…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…dies damit, dass sich seine nicht berufstätige Ehefrau in Bosnien der Erziehung der beiden minderjährigen Kinder widmen würde, weshalb eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei und es daher auch einer Bestätigung des Arbeitgebers über ständig wechselnde Arbeitsstätten des Bw. nicht mehr bedürfe. Es werde…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…2.200,-- Euro jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B…
…€ 2.200,-- jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (zB Bauarbeiter…
…auch darauf, dass er auf verschiedenen Baustellen in Wien und Niederösterreich tätig gewesen sei. Richtig ist - wie schon das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung erläuterte, dass bei ständig wechselnden Arbeitsstätten eine Verlegung des Familienwohnsitzes untunlich und unzumutbar wäre. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn…
…Fall, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124) oder ständig wechselnde Arbeitsstätten eine Verlegung unzumutbar erscheinen lassen (VwGH 17.12.1999, 95/14/0059; Jakom/Lenneis, EStG…
…wurde der Berufungswerber als Bauarbeiter in den letzten Jahren an verschiedenen Baustellen in verschiedenen Bundesländern in ganz Österreich eingesetzt, hatte sohin in Österreich ständig wechselnde Arbeitsstätten, in welchem Fall die Verlegung des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina nach Österreich nicht zumutbar ist. In der d.a…
…2.200,-- Euro jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B…
…aus. Am Dienstort kann trotz Bemühungen keine geeignete Familienwohnung gefunden werden. Es ist jederzeit eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort möglich (ständig wechselnde Arbeitstätte). Im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz wohnen unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder und eine (Mit-)Übersiedlung der gesamten Familie ist aus wirtschaftlichen…
…eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen müsste. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten aber auch in ständig wechselnden Arbeitsstätten haben (vgl. VwGH vom 29.01.1998…
…2.200 € betragen. Der Sohn besuche am Familienwohnort den Kindergarten und demnächst die Schule. Auf Grund seiner Tätigkeit als Bauleiter sei der Bw. mit ständig wechselnden Arbeitsstätten konfrontiert. Er habe zwar bisher immer auf Baustellen in Wien und Umgebung gearbeitet, es seien aber mehrmals…
…Kinder als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht ausreiche. Die Begründung einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (Baustelle) als Installateur stelle des weiteren nur dann eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes dar, wenn weitere (dritte) Wohnsitze am Einsatzort von mehr als 120 Km…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…die unvermeidbaren Mehraufwendungen berücksichtigt werden, wie die Kosten für die Wohnung und/oder die Kosten für Familienheimfahrten. Würden dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein (ständig wechselnde Arbeitsstätte, eigene Einkünfte der Ehegattin in nicht unbeträchtlicher Höhe), so könnten unter dem Titel…
…2003 und 2004 mehr als 2.200 € jährlich betragen. Der Bw. hob weiters hervor, dass er als Bauleiter mit ständig wechselnden Arbeitsstätten konfrontiert sei. Diese seien bisher immer in Wien gelegen, jedoch müsse er auch mit Baustellen außerhalb Wiens oder sogar im Ausland rechnen…
…dass für das Kalenderjahr 2007 eine letztmalige Anerkennung möglich wäre, da eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nach fünfjähriger Beibehaltung (hier: 2003 bis 2007) jedenfalls nicht mehr vorliegen kann. Weitere Sachverhaltsfeststellungen hat das Finanzamt nicht vorgenommen. Laut vorgelegtem Mietvertrag und Meldebescheinigung handelt es sich um eine eigene…
…angelegt ist, bzw. ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalls wegen Nichterfüllung nämlicher Tatbestandsvoraussetzungen lediglich von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gesprochen werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in nachstehend dargelegten Sachverhaltskonstellationen unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei…
…Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…