…ca. ein Drittel des von der Betriebsprüfung festgestellten Gesamtumsatzes. Zudem ist weiters festzustellen, dass die Bw. ihre steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Meldung und Entrichtung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen im Tatzeitraum der Jahre 1998 bis 2001 ganz offensichtlich vollständig vernachlässigt hat. Aus dem Abgabenkonto der Bw. ist ersichtlich…
…Abs. 1 bis 6 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, feststellt, dass der Steuerpflichtige keine ausreichende Vorsorge für die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen trifft und sein Einkommen bzw. seine liquide Mittel restlos verbraucht, ist sie zur Erlassung eines Vollstreckungsbescheides berechtigt. Der Bw. ist…
…Bestimmungen nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten abstellen, weil keine Rechtsgrundlage vorliegt, die die Behörde in die Lage versetzen würde, den faktischen Geschäftsführer haftbar zu machen, sondern rein die rechtliche Stellung als handelrechtlicher Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Entrichtung der im Zeitraum…
…Vereinbarung) vor Arbeitsantritt anzumelden (§ 34 ASVG). Ein Verstoß gegen diese Meldevorschrift stellte eine Verwaltungsübertretung dar (§ 111 ASVG). Handelt der Steuerpflichtige als - nicht mit Dienstleistungsschecks entlohnender - Arbeitgeber, treffen diesen auch steuerliche Verpflichtungen nach § 47 ff. EStG 1988, etwa die Führung eines Lohnkontos (§ 76 EStG 1988) oder…
…1.2008 die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen bestehen würde und des weiteren errechnete Vorauszahlungen spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten seien. In der Folge wurde Randziffer 2751 der Umsatzsteuerrichtlinien wiedergegeben. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass der Bw. ab der Quote 2002 steuerlich vertreten werde…
…der Zahlungswilligkeit des Bf. bedurft. Der Bf. bringt weiters vor, er habe keine steuerlichen Verpflichtungen vereinbart. Abgabenrechtliche Verpflichtungen werden nicht vereinbart, sondern sind in den einzelnen Steuergesetzen festgelegt. Sollte dieses Vorbringen auf die dem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren zu Grunde liegende Tat abzielen, ist darauf hinzuweisen…
…bestehen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde keine Zweifel, dass der Bf aufgrund seiner langjährigen unternehmerischen Erfahrung die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur Abgabe von inhaltlich richtigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch die…
…vielen Jahren als Unternehmer tätig. Für sein Unternehmen wurden in den Vorzeiträumen auch fristgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, bzw. Vorauszahlungen entrichtet, daher muss ihm diese steuerliche Verpflichtung und die gesetzlichen Melde- bzw. Entrichtungstermine bekannt gewesen sein. Zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist auszuführen, dass abgabenbehördliche Schätzungen im…
…er sei auch sonst seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Er habe nie steuerliche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt gehabt. Er sei in der Vergangenheit nie selbständig gewesen und seine Lohnabgaben seien immer ordnungsgemäß abgeführt worden. Es würde ihn interessieren, welchen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen er nicht nachgekommen sei…
…im Juni erhalten. Im Übrigen handle es sich bei den Steuervorauszahlungen für 2002 um budgetpolitische Maßnahmen zur Erreichung des Nulldefizits ohne wirtschaftliche Begründung für derartige Abgabensteigerungen. Auch seien in der Vergangenheit sämtliche steuerliche Verpflichtungen pünktlich eingehalten worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…
…entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen zu leisten sind und ihm als realitätsbezogenem, im Wirtschaftsleben stehendem, akademisch gebildeten Unternehmer die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung und Erklärung von Einnahmen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch Nichterklärung der Einnahmen und Umsätzen bekannt ist…
…zutreffend ausführt - auf Grund der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass dem Bw als realitätsbezogenem, im Wirtschaftsleben stehendem Geschäftsmann die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung und Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen ist. Gemäß § 23 Abs…
…Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Unstrittig kannte der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer seine steuerliche Verpflichtung zur termingerechten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und zur pünktlichen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen, er stellte dennoch seine Verantwortlichkeit für die gegenständlichen Finanzvergehen in Abrede und brachte…
…hinzuweisen, dass kein Abgabepflichtiger seiner von Gesetzes wegen bestehenden Verpflichtung, eine Abgabe zu entrichten, mit dem Argument entgehen kann, er sei wegen mangelnder Leistungsfähigkeit hiezu nicht in der Lage. Würde eine solche Entschuldigung ausreichen, um eine an sich bestehende steuerliche Verpflichtung zunichte zu machen, so…
…Unternehmer die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung und Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch Nichterklärung der Umsätze aus der Vermietung bekannt ist. Ebenso besteht daran kein Zweifel, dass dem Bf. seine Verpflichtung zur Abgabe…
…die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung und Erklärung von Mieteinnahmen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch Nichterklärung der Einnahmen und Umsätze aus der Vermietung bekannt ist Ebenso besteht daran kein Zweifel, dass dem Bf. seine Verpflichtung zur Abgabe…
…dass dem Bf. die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur Abgabe von inhaltlich richtigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch die nicht zeitgerechte Erklärung der Umsätze aus dem Verkauf der Fitnessstudios bekannt gewesen ist…
…erstinstanzlichen Erkenntnis ausgeführt, hat der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. F-GmbH seine steuerliche Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen, zur Erstellung einer Buchhaltung, zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie zur zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in einem sehr weitgehenden Ausmaß verletzt. Es ist daher…
…wies jegliche Anschuldigungen von sich. Er sei HTL-Absolvent für Hochbau und habe die Meisterprüfung für das Fliesen- und Plattenlegergewerbe abgelegt. In seinem ganzen beruflichen Werdegang habe er für buchhalterische und steuerliche Verpflichtungen "kein Verständnis aufbringen müssen". Er lehne jede Verantwortung, ein Finanzstrafgesetz verletzt zu…
…Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (vgl. § 1 leg.cit.) grundsätzlich der Abgabepflichtige (Unternehmer) bzw. derjenige, der steuerliche Verpflichtungen wahrzunehmen hat, daneben aber auch der bzw. die, die jeweiligen abgabenrechtlichen Pflichten tatsächlich Wahrnehmende(n) in Betracht (arg: "wer"; bzw. z.B. Fellner, Finanzstrafgesetz…