…mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt war, hinsichtlich des Beförderungsmittels eine Zollanmeldung in konkludenter Form zur Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung in dem Sinne abzugeben, dass sie die Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, passiert. Zu erwähnen ist an dieser…
…der Bf. zum Zeitpunkt der Einbringung des Kraftfahrzeuges noch nicht in Österreich ansässig gewesen wäre. Ergibt sich bei einer Kontrolle, dass die Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO (im gegenständlichen Fall Passieren der Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben) erfolgt ist, ohne dass…
…Fall eine schriftliche Zollanmeldung abgeben müssen. Die restriktiven Bewilligungsvoraussetzungen für eine vorübergehende Verwendung des Beförderungsmittels durch die Bf. waren nicht erfüllt. Zu prüfen war, ob allenfalls eine mündliche Zollanmeldung angenommen worden sein könnte, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Der Inhalt der mündlichen Zollanmeldung…
…ZK-DVO erfüllt; daher bedürfe es keiner besonderen Anmeldung bei der Einfuhr des Beförderungsmittels, es genüge vielmehr das Benutzen des grünen Ausgangs oder das Passieren einer Zollstelle ohne Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Der Angestelltenbegriff sei im Sinne des Europäischen Zollrechts auszulegen. Die Veranlagung…
…lagen nicht vor. Anlässlich der Einbringung hätte zumindest eine mündliche Zollanmeldung abgeben werden müssen. Ergibt sich bei einer Kontrolle, dass die Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO (im gegenständlichen Fall Passieren der Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben) erfolgt ist, ohne dass die…
…erfüllt gewesen wären, hätte für den Hubschrauber keine als Zollanmeldung geltende Willensaüßerung abgeben werden dürfen und gelte dieser als vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht. Da die Zollschuld nach Artikel 202 ZK entstanden sei, wäre überdies eine Abgabenerhöhung zu entrichten. Mit Schreiben vom 24. September 2007…
…230 ff ZK-DVO genannten, privilegierten Warenkreis (zB abgabenfreies Reisegut) gehören. Der Bw. hat durch Passieren der Zollstelle ohne spontane Abgabe einer Zollanmeldung eine Willenserklärung im Sinne des Art. 230 Buchstabe a 2. Anstrich ZK-DVO abgeben, obwohl die Voraussetzungen hiezu nicht vorlagen. Der Bw…
…eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgeben werden. Gemäß Artikel 233 Abs.1 zweiter Anstrich ZK-DVO kann im Sinne des Art.232 die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung…
…bei der Zollstelle oder an einem anderen zugelassenen Ort befinden (Art. 4 Nr. 19 ZK). Die zur Gestellung von Waren erforderliche Mitteilung kann bei der Zollstelle mündlich, schriftlich oder durch Vorlage von Begleitpapieren erfolgen. Nur ausnahmsweise können Zollanmeldungen zur Überführung abgabenfreier Waren in den zollrechtlich…
…damals eine Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung abgegeben hat. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurde sodann festgestellt, dass der Personenkraftwagen weder die Voraussetzungen für Beförderungsmittel als abgabenfreie Rückwaren im Sinne des Artikel 230 Buchstabe c ZK-DVO noch für in Artikel 718 bis 725 genannte…
…DVO Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr können für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates oder als Rückwaren abgabenfrei sind, durch eine…
…grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind, - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, - Anbringen einer Zollanmeldungsvignette oder eines Aufklebers "anmeldefreie Waren" an der Windschutzscheibe von Personenwagen, sofern dies in den einzelstaatlichen Vorschriften vorgesehen ist…
…grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind, - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, - Anbringen einer Zollanmeldungsvignette oder eines Aufklebers "anmeldefreie Waren" an der Windschutzscheibe von Personenwagen, sofern dies in den einzelstaatlichen Vorschriften vorgesehen ist…
…Sachverhalt geschehen ist - durch Passieren einer Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Für die Überführung des in Kapitel I, Titel I Art. 2 ff der ZBefrVO genannten Übersiedlungsgutes in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung im Sinne des…
…Sachverhalt geschehen ist - durch Passieren einer Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Für die Überführung des in Kapitel I, Titel I Art. 2 ff der ZBefrVO genannten Übersiedlungsgutes in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung im Sinne des…
…Sachverhalt geschehen ist - durch Passieren einer Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Für die Überführung des in Kapitel I, Titel I Art. 2 ff der ZBefrVO genannten Übersiedlungsgutes in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung im Sinne des…
…Sachverhalt geschehen ist - durch Passieren einer Zollstelle ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Für die Überführung des in Kapitel I, Titel I Art. 2 ff der ZBefrVO genannten Übersiedlungsgutes in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung im Sinne des…
…des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind, - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, - Anbringen einer Zollanmeldungsvignette oder eines Aufklebers "anmeldefreie Waren" an der Windschutzscheibe von Personenwagen, sofern dies in den einzelstaatlichen Vorschriften vorgesehen…
…die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung auf folgende Weise bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben…
…werden. Nach Art. 232 Abs. 1 lit. a 2. Anstrich ZK-DVO kann die als Zollmeldung geltende Willensäußerung ua. durch das Passieren einer Zollstelle (ohne getrennte Kontrollausgänge), ohne (spontan) eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 und 3 (nunmehr Art. 558 Abs…