten ident, was insbesondere…
…3 BAO eingebracht worden, welcher auf Erledigung der Abgabenerklärungen betreffend die Gewinnverteilung in den unechten stillen Gesellschaften gerichtet sei. Der Inhalt der genannten Eingaben (welche dem UFS im Zuge der Verhandlung in Kopie vorgelegt wurden) werde zum ergänzenden Vorbringen erhoben. Der Vertreter des Finanzamtes sprach…
…000,00 | 4.414,71 | 11.000,00 | 78.289,70 | 7.000,00 Verteilung der Ergebnisse auf die 66 atypischen stillen Gesellschafter: | | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt | -1.156.375,01 …
…und zwar jeweils um eine zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft. Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig. Weder die zweigliedrigen stillen Gesellschaften noch eine Ansammlung mehrerer stiller Gesellschaften mit demselben Geschäftsherren sind zivilrechtlich rechtsfähig. Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig Aus…
…und zwar jeweils um eine zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft. Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig. Weder die zweigliedrigen stillen Gesellschaften noch eine Ansammlung mehrerer stiller Gesellschaften mit demselben Geschäftsherren sind zivilrechtlich rechtsfähig. Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig Aus…
…und zwar jeweils um eine zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft. Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig. Weder die zweigliedrigen stillen Gesellschaften noch eine Ansammlung mehrerer stiller Gesellschaften mit demselben Geschäftsherren sind zivilrechtlich rechtsfähig. Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig Aus…
Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig…
…Gesellschaftern AAAHaus AG (Komplementär nur bis 26.2.1998), Mag. GF1 , Darlehensgesellschaft m.b.H (Kommanditist bis 20.2.1998, Komplementär ab 20.2.1998) und GF2 (seit 20.2.1998 Kommanditist). Die Bw erklärte zusammen mit einer Reihe weiterer, von ihr als atypisch stille…