…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…geboten sein mögen - zu ermitteln galt in diesem Verfahren ein Wert, der bei Zerschlagung der Erbschaft jedenfalls zu erzielen wäre - für die Ermittlung des gemeinen Wertes (=Entnahmewert) als steuerlicher Wertansatz aber erweisen sich manche der gutachtlichen Erwägungen (Pauschalabschlag, Ansatz des Neubauwertes) als nicht zielführend bzw…
…von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen". [..] | Wie der Bw. richtig erkannt hat, wird erst im Anwendungsbereich des AbgÄG 2004 der steuerliche Wertansatz um die aus Anlass der Betriebsaufgabe unversteuert gebliebenen stillen Reserven eingekürzt. Dies aufgrund einer…
…Erfassung der darauf entfallenden stillen Reserven. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. 3. Wird ein Gebäude, das aus einem Betriebsvermögen ausgeschieden…
…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…Gebäude (der Gebäudeteil) nach Betriebsaufgabe durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger zur Erzielung von Einkünften verwendet, ist sein steuerlicher Wertansatz um die unversteuerten stillen Reserven zu kürzen. Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder…
…00 bewertet. Für diesen Rechtsvorgang setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 13. Dezember 2007 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 388,50 und Schenkungssteuer in Höhe von € 923,90 fest. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung (en) führte der steuerliche Vertreter des Bw. aus…
…ein über den Buchwert der übertragenen Beteiligung hinausgehender Wertansatz in der Handelsbilanz nicht zu rechtfertigen. Eine dennoch erfolgte Gewinnrealisierung hätte daher jedenfalls zu einer Einschränkung bzw. Versagung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer geführt. Hinsichtlich der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für steuerliche Zwecke werde klarstellend darauf hingewiesen…
…13. Dezember 1995 noch aus den dargestellten Gesellschafterbeschlüssen ersichtlich. Damit fehlt es aber eindeutig an dem gesetzlich geforderten Wertansatz der einzubringenden Kapitalanteile. Die Ansicht der BP, wonach ein expliziter Ausweis des steuerlichen Buchwertes im Einbringungs- bzw. Abtretungsvertrag für die am Übertragungsvorgang beteiligten Körperschaften "redundant" wäre…
…1995) allenfalls zu adaptieren gewesen. Da dies (mit kalkulatorisch nachvollziehbarer Begründung für den Wertansatz) jedoch gänzlich unterblieb, kommt eine steuerliche Nachholung von Amts wegen zu einem späteren Abschlussstichtag von vornherein nicht in Betracht. Nur nebenher - und bereits ohne Spruchrelevanz - wird angemerkt, dass nach dem Ergebnis…
…Sinne der §§ 21ff BAO zu Grunde, deren wirtschaftlicher Gehalt sich in der Erzielung von Steuervorteilen erschöpfe. Das Investitionsmodell sei als Liebhaberei im steuerlichen Sinn zu beurteilen. Die Berücksichtigung der erzielten Verluste werde im Übrigen auch durch § 2 Abs.2a EStG ausgeschlossen. Zudem verbiete § 20 Abs…
…Dies gelte über die unternehmensrechtliche Maßgeblichkeit auch für eine Teilwertabschreibung bzw. den damit verbundenen Wertansatz im steuerlichen Sinn. Die oben dargestellte Vorgehensweise entspreche auch einer Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur handelsrechtlichen Verbuchung der ausschüttungsgleichen Erträge und zur Behandlung von Anteilen an thesaurierenden…
…13. Dezember 1995 noch aus den dargestellten Gesellschafterbeschlüssen ersichtlich. Damit fehlt es aber eindeutig an dem gesetzlich geforderten Wertansatz der einzubringenden Kapitalanteile. Die Ansicht der BP, wonach ein expliziter Ausweis des steuerlichen Buchwertes im Einbringungs- bzw. Abtretungsvertrag für die am Übertragungsvorgang beteiligten Körperschaften "redundant" wäre…
…Durch die Berücksichtigung dieser steuerlichen Teilwertabschreibungen sei der steuerrechtliche und der handelsrechtliche Wertansatz ab 2002 gleich hoch und es erübrige sich auch die von der Betriebsprüfung vorgenommene außerbücherliche Abrechnung iHv EUR 418.831,00 auf Grund von im Jahr 2003 erfolgten Verkäufen. Über die Berufung…
…1 EStG ist es, die unbilligen steuerlichen Auswirkungen von auf Abschreibungen folgenden Aufwertungen über den Buchwert zu verhindern. Dieses unbillige Ergebnis tritt aber in einem noch viel stärkerem Maße ein, wenn mittels Bilanzberichtigung rückwirkend der Wertansatz des abnutzbaren Anlagegutes angehoben werden kann, obwohl schon unabänderliche…
…bzw. den damit verbundenen Wertansatz im steuerlichen Sinn. Die oben dargestellte Vorgehensweise entspreche auch einer Stellungnahme des Fachsenates für Handelsrecht und Revision zur handelsrechtlichen Verbuchung der ausschüttungsgleichen Erträge und zur Behandlung von Anteilen an thesaurierenden Kapitalanlagefonds im Jahresabschluss (beschlossen in der Sitzung vom 21. März…
…ein. Eine Mitteilung über die Errichtung der Garage ist seit 4. Dezember 1998 aktenkundig; das Finanzamt erfasste die Garage - mangels steuerlicher Auswirkungen - nicht. Über Aufforderung des Finanzamtes übermittelte der Bw. am 1. August 2008 die ausgefüllte Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke zum 1…