…| Restbuchwert Grund und Boden | 92.410,00 S | Mehr lt. Betriebsprüfung | 10,950.090,00 S Anlässlich der Vorbesprechung sei vom steuerlichen Vertreter der Bw. die steuerneutrale Aufwertung des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Gründung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG; 18…
…Aufgrund des Überganges auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 erfolgte in der GmbH die steuerneutrale Aufwertung des Grund und Bodens auf einen Wert von € 90.000,00 (Buchwert bisher € 19.143,70). Bisher nicht dem Betriebsvermögen zugehörige Gebäudeteile (ehemaliges Wohngebäude) wurden als…
…erst der 1.1.2008. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch ein Fristenlauf gem. § 30 EStG. Die Übergangsregelung (steuerneutrale Aufwertung) gem. § 124b Z 57 EStG gilt aber nur für Veräußerungen, die vor dem 1.1.2008 stattgefunden haben." Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2009 erhob der…
…von S 1,818.863.668,85 aus. Dieser Buchwert resultiere in Höhe von S 715,225.215,00 aus einer im Wirtschaftsjahr 1995 erfolgten Einbringung und den daraufhin in den Wirtschaftsjahren 1995 und 1996 vorgenommenen erfolgswirksamen Aufwertungen. Die geprüfte Gesellschaft habe ihren 99,99…
…von S 1,818.863.668,85 aus. Dieser Buchwert resultiere in Höhe von S 715,225.215,00 aus einer im Wirtschaftsjahr 1995 erfolgten Einbringung und den daraufhin in den Wirtschaftsjahren 1995 und 1996 vorgenommenen erfolgswirksamen Aufwertungen. Die geprüfte Gesellschaft habe ihren 99,99…
…3 Abs. 2 und 3 vor, dass Buchgewinne und Buchverluste bei Einbringungen grundsätzlich steuerneutral zu behandeln sind. Da im Steuerrecht grundsätzlich eine verpflichtende Buchwertfortführung gilt und unternehmensrechtlich unter Umständen eine Aufwertung möglich ist, gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit im Rahmen der Bewertung nicht (vgl. Metzler…
…resultiert aus dem Unternehmens=Firmenwert von 30,6 abzüglich des damaligen vers.math. Barwert der Rente von S 12,2 Mio sowie der Aufwertung des GuB um 0,3 Mio S) weiterhin voll abgeschrieben wird, jedoch auf der anderen Seite die dem entsprechenden Einnahmen nicht versteuert…
…Absetzung für Abnutzung zuzuführen. Im Übrigen darf in grundsätzlicher Weise darauf hingewiesen werden, dass Vermögen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten zum Privatvermögen - dem entspricht das steuerneutrale Vermögen in Körperschaften - gehört und Aufwendungen zum Erwerb und Wertminderungen von Wirtschaftsgütern deshalb steuerlich grundsätzlich unbeachtlich sind (Doralt, EStG…
…Die Telefonkosten wurden nur zu 10 Prozent als betrieblich veranlasst anerkannt. Aufwendungen für Gutscheine für Lebensmitteleinzelhandel und für Sekt wurden als Kosten der Lebensführung nicht berücksichtigt. Weiters wurden Ausgaben für Personenversicherungen und Kilometergelder für Reisen nach Berlin und Münster als Kosten der Lebensführung nicht berücksichtigt…
…zuzuordnenden Investitionen sind dem Privatbereich durchaus vergleichbar, da beide die so genannte nichtunternehmerische oder steuerneutrale Sphäre der Kapitalgesellschaft betreffen. Für diese Annahme spricht das unbestrittene Dulden der Straßenbenützung durch die Allgemeinheit bei Übernahme der laufenden Aufwendungen durch die Gemeinde, welches aus den vorhin genannten Gründen…
…Steuerbelastung kommt. Bisherige handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorgangsweise: Anlässlich der Einbringung des Teilbetriebes Extrusionstechnik in die I-GmbH zum 31. März 1995 erfolgte eine handelsrechtliche Aufwertung und es wurde ein Firmenwert in Höhe von S 50,000.000,00 aufgedeckt, der gegen ungebundene Kapitalrücklage gebucht wurde…
…außer dem Ersatz der Kosten der Geschäftsführung, Vertretung und im Interesse der D-KG gemachten Aufwendungen zum Ausgleich des Haftungsrisikos und der von ihr zu tragenden Steuern eine von Gewinn und Verlust unabhängige jährliche Vergütung von 500,00 DM. Der danach verbleibende Gewinn oder Verlust…
"Ein Nachteil von Unternehmensakquisitionen nach dem Anteilserwerb/Verschmelzung- Modell nach dem UmgrStG gegenüber dem Unternehmenserwerb durch Einzelrechtsnachfolge besteht darin, dass die Buchwertfortführung der Gewinnung höherer steuerrechtlicher Abschreibungsgrundlagen durch Aufwertung der übergehenden Wirtschaftsgüter und durch Ansatz eines Firmenwertes entgegensteht. Diese Nachteile soll § 3 Abs. 2 Z…
…strittig, ob der Verzicht einer Gesellschafterin (der WarenGmbH) auf Forderungen gegenüber der W&Trans (einer Rechtvorgängerin der Berufungswerberin) im Jahr 1996 gewinnwirksam als Ertrag zu berücksichtigen oder ob dieser Verzicht als steuerneutraler Gesellschafterzuschuss zu werten ist. Die W&Trans wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 19. Juni…
…). Der Bescheid enthalte zwei Tangenten, wobei gegen diese beiden Grundlagenbescheide Berufung erhoben worden wäre. Die Finanzbehörde habe nämlich in beiden Fällen die steuerneutrale Einbringung der atypisch stillen Beteiligungen in die I. GmbH bzw. die Z. GmbH mit der Begründung der fehlenden Anwendungsvoraussetzungen nicht anerkannt, sondern…
…Die Berechnung erfolgte dabei auf Basis eines Verkehrswertzusammenschlusses mit Aufwertung. | | Summe | A | B | Kapital A | 1500 | 1500 | | Kapital B | 1500 | | 1500 | Summe Kapital | 3000 | 1500 | 1500 | TW BV…
…keiner Steuerlastverschiebung mehr hätte kommen können. Folglich seien die steuerlichen Ergänzungsbilanzen aus dem Zusammenschluss im Jahr 1992 zum 31. Dezember 2004 steuerneutral weggefallen. Lediglich die Ergänzungsbilanz aus der Abschichtung der atypisch stillen Gesellschafterinnen zum 31. Dezember 2004 wäre bestehen geblieben. Die dabei aufgedeckten stillen Reserven…
…00 | Das Geschäft konnte von der Bw. plausibel erklärt werden, wie die Beilagen 75-78 der Berufung zeigen. Tabelle 6 | Nr . | Datum | Betrag ATS | Bisher steuerneutral behandelte Buchungen, die seitens der Bp. auf Erlöse umgebucht wurden (Tz 32 des Berichts…
…keine schädliche Entnahme vorliege. Es sei also für sämtliche Einlagen die Betriebsnotwendigkeit nachzuweisen. Eine Einlage sei insbesondere betriebsnotwendig, wenn sie entweder dazu dient, einen konkreten Kapitalbedarf aus Anlass konkreter betrieblicher Investitionen oder konkreter betrieblicher Aufwendungen, welche andernfalls mit Fremdmitteln finanziert werden müssten, zu decken (Betriebsnotwendigkeit…
…nach dem Kommentar Schwarzinger/Wiesner auf zwei Arten erfolgen. Zum einen sei eine handelsrechtliche und steuerrechtliche Buchwertfortführung, zum anderen eine handelsrechtliche Aufwertung und steuerrechtliche Buchwertfortführung zulässig. Bei beiden Varianten sei somit eine steuerliche Buchwertfortführung zwingend vorgeschrieben. Im Prüfungsfall sei von der unecht stillen Gesellschaft weder…