…bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären…
…eine steuerliche Gesamtauswirkung des Wiederaufnahmsgrundes von S 1.450,00, das sind 0,16 % des Gewinns, gegenüber. Im Falle des Umsatzsteuerverfahrens beträgt die Nachforderung lediglich 0,022 % der Umsatzsteuerzahllast des Jahres 1995. Da die steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe in beiden Fällen sowohl absolut als auch…
…Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären (Ritz, BAO², § 303 Tz 40 mit Judikaturnachweisen). Stellt sich die Frage, ob eine Wiederaufnahme zu verfügen ist, bei mehreren Verfahren (zB Einkommen- und Umsatzsteuer dreier Jahre), so ist die steuerliche…
…bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit sei dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkung zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären…
…wenn die Auswirkungen bloß (relativ bzw absolut) geringfügig seien. Die Geringfügigkeit wäre dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen. Die Auswirkungen des Wiederaufnahmegrundes im gegenständlichen Fall würden lediglich ATS 622,60 (€ 45,25) bzw…
…datierten Bericht (ESt-Akt Dauerbelege Bl 9ff) erstattete. Darin wurde bezughabend festgestellt: Tz 10: Gewinnermittlungsart: § 4 Abs 3 EStG (Anm: Dies entspricht auch den Angaben seitens der steuerlichen Vertretung des Bw in der Vorhaltsbeantwortung vom 28. April 1998; die Bezeichnung der Jahresabschlüsse als Gewinn- und…
…§ 303 Abs. 4 BAO entwickelte Rechtsprechung analog anwendbar zu sehen, wonach die Ermessensübung nur anhand der sich konkret aus den Wiederaufnahmsgründen ergebenen steuerlichen Auswirkung zu üben, und nicht anhand der Gesamtauswirkungen zu beurteilen ist (VwGH 14.12.1995, 94/15/0003). Daraus folgt, dass im…
…April 2005 wurde bei der Berufungswerberin (Bw.) eine Prüfung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 10/2004 bis 2/2005 durchgeführt. Im Zuge der Prüfung teilte der steuerliche Vertreter mit, dass das angeschaffte Haus für Wohnzwecke vermietet werde und eine Art "Einliegerwohnung" als Büro verwendet bzw…
…wie ausführlich unter Punkt A) dargestellt - keinen Wiederaufnahmegrund bildet, ist dessen steuerliche Auswirkung auch bei der Prüfung der Geringfügigkeit nicht zu berücksichtigen. Deshalb, da die Geringfügigkeit nur anhand der steuerlichen Auswirkungen des konkreten Wiederaufnahmegrundes zu beurteilen ist und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkung (vgl. Ritz…
…Feststellung | Umsatzsteuer | 2003-2007 | 6 | Einkommensteuer | 2003-2006 | 6 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden…
…erforderlich machen: Einkommensteuer, 2005-2006, Tz 1 Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen…
…Ausschüttung - Darlehenszinsen: Auf die Ausführungen in Punkt 1 der NS wird verwiesen. Gem. Punkt 2.2.1. des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12 und § 15 Abs 4 EStG vom 31.3.1998 wird verdecktes Stammkapital als Einlage…
…Da die 1995 und 1996 angefallenen Errichtungskosten für die Praxis mit unecht befreiten Umsätzen im Zusammenhang stehen, ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des …
…Die Abänderung des Bescheides über die Investitionszuwachsprämie 2002 erfolgt gem. § 295a BAO unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten Außenprüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang…
…Zeitraum | Feststellung | Kapitalertragsteuer | 2005 | Tz. 2 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des …
…MW im Firmenbuch eingetragen. Die Geschäftsanschrift der nun in Stadt-L ansässigen Bw war bis April 2010 die H-Gasse 1* in Stadt-G (gleichzeitig auch Geschäftsanschrift des steuerlichen Vertreters der Bw). DK ist auch Gesellschafter und Geschäftsführer der (seit 1986, zwischenzeitig in der Rechtsform…
…1 des Außenprüfungsberichtes der Grund für die vorzunehmende amtswegige Wiederaufnahme zu finden sei. Die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 2006 würde unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und sich der daraus ergebenden Gesamtauswirkung notwendig sein. Bei der Interessensabwägung im Sinne des …
…brachte in dem gleichzeitig erlassenen Einkommensteuerbescheid 2001 die angeführten Spekulationsgewinne in der Höhe von insgesamt S 4.343.397,00/€ 315.647,00 zum Ansatz. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. im Wege seiner steuerlichen Vertretung mit Eingabe vom 22. Juli 2005 Berufung…
…relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären…
…BAO erforderlich machen: | Abgabenart | Zeitraum | Feststellung | Einkommensteuer | 2004 | 1 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden…