…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…in Polen; 2. - Am Familienwohnsitz leben minderjährige (zwei) Kinder; 3. - Aufgrund seiner Beschäftigungsverhältnisse ist von ständig wechselnden Arbeitsstätten auszugehen; 4. - Immobilienpreise, die einen Verkauf des Hauses in Polen und den Ankauf oder die Anmietung einer Wohnung in Wien aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zumutbar erscheinen lassen;…
…dies damit, dass sich seine nicht berufstätige Ehefrau in Bosnien der Erziehung der beiden minderjährigen Kinder widmen würde, weshalb eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei und es daher auch einer Bestätigung des Arbeitgebers über ständig wechselnde Arbeitsstätten des Bw. nicht mehr bedürfe. Es werde…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Tatsache, dass Bf ab August 2018 bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist, sei kein Hinweis auf ständig wechselnde Arbeitsstätten, weil kein Nachweis vorliege, dass die Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber von vornherein nur auf dreieinhalb Jahre…
…Im Vorlageantrag brachte der Bf. lediglich vor, dass er ständig auf Dienstreisen gewesen sei, dass er wechselnde Arbeitsstätten gehabt habe und übermittelte jedoch abermals nur "Aufstellungen der Heimfahrten 2014, Heimfahrten 2015 und Heimfahrten 2016" für die Fahrten O.-Wien-O.. Die Vorlage von Aufstellungen über…
…iHv € 108,45 aus, jener für das Vorjahr 2017 iHv € 619,42. Ständig wechselnde vom Wiener Wohnort weit entfernte Arbeitsstätten wurden nicht ins Treffen geführt und bietet die Aktenlage keine Hinweise in diese Richtung. mit Gewissheit annehmen, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier…
…Steinigtwolmsdorf, Gasse . Allein aus der Tatsache, dass der Bf. im Jahr 2013 (ständig) wechselnde Arbeitsstätten hatte, war ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes von Deutschland in die Nähe seines Arbeitsortes in Österreich nicht zumutbar. Es sind ihm daher von April bis einschließlich November 2013 Kosten für…
…Im Jahr 2017 habe das Arbeitsverhältnis des Bf's bei ***Arbeitgeber*** bereits seit über einem Jahrzehnt bestanden und liege keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vor. Die Mutter des Bf's bedürfe laut ärztlicher Bescheinigung vom 09.02.2020 zwar "infolge ihres Alters und gesundheitlichen Zustandes seit…
…2.200,-- Euro jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B…
…durch die Beschwerdeführerin in Deutschland hat nicht stattgefunden und wurde auch nicht nachgewiesen. Die an Krebs erkrankte Schwester wurde laut eigenen Angaben besucht und nicht gepflegt. Ebenso handelt es sich nicht um ständig wechselnde Arbeitsstätten. Die Beschwerdeführerin hat seit vielen Jahren im "Haus Name" gearbeitet…
…die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist. Auch wenn dies jeweils im Einzelfall zu klären ist, wurden durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgende Grundsätze festgelegt. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…
…das Ausland zu entsenden, vielmehr bestehen von Ihrer Seite (bisher erfolglose) Bemühungen um eine Versetzung in ein anderes Bundesland bzw. Entsendung in das Ausland. Von ständig wechselnder Arbeitsstätte kann in Ihrem Fall nicht gesprochen werden, zumal Sie zumindest seit o.a. Zeitpunkt keine Entsendung in…
…am Familienwohnsitz: Die Ehegattin des Bf. erzielt keine aktiven Einkünfte mehr. Die Rente könnte auch von einem österreichischen Familienwohnsitz bezogen werden. Ständig wechselnde Arbeitsstätten: Zum Nachweis dieses grundsätzlich geeigneten Grundes, wäre eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen aus der hervorgeht, an welchen Baustellen (Adressen) der Bf…
…€ jährlich) oder < aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden könne (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes seien insbesondere: < ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B…
…€ 2.200,-- jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (zB Bauarbeiter…
…auch darauf, dass er auf verschiedenen Baustellen in Wien und Niederösterreich tätig gewesen sei. Richtig ist - wie schon das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung erläuterte, dass bei ständig wechselnden Arbeitsstätten eine Verlegung des Familienwohnsitzes untunlich und unzumutbar wäre. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn…
…Fall, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124) oder ständig wechselnde Arbeitsstätten eine Verlegung unzumutbar erscheinen lassen (VwGH 17.12.1999, 95/14/0059; Jakom/Lenneis, EStG…
…wurde der Berufungswerber als Bauarbeiter in den letzten Jahren an verschiedenen Baustellen in verschiedenen Bundesländern in ganz Österreich eingesetzt, hatte sohin in Österreich ständig wechselnde Arbeitsstätten, in welchem Fall die Verlegung des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina nach Österreich nicht zumutbar ist. In der d.a…